Luxusartikel Kind: Teil 15
Das neue Jahr bringt vielerlei gesetzliche Anpassungen und Änderungen mit sich. Im 15. Teil der „Luxusartikel Kind“-Reihe geben wir einen Überblick über bundesweite Gesetzesänderungen, gehen auf den Ende 2019 abgesegneten Koalitionsvertrag der neuen Brandenburgischen Regierung aus CDU, SPD und Grünen ein und werfen einen Blick auf aktuelle Entwicklungen in Cottbus.
Bundesebene
Kinderfreibeträge und -zuschlag
Die Kinderfreibeträge stiegen zum 1. Januar 2020 um 192 Euro pro Kind auf nun 5.172 Euro (+ 3,9 %). Dazu kommt der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von nun 2.640 Euro. Auch der Kinderzuschlag erfährt eine Änderung. Nachdem dieser schon zum 1. Juli 2019 von 170 auf maximal 185 Euro angestiegen war, entfielen mit dem Jahreswechsel die oberen Einkommensgrenzen. Auch die Bezieher mittlerer Einkommen können nun einen geminderten Kinderzuschlag beantragen, außerdem wirkt sich das Einkommen weniger stark auf die Höhe des Zuschlags aus.
Unterhalt
Der Unterhalt für Trennungskinder stieg ebenfalls an – zumindest wurden die Empfehlungen der Düsseldorfer Tabelle nach oben angehoben. Für Krippen- und Kindergartenkinder steht ein Plus von 4,3 % zu Buche (369 statt 354 Euro). Sieben- bis Zwölfjährigen stehen demnach nun 424 statt 406 Euro zu. Kinder von 13 bis 18 Jahren sollen einen Mindestunterhalt von 497 Euro erhalten, statt wie bisher 476 Euro.
Masern-Impfpflicht
Wie wir bereits in der Novemberausgabe 2019 berichteten, tritt ab dem 1. März 2020 das Masernschutzgesetz in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder beim Eintritt in die Schule oder in den Kindergarten beide Masern-Impfungen nachweisen müssen. Das gilt außerdem für ihre Lehrer, Erzieher oder andere Personen, die in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen tätig oder wohnhaft sind. Die erste Masern-Teilimpfung steht in der Regel zwischen dem vollendeten 11. und 14. Lebensmonat an – die zweite frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung und spätestens gegen Ende des zweiten Lebensjahres.
Landesebene
Der neue Koalitionsvertrag
Ende 2019 war er beschlossene Sache: der Koalitionsvertrag der Brandenburger SPD, CDU und Grünen. Von besonderer Bedeutung für die Eltern der Region dürfte die vereinbarte Abschaffung der Kita-Beiträge für 3- bis 6-Jährige sein. Ab 2022 sollen die Elternbeiträge für die letzten beiden, ab 2024 dann jene für die letzten drei Jahre entfallen (siehe Chronik und Ausblick unten).
Chronik und Ausblick: Entwicklung der Kita-Beitragsfreiheit in Brandenburg
1. August 2018: Die Kitagebühren für das letzte Kitajahr wurden abgeschafft – das sogenannte „Vorschuljahr“ ist somit beitragsfrei.
1. Januar 2019: Geringverdiener bis zu einem Jahreseinkommen von 20.000 Euro und Eltern, die Sozialleistungen beziehen, wurden von Kitagebühren befreit.
Aktuell: Aufgrund des beitragsfreien Vorschuljahres und der Beitragsbefreiung von Geringverdienern gehen bereits heute rund ein Drittel der Brandenburger Kinder kostenlos in den Kindergarten.
Zum Jahr 2022: Die aktuelle Koalition wird das vorletzte Kita-Jahr beitragsfrei stellen.
Zum Jahr 2024: Spätestens dann wird der gesamte Kindergartenbereich (Alter von 3-6 Jahren) beitragsfrei sein.
Neben diesen Schritten zu mehr Beitragsfreiheit kündigte die Landesregierung an, auch an der Qualitätsfront für Fortschritte zu sorgen. Das fängt bei der Verbesserung des Personalschlüssels an und reicht bis zu kleinteiligeren Projektmaßnahmen und -untersützungen wie der Fortsetzung des Kiez-Kita-Programms, der Stärkung des Systems der Kindertagespflege bis hin zur Ausweitung des landesweiten Kita-Qualitätsmonitorings.
Erste Schritte
Bereits zum 1. August 2020 soll der Weg zu einer besseren Qualität der Kindertagesbetreuung mit einer Novelle des Kita-Gesetzes geebnet werden. Vorgesehen ist nicht nur eine finanzielle Unterstützung, sondern auch ein Support für Träger durch Know-how. Hier sind die wichtigsten angestrebten Neuerung im Überblick:
1. Personalschlüssel: Dieser soll im Kindergartenbereich von bisher 1:11 auf 1:10 verbessert werden. Laut Bildungsministerin Britta Ernst seien dafür landesweit 650 neue ErzieherInnen nötig. Um diese zu gewinnen, müsse die berufsbegleitende Erzieherausbildung weiter ausgebaut werden, außerdem brauche man mehr ErzieherInnen, die in Vollzeit statt in Teilzeit arbeiten. Kitaträger und die Linke im Brandenburger Landtag, darunter Kathrin Dannenberg, halten das für unrealistisch.
2. Muster einer Elternbeitragstabelle: Mit einer Landes-Tabelle im Kita-Gesetz möchte das Jugendministerium den Kita-Trägern das Rechnen vorweg nehmen und eine Alternative zur bisherigen Beitragskalkulation bieten. Die vorgeschlagenen Beiträge wirken zunächst erfreulich gering und liegen unter jenen, die vielerorts in vergleichbaren Konstellationen zu zahlen sind. Der Sprecher des Landeselternbeirats Danilo Fischbach sieht allerdings einen großen Haken darin, dass die Tabelle nur optional und nicht verpflichtend ist. Wie er gegenüber der Märkischen Allgemeinen mitteilte, befürchte er sogar steigende Kosten für Eltern. Diese Vermutung beruhe auf einem Urteil des Brandenburger Oberverwaltungsgerichtes im vergangenen Oktober. Das Gericht stellte infolge mehrerer Normenkontrollklagen von Eltern fest, dass es rechtlich zulässig sei, auf das Kitagebäude und -grundstück bezogene Betriebskosten auf die Elternbeiträge umzulegen. Die Elternvertretung befürchtet, dass Kita-Träger Zuschüsse zu Betriebskosten doppelt kassieren: einmal von den Eltern in Form von Kitabeiträgen und einmal von der Gemeinde, in der ein Träger eine Kita betreibt.
3. Muster einer Beitragssatzung: Ebenjene Befürchtung räumt die zur Novelle gehörende Muster-Beitragssatzung allerdings wieder aus. Diese soll für eine einheitliche Praxis bei der Erarbeitung von Beitragsregelungen sorgen und enthält allerlei Erläuterungen – darunter eine Checkliste und eine Übersicht über rechtliche Vorschriften. Ebenfalls beinhaltet sie den Hinweis, dass von den beitragsfähigen Betriebskosten die institutionelle Förderung durch Landkreise und kreisfreie Städte abzuziehen ist.
Mit der Gesetzesnovelle will sich die Landesregierung im Februar befassen, anschließend geht das Gesetz in den Landtag.
Entwicklungen in Cottbus
Rückzahlung von Elternbeiträgen beginnt
Cottbuser Eltern, deren Kinder die Einrichtungen freier Träger besuchen, können fortan in ihrer Kita ein Antragsformular für die Rückzahlung zu viel gezahlter Elternbeiträge bekommen. Dieser positiven Meldung ging ein jahrelanger Rechtsstreit voraus, den die Eltern gewannen: Im März 2019 stellte das Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg fest, dass die Beiträge in der flächendeckend angewandten Cottbuser Kitagebührentabelle teilweise rechtswidrig hoch waren. Konkret geht es um Kitagebühren im Zeitraum vom 1. August 2016 bis zum 1. August 2019. Insgesamt 2,4 Millionen Euro plant die Stadt Cottbus nun für Rückzahlungen ein, über die sich vor allem besserverdienende Eltern freuen dürfen. Wer sein Kind in einem der vier kommunalen Horte betreuen ließ, muss nicht mal aktiv werden – hier geschieht die Überprüfung der Bescheide und die Rückzahlung automatisch.
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