Immobilienkäufer profitieren von den aktuell niedrigen Zinsen. Dennoch sollten sie den Hauskauf nicht übereilt oder unüberlegt angehen. Unser Tipp für Familien mit Kindern und für Alleinerziehende, die Wohneigentum kaufen oder bauen wollen: Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Baukindergeld. Seit dem 1. Januar 2018 erhalten Anspruchsberechtigte jährlich 1.200 Euro für jedes Kind, bei einer Förderdauer von zehn Jahren also 12.000 Euro, das sogenannte Baukindergeld. Karsten Eiß von der Bausparkasse Schwäbisch Hall beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.
Wer hat Anspruch auf Baukindergeld?
Grundvoraussetzung für das Baukindergeld ist, dass die Familie erstmalig Wohneigentum erwirbt und tatsächlich in der geförderten Immobilie wohnt. Deshalb muss spätestens drei Monate nach dem Einzug eine Meldebestätigung vorgelegt werden. Anspruch auf die Förderung hat nur, wer im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 baut oder kauft. „Für Bauherren wichtig: Maßgeblicher Stichtag ist der Tag, an dem die Baugenehmigung für das Bauvorhaben erteilt wurde. Beim Kauf einer Immobilie gilt der Tag des notariellen Kaufvertrags“, weiß Eiß.
Einen Antrag können Familien und Alleinerziehende stellen, in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das jünger als 18 Jahre ist und für das Anspruch auf Kindergeld besteht. Wird ein Kind innerhalb der Förderdauer volljährig, bleibt die Förderung erhalten, solange das erworbene Wohneigentum zehn Jahre ununterbrochen selbst genutzt wird.
Gelten Einkommensgrenzen?
Förderberechtigt sind ausschließlich Familien mit Kindern und Alleinerziehende, deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen 75.000 Euro zuzüglich 15.000 Euro je Kind nicht übersteigt. Bei einer Familie mit zwei Kindern sind das zum Beispiel 105.000 Euro. Achtung: Das zu versteuernde Einkommen ist nicht gleich das Bruttoeinkommen. Es wird berechnet, indem vom Bruttoeinkommen alle Werbungskosten und Freibeträge abgezogen werden. Maßgeblich für den Anspruch ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung. „Das bedeutet: Wer noch in diesem Jahr den Förderantrag stellen möchte, darf im Durchschnitt der Jahre 2016 und 2017 die Einkommensgrenzen nicht überschritten haben“, erläutert Eiß. Dies muss durch Einkommenssteuerbescheide nachgewiesen werden.
Wo und wann kann das Baukindergeld beantragt werden?
Die Anträge können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) online gestellt werden, die das Baukindergeld jährlich auszahlt. „Das Baukindergeld kann immer nur einer von mehreren Bausteinen einer Baufinanzierung sein. Wie Baukindergeld sinnvoll in die Finanzierung einer Immobilie eingebunden werden kann, weiß der Baufinanzierungsberater“, so Eiß.
Neben dem Baukindergeld gibt es noch weitere Zuschüsse und Förderungen, welche oft bei Finanzierungen nicht ausgeschöpft werden. Beispielsweise Guthaben aus Riester-Verträgen, Darlehen aus öffentlicher Hand, wie Kredite der KfW-Bank, oder auch Baugeld vom Bürgermeister können den Kreditbedarf senken. Zusätzlich kann es weitere Zuschüsse geben. Wer die besonders für Familien mit Kindern lukrative Wohn-Riester-Förderung oder das Baukindergeld nicht für die Finanzierung nutzt, verschenkt mitunter eine fünfstellige Summe. Käufer und Bauherren sollten sich im Vorfeld gezielt nach Zulagen und Förderungen erkundigen. Die Finanzierungsexperten der VR Bank Lausitz stehen dazu Rede und Antwort.
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