Luxusartikel Kind Teil 10

Datum: Mittwoch, 30. Januar 2019 11:56


Rückzahlungen in Potsdam, Cottbus und ganz Brandenburg?

Das 2016 begonnene Drama um die Cottbuser Kitagebühren neigt sich dem Ende entgegen – möglicherweise mit einem höchst erfreulichen Ausgang für Eltern und Familien in ganz Brandenburg. In der Novemberausgabe des Familienmagazins Lausebande berichteten wir über die spannenden Entwicklungen, die durch eine Präzisierung im Brandenburger Kitagesetz im Sommer 2018 ausgelöst wurden. In Paragraph 17 wurden zum 1. August 2018 zwei entscheidende Dinge klargestellt: Zum einen dürfen die Personalzuschüsse des Landes nicht auf die Elternbeiträge umgelegt werden. Zum anderen darf der höchste gezahlte Elternbeitrag innerhalb einer Kita die anteilig auf einen Betreuungsplatz anfallenden Betriebskosten nicht übersteigen.

Diese Konkretisierung im Kitagesetz wird 2019 vielerorts in Brandenburg durch sinkende Kitagebühren zur Entlastung der Eltern führen. Außerdem löste sie in den Stadtverordnetenversammlungen mehrerer Kommunen Diskussionen aus – das Thema: eine Rückzahlung zu viel gezahlter Elternbeiträge. Wir werfen einen Blick ins Land:

Potsdam: Rund 18.000 Potsdamer Eltern zahlten in den vergangenen Jahren zu hohe Kitagebühren und dürfen sich auf Rückzahlungen in Höhe von insgesamt mindestens 20 Millionen Euro freuen. Das beschlossen die Stadtverordneten am 14. Januar in einer Sondersitzung. Laut der Bildungsbeigeordneten Noosha Aubel müssten die Abgeordneten nur noch im Mai über den Nachtragshaushalt abstimmen, der regelt, woher das Geld für die Rückzahlungen kommen soll. Der Wunsch der Verwaltung sei, dass ab Juni die durchschnittlich mehr als 1.000 Euro pro Elternpaar zurückerstattet werden.

Cottbus: Auch in Cottbus können Eltern laut der Elterninitiative Cottbus zuversichtlich sein, auch wenn die Rückzahlungen zu viel gezahlter Elternbeiträge noch nicht endgültig feststehen. Dafür sei zunächst ein nicht revisionsfähiges Urteil zugunsten der Eltern nötig. Aktuell läuft beim Oberverwaltungsgericht einerseits die Normenkontrollklage, die die Cottbuser Eltern zusammen mit den Linken kurz nach dem Beginn des Dramas um die Beitragserhöhungen zum 1. August 2016 ins Leben riefen. Darüber hinaus klagten weitere Eltern privat gegen ihre Träger, so wie auch der FDP-Kreisvorsitzende der Lausitz Felix Sicker, der im Frühjahr in erster Instanz vor dem Cottbuser Amtsgericht Recht erhielt. Sobald das Oberverwaltungsgericht eines dieser Verfahren für die Eltern entscheidet, könnten die Rückzahlungen eingeleitet werden. Aktuell arbeite die Stadtverwaltung laut der Elterninitiative bereits an der neuen Kitagebührensatzung mit rechtskonformen, geringeren Elternbeiträgen, die zum 1. August 2019 in Kraft treten soll.

Teltow: Ein weiteres Beispiel für positive Entwicklungen findet man in Teltow: Hier zahlt der kommunale Eigenbetrieb „Menschenskinder“ zu viel gezahlte Beiträge an rund 150 Eltern zurück und korrigierte die zuvor am 1. März 2017 verteuerte Gebührensatzung wieder nach unten.

Beitragsgerechtigkeit auch in anderen Kommunen

Die Entwicklungen in Cottbus, Potsdam und Teltow zeigen: Vielerorts lohnt es sich, für seine Bürgerrechte zu kämpfen und außergewöhnlich hohe Kitagebühren anzufechten! Diese drei Erfolgsbeispiele müssen nicht die einzigen sein. Der vor dem Amtsgericht Cottbus erfolgreiche Kläger Felix Sicker gibt einen interessanten Richtwert an: So sei als Höchstbeitrag für die Krippe ein Betrag in Höhe von 300 Euro etwa die Grenze des Zulässigen – „wenn der Höchstbeitrag deutlich nach oben abweicht, wird vermutlich zu viel gezahlt“. Wenn Eltern anderer Kommunen höhere Kitagebühren zahlen und überprüfen wollen, ob die Gebührensatzung ihrer Kita vollständig rechtens ist, ist der erste Schritt, eine Platzkosteneinsicht beim Träger zu beantragen. Dadurch kann geprüft werden, ob Personalzuschüsse des Landes auf die Elternbeiträge umgelegt werden oder der höchste Elternbeitrag die anteilig auf einen Betreuungsplatz anfallenden Betriebskosten übersteigt. In solchen Angelegenheiten empfiehlt sich juristischer Beistand und die Unterstützung der Elternbeiräte auf kommunaler, Kreis- oder Landesebene.


www.landesrat-der-eltern-brandenburg.de


Elternbeirat Cottbus – jetzt unterstützen! 

In Cottbus haben engagierte Eltern schon viel bewirkt. Sie vertreten im Elternbeirat die Interessen der Kinder und Eltern in Kitas und Horteinrichtungen und stellen als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss ein wichtiges Bindeglied zwischen den Einrichtungen und der Stadtverwaltung Cottbus dar. Jüngst wirkten sie bei der Elterninitiative-Petition „Beitragsgerechtigkeit für Brandenburger Eltern“ und der dazugehörigen Demonstration im November 2018 unterstützend mit. Die Petition konnte bereits über 1.300 Unterschriften verzeichnen – weiterhin werden Stimmen gesammelt. Beide Aktionen machten eindrucksvoll auf die Notwendigkeit einer Rückzahlung zu viel gezahlter Elternbeiträge in Cottbus aufmerksam. Wollen Sie sich ebenso für gerechte Kitabeiträge in Cottbus engagieren – und darüber hinaus etwas für die Betreuungsqualität bewirken? Der Elternbeirat Cottbus sucht aktuell neue Mitglieder. Wer Lust hat, Unterstützung für dieses wichtige Gremium zu leisten, kann sich jederzeit an den folgenden Kontakt wenden oder die nächste Sitzung besuchen:

Sitzung Elternbeirat:
25. Februar 2019, 19:30 Uhr
Krümelcafé, Brauhausbergstraße 4
03046 Cottbus

www.fb.com/ElternbeiratCB

www.openpetition.de/!kitacottbus

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