„Es geht hier um die Wahrnehmung von Bürgerrechten!“
Familienvater Felix Sicker reichte im Sommer 2016 Klage gegen die Kitagebührensatzung der Stadt Cottbus ein – und bekam im Frühjahr dieses Jahres vom Amtsgericht Cottbus recht. Der Grund: ein unzulässig hoher Teil der Personalkosten, die in Kitas entstehen, wurde auf die Elternbeiträge umgelegt. Die Erhöhung der Elternbeiträge war somit aus der Sicht von ihm und dem Amtsgericht Cottbus rechtlich nicht zulässig. Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Träger auf der Gegenseite Berufung eingelegt hat. Wir sprachen mit ihm darüber.
Wie lange haben Sie bislang rund um dieses Thema gekämpft, von der Klage bis zum ersten Urteil?
Ich habe gegen den Gebührenbescheid im Sommer 2016 Widerspruch eingelegt und im Herbst Klage eingereicht. Das Urteil des Amtsgerichts erging im April dieses Jahres. Von der Klage bis zum Urteil vergingen somit insgesamt anderthalb Jahre. Da die Gegenseite Berufung eingelegt hat, ist der Kampf noch nicht vorbei. Wie lange das wiederum dauert, hängt ganz von der Auslastung der Gerichte ab. Ich bin aber guter Dinge, dass die nächste Instanz dieses Urteil bestätigt.
Welche Hürden gab es bei Ihrem Rechtsstreit?
Die einzige „Hürde“ in dem Rechtsstreit ist das ungenügend mit Personal ausgestattete Amtsgericht – daher diese lange Verfahrensdauer. Davon abgesehen sind die Erfolgsaussichten hoch!
Über Rückzahlungen welcher Höhe reden wir hier?
Allein für die Zeit in der Krippe wurden uns vom Amtsgericht rund 3.000 Euro zugesprochen!
Wer sollte selber über eine Klage nachdenken?
Zur Orientierung würde ich mitgeben, dass ein Höchstbeitrag für die Krippe von 300 Euro pro Monat in etwa die Grenze des Zulässigen sein sollte. Wenn der Höchstbeitrag deutlich nach oben abweicht, wird vermutlich zu viel gezahlt. In dem Fall sollten Eltern über eine Klage nachdenken! Es geht hier schließlich um die Wahrnehmung von Bürgerrechten! Es gibt ein Landesgesetz und dieses gibt vor, was auf den Elternbeitrag umgelegt werden darf. Wenn sich die Kommunen nicht daran halten, dann muss der Bürger sich für seine Rechte stark machen und sie im Zweifel eben einklagen.
Was gibt es dabei zu beachten und bei wem können sich Eltern dazu beraten lassen?
Der Klageweg ist die einzige Möglichkeit, um einen Rechtsanspruch auf die Rückzahlung der aus meiner Sicht zu viel gezahlten Beiträge zu haben. Das heißt: Erst sollten Eltern innerhalb der Frist von einem Monat dem Gebührenbescheid widersprechen und anschließend Klage einreichen. Alle weiteren Möglichkeiten, wie die Zahlung unter Vorbehalt, führen zu keinem klaren Rechtsanspruch auf die Rückzahlung. Wer über eine ähnliche Klage nachdenkt, kann sich an den Elternbeirat wenden – oder auch gerne direkt an mich.
Kontakte für Eltern
Felix Sicker:
FDP Kreisvorsitzender Lausitz:
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Elternbeirat Cottbus:
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Felix Sicker ist Vater zweier Kinder und zählt zu den Cottbusern, die von der Erhöhung der Kitagebühren zum 1. August 2016 besonders stark betroffen waren. Hunderte Euro Mehrkosten jährlich sollten für seine Familie entstehen. Das wollte er sich nicht bieten lassen. Er ist auch Mitglied im Cottbuser Elternbeirat, dessen nächste Sitzung am 3. September im Café Käthe (Am Spreeufer 14, Cottbus) stattfindet. Interessierte Eltern können gerne vorbeischauen. Darüber hinaus engagiert Felix Sicker sich als Vorsitzender des FDP-Kreisverbandes Lausitz für Bürokatieabbau und die Stärkung der Bürgerinteressen gegenüber dem Staat.