Heilung to go

Datum: Montag, 02. März 2020 14:45


In einer Kinder- und Jugendrehabilitation erhalten die jungen Patienten passende Therapien unter professioneller Anleitung (Foto: © Reha Vita).

Wann ist eine Reha fürs Kind sinnvoll?

Dass die Kosten für eine Reha von der Deutschen Rentenversicherung übernommen werden, hat einen einfachen Grund: Es geht darum, die spätere Ausbildungs- und dann vor allem Arbeitsfähigkeit zu sichern. Die Weichen dazu werden schon in der Kindheit gestellt. Für eine Kinder-Reha kommen also jene Kinder und Jugendlichen in Frage, die chronisch krank sind und dadurch der regelmäßige Schulbesuch und die spätere Aufnahme einer Ausbildung bzw. Arbeit gefährdet ist. Eine Rehabilitationsmaßnahme kann auch nach einer OP oder akuten schweren Erkrankung sinnvoll sein. „Eine Reha ist immer dann angeraten, wenn ich mit den ambulanten Angeboten im häuslichen Umfeld nicht mehr weiterkomme. Denn während einer Reha können sich mehrere Fachleute über Wochen intensiv um das Kind kümmern“, betont Alwin Baumann. Er leitete jahrelang eine Rehaklinik im Allgäu und etablierte vor zwei Jahren das Netzwerk „Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V.“

Nach seinen Erfahrungen lohnt eine Reha in fast allen Fällen: „Es gibt zwar nur wenige Studien zum Erfolg von Reha-Behandlungen. Aber die wenigen, die es gibt, belegen eindeutig, dass diese Maßnahmen erfolgreich sind. Und auch die Befragungen der DRV zeigen eine sehr hohe Zufriedenheit der Eltern von über 90 Prozent.“


Wer hat Anspruch auf eine Reha?

Damit die Reha bei der DRV beantragt werden kann, muss mindestens ein Elternteil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, also Pflichtbeiträge in die Rentenkasse einzahlen. Bezieht ein Elternteil bereits Erwerbsminderungs- oder Altersrente, erfüllt er ebenso die Voraussetzungen, um eine Kinder-Reha beantragen zu können. Ist kein Elternteil pflichtversichert, ist ein Antrag über die gesetzliche Krankenkasse möglich.
Ein Antrag für eine stationäre Rehabilitation kann ab dem Säuglingsalter bis zum 18. Geburtstag, in Ausnahmefällen auch bis zum 27. Geburtstag gestellt werden. Das Cottbuser Modell richtet sich an Kinder zwischen 8 und 18 Jahren. Bevor eine Reha beantragt werden kann, braucht es eine Empfehlung vom Kinder- bzw. Hausarzt. Bei folgenden Diagnosen kommt unter anderem eine Reha in Frage:

  • Adipositas bzw. starkes Übergewicht*
  • Allergien
  • Atemwegserkrankungen wie Asthma
  • Hauterkrankungen wie Neurodermitis
  • Erkrankungen des Bewegungsapparates wie Rheuma
  • Erkrankungen der Organe wie Morbus Crohn
  • Krebs
  • psychische Auffälligkeiten wie ADHS*
  • Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes