Digitale Schule: Der Corona-Weckruf

Datum: Mittwoch, 26. August 2020 11:41

Hürde #1: der Medienentwicklungsplan

Die größte Hürde bei der Beantragung der Digitalpakt-Mittel ist der Medienentwicklungsplan, den Schulen mit dem Antrag zusammen einreichen müssen. Dieses technisch-pädagogische Einsatzkonzept müssen die Schulträger gemeinsam mit dem Lehrerkollegium ausarbeiten. Zwar besteht auch die Möglichkeit des sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginns, d.h. Anschaffungen können auch schon im Voraus getätigt werden – das Geld zurück gibt es jedoch trotzdem erst nach Bewilligung des Antrags inklusive Medienentwicklungsplan. Und dieser hat es in sich. Bei der Suche nach Vorlagen im Netz stößt man auf Dokumente mit Längen von 10 bis weit über 30 Seiten.

Das Bildungsministerium des Landes Brandenburg stellt für das Antragsverfahren ein Formular im PDF-Format zur Verfügung (11 Seiten Länge plus Anhänge). Folgende Inhalte sind unter anderem gefordert:

  • ein schulspezifisches Leitbild zur Bildung in der digitalen Welt
  • eine Bestandsaufnahme und Planung der zukünftigen Medienbildung
  • eine Bestandaufnahme vorhandener und benötigter Ausstattung inklusive Begründungen
  • eine detaillierte Erhebung der digitalen Kompetenzen der Lehrkräfte inklusive Fortbildungsplanung


Der Blanko-Antrag für Schulen aus Baden-Württemberg ist noch deutlich umfangreicher, dieser umfasst unausgefüllt bereits 37 Seiten. Spannend ist hier, dass auch der voraussichtliche Arbeitsaufwand mit angegeben wird. Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg veranschlagt ...

  • ... für das Leitbild: einen pädagogischen Tag oder mehrere zwei- bis dreistündige „Runde Tische“ mit Arbeitsaufträgen zwischen den Terminen, zusätzlich einen öffentlichen Präsentationstermin
  • ... für die Bestandsaufnahme und Planung der Medienbildung: ein bis zwei Monate je nach Art und Größe der Schule und Kapazität der Fachschaften
  • ... für die Bestandsaufnahme der vorhandenen und benötigten Ausstattung: zwei bis vier Wochen, möglichst unter Einbeziehung der Eltern


Es wird deutlich: Den Medienentwicklungsplan zu erstellen, ist eine Mammutaufgabe und erfordert neben viel Zeit auch die Einbeziehung möglichst aller Lehrkräfte. In Sachsen konnte diese mithilfe der oben erwähnten Unterstützungsangebote umgesetzt werden – auch wenn es sicherlich keine leichte Aufgabe war. Brandenburgischen Schulen scheint die langwierige Erstellung des Medienentwicklungsplan schwerer zu fallen – das verdeutlicht die geringe Anzahl an Anträgen.

Doch woran könnte das liegen? Von der Pressestelle des Bildungsministeriums Brandenburgs wollten wir wissen, seit wann das Ministerium Arbeitshilfen zur Verfügung stellte, ob das Ministerium ebenfalls Infoveranstaltungen zum Medienentwicklungsplan ausrichtete und „Best Practise“-Beispiele kommunizierte. Die Pressestelle blieb uns bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe leider eine Antwort schuldig.

In Sachsen startete der Antragszeitraum für die Digitalpakt-Mittel bekanntlich 3 Monate früher als in Brandenburg und befindet sich nun im September auf der Zielgeraden. In Brandenburg haben Schulen dafür noch bis zum Jahresende Zeit. Auch auf die Anfrage, ob das Ministerium damit rechnet, dass die Digitalpakt-Mittel bis zum 31.12.2020 ausgeschöpft sein werden, äußerte sich die Pressestelle nicht. Läuft es am Ende darauf hinaus, dass die Digitalpakt-Mittel in Brandenburg tatsächlich ungenutzt bleiben und die Digitalisierung der Schulen verschlafen wird?