Im Namen der Kinder!

Datum: Freitag, 25. August 2017 10:55



Foto: Steffen Schwenk (www.light-impression.de)


Was man zum Thema Kinderrechte wissen sollte.

In wenigen Tagen ist wieder der Weltkindertag. Der 20. September wird gern zum Anlass genommen, auf die Rechte der Kinder aufmerksam zu machen. Vermutlich kennen die wenigsten Eltern die Rechte ihrer Kinder. Oder wussten Sie, dass Ihr Kind ein Recht auf Spiel hat und die Ohrfeige bzw. der Klaps auf den Po gesetzlich verboten ist? Nur 15 Prozent der Erwachsenen kennen die Kinderrechte und wissen, was in etwa darin steht. Dass die in einer UN-Konvention geregelten Kinderrechte in Deutschland in der Praxis kaum bekannt sind, heißt nicht, dass es den Kindern hier schlecht geht. Im Gegenteil. Im Vergleich zu Staaten wie Indien, Bangladesch etc. geht es uns in Deutschland richtig gut und dennoch gibt es hier reichlich Initiativen, die sich für die Rechte der Jüngsten einsetzen – nicht ohne Grund. Auch in Deutschland steht nicht alles zum besten, wachsen Kinder in Armut auf, werden Kinder geschlagen oder missbraucht.

Brauchen Kinder überhaupt eigene Rechte? Sind sie nicht auch Menschen wie Erwachsene, für die ebenfalls die Menschenrechte und das deutsche Grundgesetz gelten? Ein Blick auf die Geschichte macht deutlich, warum die Verankerung von Rechten explizit für Kinder durchaus sinnvoll war und bis heute ist.


Kinderrechte damals & heute

Historisch betrachtet ist der Gedanke, dass Kinder ebenfalls Menschen mit eigenen Rechten sind, noch recht jung. Über Jahrtausende galten Kinder als nicht vollwertige Menschen, die Erwachsenen unterlegen und ihnen rechtlich nicht gleichgestellt waren. Über das Recht zu Leben oder zu sterben, durfte im Alten Rom der Vater und Patriarch der Familie entscheiden. Noch bis in die Neuzeit galten Kinder als zum Hausstand und Besitz ihrer Eltern gehörend und waren ihnen unbedingten Gehorsam schuldig. Erst mit der Aufklärung veränderte sich das Bild des Kindes. Bis zum wichtigsten Dokument – der UN-Kinderrechtskonvention – dauerte es aber noch mal 200 Jahre. Erste Vorläufer dieser Konvention gab es zu Beginn des 20. Jahrhunderts: u.a. die 1924 vom Völkerbund verkündete, aber nicht rechtsverbindliche „Geneva Declaration“ und die Magna Charta Libertatum aus Polen. Diese und weitere Dokumente bildeten die Grundlage für die ab 1980 erarbeitete UN-Kinderrechtskonvention. Sie ist bis heute die wichtigste Rechtsgrundlage für Kinder und Jugendliche auf der ganzen Welt. Sie spricht jedem Kind das Recht auf Leben, Bildung und Schutz vor Gewalt zu – aber auch das Recht, gehört zu werden. Die Kinderrechte gelten für jedes Kind auf der Welt, unabhängig von Geschlecht oder Herkunft. Verabschiedet wurde die Konvention am 20. November 1989. Nachdem 2015 auch Somalia und Süd-Sudan die Kinderrechtskonvention ratifiziert haben, gibt es heute nur noch einen Staat, der dies nicht gemacht hat: die USA. Das ist einerseits ebenso traurig wie erstaunlich, andererseits muss man zugeben, dass es Kindern in den USA deutlich besser geht, als beispielsweise im von Armut und Krieg geprägten Somalia. Die Gründe, warum der US-Senat bis heute die für eine Ratifizierung notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit verweigert, sind vielschichtig: Zum einen sind die USA bei der Unterzeichnung internationaler Abkommen schon immer zurückhaltend, da sie ihre eigene Souveränität nicht einschränken wollen. Kritiker befürchten zudem klagefreudige Kinder und die Einschränkungen von elterlichen Rechten. Zum anderen sagen die USA, sie würden mit ihrer Gesetzgebung die Rechte von Kindern bereits ausreichend gewährleisten. Allerdings gibt es sehr wohl US-Gesetze, die klar gegen die UN-Regeln verstoßen: So können Minderjährige in den USA zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt werden. Bis 2005 war sogar die Todesstrafe möglich. Einige Bundesstaaten erlauben Lehrern zudem die körperliche Züchtigung von Schülern. Auch Kinderarbeit, vor allem durch Migranten zur Erntezeit und die Rekrutierung von unter 18-jährigen Soldaten widersprechen dem UN-Regelwerk.


Kinderrechte international

Grobe und wiederholte Verstöße gegen die UN-Kinderrechtskonvention passieren in jenen Regionen der Erde, die unter Krieg, Armut und den Folgen des Klimawandels leiden, das sind vor allem Dritte-Welt-Länder, also weite Teile Afrikas und einige Länder in Asien und Südamerika. Die Kinder dort pochen nicht auf das Recht auf Freizeit und gewaltfreie Erziehung, sie kämpfen oft ums nackte Überleben. Die größten Probleme, die Organisationen wie UNICEF öffentlich anprangern und zu lösen versuchen sind Krieg, Hunger, fehlende Bildung, Kinderarbeit, Obdachlosigkeit. Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation ILO arbeiten weltweit 168 Millionen Kinder, die Hälfte von ihnen geht einer gefährlichen Arbeit nach, z.B. in Goldminen, Steinbrüchen, Textilfabriken oder als Kindersoldaten. 120 Millionen von ihnen sind jünger als 15 Jahre. Ein Problem, welches die Kinderarbeit mit sich bringt: Viele der arbeitenden Kinder besuchen keine Schule oder brechen sie vorzeitig ab. Die Arbeit, mit der sie entscheidend zum Familieneinkommen beitragen, lässt ihnen kaum Zeit für Bildung oder gar Freizeit.

Aktuell machen Organisationen wie UNICEF oder der Kinderschutzbund die Situation von Flüchtlingskindern immer wieder zum Thema. Krieg und Dürren, Hunger und Armut zwingen Millionen von Menschen, ihre Heimat zu verlassen. Noch nie waren so viele Kinder und Jugendliche auf der Flucht wie derzeit. Sie verbringen oft viele Jahre, manche ihre ganze Kindheit in Lagern oder auf der Reise. Die grundlegendsten Rechte wie ein Recht auf (Schul-)Bildung, auf Gesundheit, auf Spielen und Freizeit, aber auch auf körperliche Unversehrtheit bleiben ihnen vorenthalten. Aber selbst Kinder, die es in ein vermeintlich sicheres Aufnahmeland wie Deutschland geschafft haben, stehen oft vor Problemen. Flüchtlingsunterkünfte sind selten kinderfreundlich, sicher oder barrierefrei. Kinder sind dort nur bedingt vor gewalttätigen und sexuellen Übergriffen zu schützen. Flüchtlingskinder haben nur Anspruch auf eine medizinische Notfall-Versorgung. Dabei bedürfen gerade die von Flucht und Krieg schwer traumatisierten Kinder auch einer psychologischen Behandlung.


Kinderrechte in Deutschland

Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention bereits 1992 unterzeichnet, zunächst allerdings mit Vorbehalten in Bezug auf den Umgang mit Flüchtlingskindern. Es ging dabei v.a. um die sogenannte Abschiebehaft, die in Deutschland auch gegen Kinder und Jugendliche verhängt werden kann. Mit dem Vorbehalt wog das deutsche Ausländerrecht stärker als die Kinderrechtskonvention. 2010 hat die Bundesrepublik diesen Vorbehalt zurückgenommen. In der Praxis allerdings passiert es immer noch, dass minderjährige Flüchtlinge in Abschiebehaft kommen. Wenig bekannt ist die Konvention bis heute.

Neben der UN-Kinderrechtskonvention regeln folgende Gesetze der Bundesrepublik die Rechte von Kinder und Jugendlichen: Das Bürgerliche Gesetzbuch (Buch 4, Abschnitt 2) regelt wichtige Pflichten vor allem der Eltern gegenüber ihren Kindern. Paragraf 1626 gibt den Eltern das Recht und auch die Pflicht für ihr Kind zu sorgen, dies betrifft sowohl die Personensorge als auch die Vermögenssorge. Bei der Erziehung sollen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes nach Selbständigkeit berücksichtigen. Mit dem Kind sollen Erziehungsthemen besprochen und nach Möglichkeit einvernehmlich gelöst werden. Das Kind hat Anspruch auf Kontakt zu beiden Elternteilen und ggf. zu weiteren wichtigen Bezugspersonen wie Großeltern. Paragraf 1631 besagt: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“