Digitale Schule: Der Corona-Weckruf

Datum: Mittwoch, 26. August 2020 11:41

Ende der Kreidezeit: in Brandenburg versäumt?


WLAN, Whiteboards, Rechnerausstattung – die Mittel aus dem „Digitalpakt Schule“ können auf dem Weg zur digitalen Schule unterstützen.

Was nützen Schul-Clouds und E-Mail-Adressen, wenn Lehrkräfte keine Möglichkeit haben, diese in ihrer Schule zu nutzen? Um die technische Ausstattung von Schulen sicherzustellen, startete 2019 das Förderprogramm „Digitalpakt Schule“. Bis 2024 stehen in diesem Programm bundesweit 5,5 Mrd. Euro zur Verfügung, davon 168 Millionen Euro in Brandenburg und 250 Millionen Euro in Sachsen. Die Einsatzzwecke bilden das weitere Fundament der Digitalisierung von Schulen:

  • Dateninfrastrukturen für Schulgebäude /-gelände
  • Serverlösungen
  • schulisches WLAN
  • Aufbau schulischer digitaler Lehr-/Lerninfrastrukturen
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte (Whiteboards, Beamer)
  • digitale Arbeitsgeräte (Messgeräte, Dokumentenkameras) sowie
  • schulgebundene mobile Endgeräte(Tablets, Laptops)


Das Problem: Der Digitalpakt wird in Brandenburg kaum genutzt. Zum einen haben bis Ende Juli von gut 900 allgemeinbildenden Schulen gerademal 133 überhaupt einen Antrag gestellt. Zum anderen sind auch die Summen, die bis Ende Juli aus dem Digitalpakt geflossen sind, äußerst mager. Von 168 Millionen Euro wurden nur 17,7 Millionen Euro beantragt (10,5 %) – bewilligt wurden davon lediglich 21 Anträge mit einem Fördervolumen in Höhe von 3,1 Millionen Euro (1,9 %).

Region Gesamtmittel Beantragt Bewilligt Stand
Brandenburg 168 Mio. € 17,7 Mio. € 3,1 Mio. € 31.07.2020
Sachsen 250 Mio. € 231,5 Mio. € 221 Mio. € 12.08.2020

Während die Digitalpakt-Mittel in Brandenburg vergleichsweise langsam abfließen, rechnet das Kultusministerium in Sachsen damit, dass ihr Fördervolumen mit dem Start des neuen Schuljahres komplett aufgebraucht ist.

In Sachsen sieht das ganz anders aus: Hier rechnet das Kultusministerium damit, dass die Mittel mit dem Beginn des Schuljahrs 2020/21 bereits vollständig ausgeschöpft sind. Laut dem Pressesprecher des sächsischen Kultusministeriums Dirk Reelfs läge das zum einen daran, dass Sachsen deutschlandweit als erstes Bundesland die Antragsstellung startete – nämlich schon am 1. Juni 2019. Brandenburg folgte erst drei Monate später. Zum anderen stellte das Ministerium eine breite Unterstützung für die Schulträger und Schulen zur Verfügung. So habe man für das Antragsverfahren Arbeitshilfen und Handreichungen erstellt, Infoveranstaltungen ausgerichtet und die ersten erfolgreichen Antragsteller als „Best Practise“-Beispiele kommuniziert. „Anfänglich hatten viele Schulverantwortliche hinsichtlich des Antragsverfahrens noch die Hände über den Kopf geschlagen, nach einiger Zeit erwies sich die Antragstellung jedoch für die meisten als machbar“, so Reelfs.