Foto: Marut Khobtakhob, istock
Was sich 2025 rund um Energie im Familienhaushalt ändert.
Seit den Preisverwerfungen bei Gas und Elektroenergie infolge der Pandemie und schließlich des Ukrainekriegs schauen wir zum Jahresbeginn nun schon traditionell auf die Bedeutung der Energie im Familienhaushalt. Nicht von ungefähr wird Energie inzwischen als zweite Miete bezeichnet. Gerade in Familienhaushalten mit heranwachsenden Kindern wird zudem deutlich überdurchschnittlich Energie verbraucht – warme Kinderzimmer, mehr Mahlzeiten, Wäschen, schmutziges Geschirr und Duschen oder Baden sind nur einige der Verbrauchstreiber. Familien mit heranwachsenden Kindern verfügen andererseits aber auch über die höchste Eigenheimquote und somit die Chance, ihren Grad an Autarkie von schwankenden Strompreisen zumindest teilweise mitzubestimmen. Im Jahr 2025 lohnt ein Blick auf den Energiehaushalt aufgrund verschiedener gesetzlicher Neuerungen besonders.
Das ist 2025 neu
Ab dem 1. Januar 2025 sind in Deutschland im Bereich Strom, Erdgas und Wärme gleich einige Änderungen in Kraft getreten, die vor allem mit der Umsetzung der EU-Energiegesetzgebung und unseren nationalen Klimazielen zusammenhängen. Einige dieser Neuerungen werden im Beitrag näher beleuchtet:
- Dynamische Stromtarife: Seit Jahresbeginn sind Energieversorger verpflichtet, ihren Kunden sogenannte dynamische Stromtarife anzubieten. Diese neuen Tarife basieren auf den Echtzeit-Strompreisen auf den Handelsmärkten, sodass die Kosten für Strom zu verschiedenen Tageszeiten teils sehr stark variieren können.
- Gestiegener CO2-Preis: Der CO2-Preis, den bestimmte Erzeuger und Hersteller je emittierter Tonne des klimaschädlichen Gases zahlen müssen, ist zum Jahresbeginn von zuvor 45 auf nun 55 Euro gestiegen. Dadurch können sowohl Heizen als auch Tanken teurer werden – die höheren CO2-Kosten können wie aktuell aber auch durch geringere Preise auf andere Bestandteile – beispielsweise Beschaffung oder Vertrieb – kompensiert werden. Fahrer von E-Autos sind von dieser Preissteigerung ausgenommen und können dadurch Geld sparen. Die CO2-Bepreisung in Deutschland besteht seit 2021 und gilt für verschiedene fossile Brennstoffe und Energieträger, darunter: Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Fernwärme (sofern Öl oder Gas zur Erzeugung verwendet werden), Benzin, Diesel, Flugbenzin bzw. Kerosin, Kohle, Abfälle bzw. Müllverbrennung (seit Januar 2024). Die Bundesregierung hat den CO2-Preis kontinuierlich erhöht und auch nach 2025 ist mit weiteren Anstiegen zu rechnen. Ab 2027 soll die CO2-Bepreisung dann über den freien Markt geregelt werden. Insbesondere das Heizen mit Erdgas, Heizöl und Fernwärme könnte also ebenso teurer werden. Es gibt jedoch Möglichkeiten, den CO2-Preis zu umgehen, beispielsweise durch den Einsatz einer Wärmepumpe.
- Vorgezogene Bundestagswahlen 2025: Mit den Bundestagswahlen am 23. Februar gibt es, sollten keine Wunder geschehen, einen Regierungswechsel. Es ist unklar, was dann mit Regelungen aus dem Gebäudeenergiegesetz – dem sogenannten Heizungsgesetz – passiert. Derzeit gibt es für den Einbau einer neuen Wärmepumpe bis zu 70% Förderung vom Staat – die jedem offenstehende Basisförderung beträgt 30%, hinzu können je nach Haushalt, Tausch der Heizungstechnik, Einkommen und Art der Wärmepumpe Boni kommen, sodass unter Umständen 70% der Investitionssumme (der förderfähigen Kosten) vom Staat übernommen werden. Wer ohnehin über eine Wärmepumpe nachdenkt, sollte also bis Ende Februar einen entsprechenden Antrag bei der KfW-Bank stellen (die nebenstehenden QR-Codes führen zu einem Merkblatt und der Webseite.
Dynamische Stromtarife ermöglichen, beim nächtlichen Aufladen des Elektroautos den uhrzeitbedingt günstigeren Strompreis zu nutzen. Foto: Basilico Studio Stock, istock
Energiesparberatung bei der Verbraucherzentrale
Kostenfreie Expertenhilfe per Telefon und extrem günstige Beratung vor Ort
Sie wollen Ihre Heizung tauschen? Ihre Abrechnung ist zu hoch? Sie planen Ihre vier Wände zu sanieren oder erneuerbare Energien zu nutzen? Auf all diese Fragen liefert die Energiesparberatung der Verbraucherzentrale individuelle Antworten durch Experten – per Telefon kostenfrei. Verbraucher erfahren, wie durch die intelligente Kombination verschiedener Maßnahmen Kosten, Nutzen und Spareffekte optimiert werden und wie sie für ihr Vorhaben Fördermittel vom Staat erhalten. Die Expertenberatung umfasst: Energiesparen (Strom, Heizenergie), Erneuerbare Energien wie Solarwärme und Photovoltaik, Wärmepumpen, Heiztechnik, Stromspeicherung, Fördermöglichkeiten, Energetische Sanierung, Wärmedämmung und sommerlichen Hitzeschutz, den Austausch von Fenstern und Türen, Warmwasserbereitung und gesundes Raumklima. Bei jeder Beratung geben Fachleute detaillierte, auf das konkrete Problem zugeschnittene Handlungsempfehlungen. Sie raten dabei nur zu Maßnahmen, die sich an den Bedürfnissen und technischen Rahmenbedingungen des jeweiligen Haushalts und den finanziellen Möglichkeiten orientieren. Die kostenfreie Beratung erfolgt in den örtlichen Beratungsstellen, per Videochat oder telefonisch. Verbraucher müssen lediglich einen Termin vereinbaren, das ist möglich unter Tel.: 0331 98229995 (Mo.-Fr. 9-18 Uhr).
Falls erforderlich, kommen die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale auch zu Ihnen nach Hause. Die Beratung findet zu den gewünschten Themenschwerpunkten statt, dauert bis zu zwei Stunden und kostet maximal 40 Euro. Im Anschluss an den Ortstermin erhalten Verbraucher einen schriftlichen Bericht (kein Gutachten!) per Post.
Viele Online-Vorträge und weitere Informationen:
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
Privathaushalte dürfen rund 70 Module steuerfrei erwerben, installieren lassen und betreiben. Foto: Halfpoint, istock
Steuerfreie Sonnenenergie
Bereits seit 2023 sind Investitionen in private Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher in den meisten Fällen steuerfrei. Daraus resultieren geringere Kosten und weniger Bürokratie durch grundsätzlich zwei Vorteile:
- Einnahmen aus der PV-Anlage und der Eigenverbrauch sind von der Steuer befreit
- Die sonst üblichen 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Kauf und Installation entfallen
Die Steuerbefreiungen gelten nur für Photovoltaik-Anlagen unter 30 kWp, allerdings dürfte diese Grenze für Familieneigenheime nur schwer zu überschreiten sein – 30 kWp sind „Pi mal Daumen“ rund 70 Module. Die Steuerbefreiung umfasst auch zur PV-Anlage gehörige Komponenten wie Stromspeicher. Auf Einnahmen aus der Stromeinspeisung ins öffentliche Netz und den Eigenverbrauch müssen weder Einkommens- noch Umsatzsteuer abgeführt werden. Die Nullsteuer betrifft bis auf Weiteres auch die Montage einer privaten PV-Anlage und zugehöriger Komponenten. Neu ist ab 2025 eine Regelung für PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden, diese sind jetzt bis zu einer Bruttoleistung von 30 kWp (zuvor nur bis 15 kWp) je Wohn- oder Gewerbeeinheit von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt für Anlagen, die ab dem Jahr 2025 neu angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden. Die Einspeisevergütung muss bis zu dieser Leistung nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Unterm Strich kann sich gerade jetzt trotz aller Unsicherheiten eine Investition in eine PV-Anlage samt Speichertechnik bzw. eine Wärmepumpe lohnen. Wer eine neutrale Beratung sucht, ist am besten bei der Verbraucherzentrale aufgehoben, die für nur maximal 40 Euro sogar vor Ort in der privat bewohnten Familienimmobilie eine ausführliche Prüfung und Beratung durch Experten mit entsprechenden Handlungsempfehlungen leistet (siehe Infokasten Vorseite).
Dynamische Stromtarife
Die wohl größte Neuerung zum Jahresbeginn 2025 ist die Einführung dynamischer Stromtarife, die für Energieversorger – „soweit technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar“ und soweit zum 31. Dezember mehr als 100.000 Kunden vorsorgt werden – gesetzlich verpflichtend ist. Viele regional tätige Stadtwerke sind somit nicht verpflichtet. Energieversorger kaufen den Strom auf Handelsmärkten, sogenannten Spotmärkten, ein. Der Preis ist teils sogar im Stundentakt großen Schwankungen unterworfen. Bislang haben Versorger den Verbrauchern Tarife zum Festpreis oder allenfalls Tag-Nacht-Tarife mit einem gewissen variablen Anteil angeboten. Nun können sich Verbraucher mit dynamischen Tarifen quasi in Echtzeit auf Chancen und Risiken der Preisschwankungen an den Spotmärkten einlassen. Die Idee dahinter ist, das Verbraucher mit hohem und variablem Stromverbrauch diesen in Zeiten geringer Nachfrage und somit günstiger Preise verschieben und dadurch das System in Zeiten mit hoher Nachfrage entlasten. In dieser Logik könnten jene Verbraucher auch deutlich sparen. Gerade Familienhaushalte mit Eigenheim, Wärmepumpe, Speichertechnik und E-Mobilität scheinen dafür prädestiniert. Wer in das Thema eintaucht, sieht sich aber auch schnell vielen Herausforderungen gegenüber. So muss zunächst eine moderne Messeinrichtung (= digitaler Stromzähler) oder ein intelligentes Messsystem (= digitaler Stromzähler mit Datenübertragung oder auch Smart Meter).installiert werden. Die Zähler erfassen den Stromverbrauch fortlaufend. Das ist mit einem höheren monatlichen Grundpreis als herkömmliche Tarife mit „normalem“ Zähler verbunden. Der Zähler soll mit der gekoppelten Software die gezielte Anpassung des Stromverbrauchs an Zeiten mit niedrigeren Preisen ermöglichen. So lädt das E-Auto nachts während günstigerer Tarifzeiten. Dafür tragen Verbraucher bei dynamischen Tarifen auch das volle Preisrisiko. Wer in Preisspitzen viel Strom benötigt, kann auch deutlich teurer als im herkömmlichen Tarif zur Kasse gebeten werden. Insofern muss der Verbrauch beständig überwacht und angepasst werden – ein anspruchsvoller Alltag, der wohl eher technisch Versierten oder Fans eines Smart Homes vorbehalten ist.
Dynamische Stromtarife sind für Kunden nicht verpflichtend und ein Wechsel aus Tarifen mit planbaren und sicheren Kosten sollte auch wohl überlegt sein. Versorger haben neben Tarifen mit durchgängigem Festpreis in der Regel Tarife mit einem variablen Anteil für günstigeren Strombezug beispielsweise in der Nacht für Nachtspeicherheizungen. Mit Blick auf den aktuellen Vermarktungsdruck einiger Versorger hin zu dynamischen Stromtarifen sollte Verbrauchern auch klar sein, dass dies letztendlich ein Geschäftsmodell ist. Zum einen könnten Zeiten geringer Nachfrage und niedriger Preise abgeschwächt werden, wenn viele Verbraucher die Dynamik nutzen, die Nachfrage in den Nebenzeiten erhöhen und damit Preisvorteile verringern, während sie in Zeiten hoher Preise weiterhin das volle Preisrisiko tragen. Zudem dürfte es schwerfallen, bei zunehmender Volatilität die Preisschwankungen immer im Blick zu behalten – in der Branche wird hier von einer Preisverwässerung gesprochen. Verbraucher wissen unter Umständen nicht mehr, wann sie welchen Preis zahlen. Ein weiteres Risiko könnte im transparenteren Verbrauch gesehen werden. Versorger könnten somit eine Optimierung der Kosten zu Lasten der Verbraucher vornehmen. Insofern sollte man sich genau informieren, bevor man den sicheren Hafen verlässt – oder lieber einen gewissen Grad an Autarkie anstreben. Dazu passen auch die Expertentipps der Stadtwerke Forst und Cottbus sowie des Elektropioniers Spreewald-Energy in diesem Sonderthema. Sie alle empfehlen sichere Tarife oder die Investition in Lösungen wie Solar, um einen gewissen Grad an Autarkie anzustreben.
Was ist ein dynamischer Tarif?
Im Gesetz heißt es dazu sinngemäß lediglich, dass dynamische Tarife „lastvariable oder tageszeitabhängige Tarife“ sind. In der Praxis wird der dynamische Tarif überwiegend an die Stundenpreise des Spotmarktes gekoppelt (www.epexspot.com) und besteht aus einem Verbrauchspreis und einem Grundpreis, die sich jeweils zusammensetzen aus mehreren variablen und einem festen Bestandteil. Die variablen Bestandteile umfassen a) den sich täglich ändernden Spotmarktpreis an der EPEX Spot SE (spezifischer Großhandelspreis für jede einzelne Stunde des Folgetages, für die am Vortag Strom gekauft wird: www.epexspot.com), b) die Netzentgelte inklusive KWKGUmlage, Offshore-Umlage, §19- StromNEV-Umlage, Konzessionsabgaben, Entgelte für den Messstellenbetrieb sowie ggf. neue gesetzlich eingeführte Abgaben, Steuern und Umlagen sowie c) die Stromsteuer und die Umsatzsteuer. Die fixen Bestandteile umfassen die Beschaffungsnebenkosten sowie die Kosten für Vertrieb und Kundenservice. Die bisherigen Tarifangebote haben einen festen Arbeitspreis und einen festen Grundpreis, die bis zum Ablauf der Garantiezeit bzw. bis zur nächsten Preisänderung gelten. Egal, welche Risiken der Energieversorger hat und welche Preisverwerfungen es am Großhandelsmarkt gibt, der Tarifpreis für den Kunden bleibt bis zur Preisänderungsmitteilung konstant und ist planbar. Das gilt auch für die schon immer zum Angebotsumfang gehörenden zeitvariablen Tarife, die es zum Beispiel für Nachtspeicherheizungen, für Wärmepumpen oder als HT/NT-Tarif gibt und weiterhin geben wird. (Quelle: Stadtwerke Cottbus)
Wer sich grundlegend beraten lassen möchte, kann auch auf professionelle Energieberater zurückgreifen. Alternativ können Familien sich vorab online informieren. Hier einige kostenfreie Portale rund um Energie:
www.energiewechsel.de: Auf diesem Online-Portal der Bundesregierung werden Energiespartipps und passende Förderprogramme des Bundes vorgestellt. Zum Angebot gehören auch diverse Online-Vorträge rund ums Haus.
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de: Die Energieberatung der Verbraucherzentrale gilt nach eigenen Angaben als das größte unabhängige Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Bevor man über eine telefonische oder persönliche Beratung nachdenkt, kann man sich online Möglichkeiten aufzeigen lassen, um Energie und Kosten zu sparen. Zudem erfahren Familien Wissenswertes zu den Themen Stromverbrauch, Heiztechnik, Dämmung und regenerative Energien.
www.co2online.de: berät als Portal zum Energiesparen, Modernisieren und Bauen und den dazu passenden Fördermitteln. Zudem kann man sich den passenden Handwerksbetrieb in seiner Nähe anzeigen lassen. Mit Datenbanken und Tools wie Strom-, Wasser- und Heizcheck kann man seinen aktuellen Verbrauch samt Kosten mit Durchschnittswerten vergleichen und so erkennen, wo es noch Einsparpotenzial gibt.
www.energie-effizienz-experten.de: Die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes ist ein bundesweites Verzeichnis nachweislich qualifizierter Fachkräfte für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen und Sanieren. Derzeit sind mehr als 20.000 Experten aus dem gesamten Bundesgebiet registriert. Sie können entsprechend ihrer nachgewiesenen Qualifikation die jeweiligen Förderprogramme des Bundes und Förderanträge begleiten.
Last not least bieten die Stadtwerke vor Ort ebenso Beratungen rund ums Energiesparen und um Energielösungen an. Hier kann man sich zudem über Tarife und Angebote informieren. Die lokale Expertise hilft meist weiter als man denkt!