Bierdeckel oder Roman?

Datum: Dienstag, 30. Oktober 2018 14:53

Das gibt’s vom Chef
Berufstätige Eltern sollten ruhig mal nachfragen, welche Bonusleistungen der Chef für Familien anbietet. Viele Zusatzleistungen sind für Arbeitgeber steuerfrei, der Arbeitnehmer hat so mehr Netto vom Brutto. Vom Diensthandy bis zum Fitness-Studio-Gutschein gibt es jede Menge steuerfreier Leistungen. Für Familien kommen folgende in Betracht:

Kitazuschuss: Für Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, kann der Chef einen steuer- und abgabenfreien Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten zahlen. Er kann die Kosten für die Kita bzw. Tagesmutter theoretisch in unbegrenzter Höhe übernehmen, viele Chefs zahlen aber „nur“ einen anteiligen Zuschuss und nicht den gesamten Betrag. Für Schulkinder, die einen Hort besuchen, kann kein solcher steuerfreier Zuschuss gezahlt werden. Wer die Kosten vom Chef erstattet bekommt, kann sie natürlich nicht mehr von der Steuer absetzen.

Geburtsgeschenk: Für besondere Anlässe wie den Geburtstag, die Hochzeit oder die Geburt eines Kindes, darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern steuerfreie Geschenke machen, allerdings nur bis zu 60 Euro.

Windelsponsoring: Bestimmte Arbeitgeber wie Krankenhäuser oder Reha-Einrichtungen stellen Mitarbeitern mit Kleinkindern für eine bestimmte Zeit kostenfrei Windeln zur Verfügung. Für Familien kann das eine deutliche finanzielle Entlastung bedeuten.

Betriebskindergarten: Gerade in Städten, in denen Kitaplätze knapp sind, kann sich für größere Arbeitgeber die Gründung eines Betriebskindergartens lohnen, in dem v.a. Mitarbeiter ihre Kinder unterbringen können. Pluspunkt: Die räumliche Nähe zur Arbeitsstelle und an die Arbeitszeiten angepasste Betreuungszeiten. Wenn ein Unternehmen das nicht stemmen kann oder will, kann es sich auch eine Kooperationskita suchen und dort Plätze für Mitarbeiter-Kinder reservieren lassen.

Für alle genannten Punkte gilt: Je größer der Arbeitgeber, desto wahrscheinlicher ist es, dass man eine dieser Leistungen in Anspruch nehmen kann. Aber auch bei 5-Mann-Betrieben kann es sich lohnen, mal nachzufragen. Manch ein Chef kennt die Möglichkeiten vielleicht noch gar nicht und ist offen dafür.

Blick voraus: Das ändert sich ab 2019
Zu den wichtigsten Neuerungen im kommenden Jahr zählen für Familien die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags. Das Kindergeld soll ab Juli 2019 um zehn Euro pro Kind und Monat angehoben werden.
Der Kinderfreibetrag erhöht sich bereits ab Januar von aktuell 4.788 Euro pro Kind auf 4.980 Euro. 2020 ist eine weitere Anhebung auf dann 5.172 Euro vorgesehen. Finanzexpertin Anja Hardenberg weist zudem auf zwei laufende Verfahren hin, die perspektivisch ebenfalls Entlastung bringen könnten: „Es läuft derzeit noch eine Verfassungsbeschwerde, die das Ehegattensplitting auch für Alleinerziehende fordert (BVerfG, Az. 2 BvR 221/17). Außerdem gibt es noch Musterklagen zur Höhe des Kinderfreibetrags. Bisher liegen die Freibeträge bereits für Kinder ab sechs Jahren unter Sozialhilfeniveau, erwachsene Kinder werden gar nicht erst einbezogen (BVerfG, Az. 2 BvL 3/17).“
DStV-Steuerexperte Wolfgang Wawro wünscht sich mehr Weitblick vom Staat: „Die Familienentlastung hat eine große Bedeutung, entwickelt sich aber nicht allein durch Anpassungen beim Kindergeld. Die Kinderbetreuung kann auch individuell zu steuerlicher Berücksichtigung führen. Aber nicht nur die Lohn- und Einkommensteuer ist ins Auge zu fassen, sondern auch die aus Steuergeldern zu finanzierenden Maßnahmen an Kindertagesstätten, Schulen und Universitäten“, gibt Wawro mit Blick auf die Modernisierung von Schulen und Kitas sowie die Einstellung von Erziehern und Lehrern zu bedenken und ergänzt: „Familienförderung hat jedenfalls erhebliche Bedeutung für unser aller Zukunft.“