In insgesamt elf Teilen der Beitragsreihe „Luxusartikel Kind“ begleiteten wir den Kampf Brandenburger Eltern gegen überhöhte Kitabeiträge – Anlass war die zum 1. August 2016 eingeführte, neue Kita-Gebührensatzung in Cottbus. Gemeinsam mit dem Elternbeirat Cottbus blicken wir nun auf das Cottbuser Geschehen in den vergangenen drei Jahren zurück – vom Beschluss der umstrittenen Satzung bis zum Gerichtsurteil, dass deren Unwirksamkeit erklärte.
- Historie
2015/16: Durch die Stadtspitze um den OB Holger Kelch (CDU) und Jugendamtsleiter André Schneider (CDU) wurde 2015/2016 eine neue Kitasatzung erarbeitet. Sie sah für fast alle Einkommensgruppen zum Teil drastisch erhöhte Elternbeiträge vor. Dabei sollte auch mit einem jahrelangen Konsens gebrochen, keine Mindestbeiträge zu erheben. Geringverdiener und Transferleistungsempfänger (u.a. aus dem ALG II) sollten fortan beitragspflichtig werden.
Anfang 2016: Die Elterninitiative Cottbus hat sich gegründet und die Stadtverwaltung sowie die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung auf die Rechtsgutachten zu dem Thema Kita-Beiträge in Brandenburg hingewiesen. Die Elterninitiative wurde mehrheitlich belächelt und ignoriert. Der Verweis auf den Verstoß gegen geltendes Recht wurde negiert und abgeblockt.
Mai 2016: Im Mai 2016 gab es in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus eine politische Mehrheit für die umstrittene, neue Satzung und die deutlich höheren Elternbeiträge. Nur die Linksfraktion lehnte die neue Kitasatzung geschlossen ab.
Juni 2016: Die Elterninitiative Cottbus wandte sich hilfesuchend an Stadt- und Landespolitiker und erstellte eine Petition gegen die Erhöhung der Kita-Gebühren, die ab dem 1. August 2016 in Kraft treten sollte.
19. Juli 2016: Die Elterninitiative übergab ihre Petition unter Begleitung regionaler Medien an den Cottbuser Oberbürgermeister Holger Kelch.
Dennoch: Cottbuser Kitaträger stellten ein Einvernehmen mit der Stadt Cottbus über die Kitagebührensatzung her. Laut der Elterninitiative wurde von Seiten des Jugendamtsleiters, André Schneider (CDU), auf die freien Träger der Kita-Einrichtungen ein großer Druck ausgeübt, diese neue Satzung anzuwenden.
Anschließend: DIE LINKE organisierte politische und juristische Unterstützung für die Eltern und reichte Ende 2016 eine Normenkontrollklage vor dem OVG Berlin-Brandenburg ein, die die Rechtmäßigkeit der Kita-Gebührensatzung der Stadt Cottbus überprüfen sollte.
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- Aktuell
Am 28. März 2019 fand vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die mündliche Verhandlung der klagenden Eltern gegen die Stadt Cottbus, vertreten durch den Oberbürgermeister Holger Kelch (CDU), statt. Das Gericht stellte fest: Die im Jahr 2016 beschlossene Beitragstabelle der Stadt Cottbus für die städtischen Horte ist nichtig und unwirksam. Die Berechnungsgrundlage der Elternbeiträge ist falsch und die Beiträge sind überhöht. Darüber hinaus ist die beschlossene Elternbeitragstabelle für den Bereich der Kindertagesstätten (Krippe-/Kita-/Hortbereich) gegenüber den freien Trägern nicht verbindlich.
Jetzt kommt es darauf an, dass möglichst alle Eltern die zu viel gezahlten Elternbeiträge erstattet bekommen. Das geht nicht ohne Druck von unten. Somit sollten alle Eltern ein Schreiben an den jeweiligen Träger richten und überhöhten Elternbeiträge (Differenz neue zu alter Satzung/ Beitragstabellen hier auf Unserer Seite) zurückfordern.
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Die Träger ihrerseits müssen selbst gegen die Stadt klagen. Sie wurden laut dem Elternbeirat Cottbus von der Verwaltung dazu gebracht, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Anstatt der Aufsichtspflicht nachzukommen, hätte die Stadtverwaltung Druck ausgeübt und von den Trägern organisierten Rechtsbruch verlangt.
Am 26. Mai sind Kommunalwahlen: Hier gilt es aus Sicht des Elternbeirats, jene Kandidaten und Parteien (FDP & LINKE) zu wählen, die sich bisher verlässlich und glaubwürdig an die Seite der Eltern gestellt haben. Mittlerweile behaupten viele Stadtverordnete, Fraktionen oder Parteien, sie würden sich für die Interessen der Eltern einsetzen. Fakt ist und bleibt aber: Eine deutliche Mehrheit der Stadtverordneten aus CDU, AfD, SPD und AUB haben der (rechtswidrigen) Kitasatzung im Mai 2016 ihre Zustimmung gegeben. Ohne die Klagen von Eltern vor Zivilgerichten und der Klage vor dem OVG wäre laut dem Elternbeirat Cottbus nichts passiert!
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