Warum Eltern schon frühzeitig Geld für die Ausbildung der Kinder zurücklegen sollten
Wer kleine Kinder hat oder gar erst schwanger ist, wird sich kaum schon über deren spätere Ausbildung Gedanken machen. Die ist einfach noch viel zu weit weg. Doch irgendwann ist es doch so weit und dann stehen Eltern und Kind vor der Frage: Wie finanzieren wir das Studium? Experten empfehlen daher, sich frühzeitig Gedanken zu machen und für sich eine optimale Sparvariante zu finden. Das ist leichter gesagt als getan, der Markt für finanzielle Vorsorge ist riesig und birgt so manche Fallstricke. Versicherer wissen die Sorge um den eigenen Nachwuchs gut für sich zu nutzen: So klingt die Werbung für eine Ausbildungsversicherung verlockend: Das Produkt „gibt Ihnen das gute Gefühl, dass Ihre Tochter oder Ihr Sohn rundum abgesichert sind – ein Leben lang. Ein Teil des Kindergeldes reicht dafür vollkommen aus. … Je früher Sie mit dem langfristigen Vermögensaufbau beginnen, desto größer ist der finanzielle Vorsprung, den Sie Ihrem Schützling verschaffen können.“
Doch Eltern und Großeltern sollten nicht vorschnell, einen Vertrag unterzeichnen, sondern vorher die Möglichkeiten und Risiken abwägen, im Idealfall mit einem unabhängigen Fachmann. Wir geben auf den folgenden Seiten einen ersten Überblick, was zur Vorsorge für Ausbildung und Studium alles dazugehört.
Was kosten Ausbildung und Studium?
Je nachdem für welchen Bildungsweg sich der Nachwuchs nach Abschluss der Schule entscheidet, kommen unterschiedliche Kosten auf die Familie zu. Für ein Studium muss man – auch ohne Studiengebühren – mit Ausgaben von etwa 50.000 Euro rechnen. Das können die wenigsten Eltern aus der Portokasse zahlen. Entscheidet sich das Kind für eine Ausbildung, kommen weniger Kosten auf die Eltern zu. Wir haben die wichtigsten Ausbildungswege und die damit verbundenen Kosten zusammengestellt:
Betriebliche Ausbildung
Bei einer betrieblichen bzw. dualen Ausbildung kommen auf die Auszubildenden keine Kosten für die Ausbildung selbst zu. Diese ist kostenfrei, zudem zahlt der ausbildende Betrieb eine monatliche Ausbildungsvergütung. Deren Höhe hängt vom Ausbildungsberuf und dem Betrieb ab. In Sachsen und Brandenburg liegt das durchschnittliche Gehalt im ersten Lehrjahr derzeit zwischen etwa 450 Euro (Koch) und etwa 750 Euro (Mechaniker). Auszubildende in einer anerkannten, betrieblichen Berufsausbildung, die nicht bei ihren Eltern wohnen können, weil die Ausbildungsstätte zu weit entfernt ist, können Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Diese wird bei der Arbeitsagentur beantragt und muss nicht zurückgezahlt werden. Bei der Berechnung wird auch das Einkommen der Eltern berücksichtigt. Als Gutverdiener müssen Sie selbst für die Ausbildung Ihrer Kinder aufkommen.
Schulische Ausbildung
Neben der betrieblichen Ausbildung gibt es noch die schulische. Über diese kann man v.a. Berufsabschlüsse im Sozial- oder Gesundheitswesen erwerben, zum Beispiel als Sozialassistent, Physiotherapeut, Gesundheits- oder Altenpfleger. Die Auszubildenden werden nicht in einer Berufsfachschule ausgebildet, sondern in einer medizinischen Fachschule. Die praktische Ausbildung erfolgt über Praktika in einer Einrichtung, wie Klinik oder Seniorenheim. Die Auszubildenden müssen in der Regel Schulgeld zahlen, je nach Einrichtung zwischen 50 und 500 Euro pro Monat. Eine Ausbildungsvergütung gibt es nur in einigen Berufen. Auszubildende in schulischen Berufsausbildungen haben keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, aber unter Umständen auf BAföG. Wie bei der Berufsausbildungsbeihilfe wird das Einkommen der Eltern mit angerechnet und die Kinder dürfen nicht mehr zu Hause wohnen. Wenn Eltern gut verdienen oder bereits großes Vermögen angespart hat, dann besteht in der Regel auch hier kein Anspruch auf Unterstützung vom Staat. Anders als das BAföG für das Studium, muss das SchülerBAföG in der Regel nicht zurückgezahlt werden. Die Anträge werden über das Amt für Ausbildungsförderung gestellt: www.bafög.de.
Duales Studium
Ein duales Studium verbindet Studium und Berufsausbildung. Wer die in der Regel 3,5 bis 4,5-jährige Ausbildung erfolgreich beendet, hat sowohl einen Hochschulabschluss als auch einen Berufsabschluss in der Tasche. Die theoretische Ausbildung erfolgt an einer Hochschule, der Praxisteil in einem Unternehmen. Ein weiterer Vorteil für die Auszubildenden: Das Unternehmen zahlt für die Dauer des dualen Studiums eine Vergütung.
Studium
Ein Erststudium ist in Deutschland mittlerweile wieder überall kostenfrei. Einige Bundesländer hatten nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2005 Studiengebühren erhoben, diese später aber wieder abgeschafft. Grundstudiengänge wie Bachelor und Diplom sind kostenfrei, darauf aufbauende Masterstudiengänge ebenfalls. Teils hohe Gebühren werden meist fällig fürs Zweitstudium, für Langzeitstudierende, für weiterführende oder berufsbegleitende Studiengänge. Auch das Studium an einer privaten Universität kostet Geld, da sich diese vor allem über das Schulgeld finanzieren. Kosten entstehen dennoch für die Studenten: Jede Universität erhebt einen Semesterbeitrag. Damit werden u.a. die Kosten für das Studentenwerk und die Immatrikulation und vor allem für das Semesterticket abgedeckt. Mit diesem können die Studierenden kostenfrei Bus und Bahn nutzen, meist nicht nur in ihrer Universitätsstadt, sondern auch im Umland. Studierende der BTU Cottbus-Senftenberg beispielsweise fahren mit dem Semesterticket kostenfrei durch ganz Brandenburg und Berlin. Ein relativ kleiner Ausgabenposten, der sich fast immer lohnt. Die Kosten für den Semesterbeitrag variieren von Uni zu Uni und liegen zwischen 50 und 300 Euro.