Heilung to go

Datum: Montag, 02. März 2020 14:45


Kinder-Reha funktioniert jetzt auch ambulant

Als der elfjährigen Neele von ihrer Kinderärztin zu einer mehrwöchigen Rehabilitation geraten wurde, war die Familie zunächst skeptisch. Neele war gerade erst neu aufs Gymnasium gekommen und hatte dort schnell Freunde gefunden. Außerdem liebt sie ihr Hobby Tanzen und fährt dafür immer wieder zu Wettkämpfen. Bei einer mehrwöchigen Abwesenheit von zu Hause durch eine stationäre Reha hätte sie eine Zeitlang aussetzen müssen.
Wenn ein Kind für vier Wochen oder länger zur stationären Rehabilitation muss, ist das nicht einfach. Abgesehen von den gesundheitlichen Gründen, welche die Reha notwendig machen, stellt es den Familienalltag auf den Kopf, wenn das Kind und ein Elternteil auf Zeit woanders leben. Wie sichern wir in der Zeit den Schulunterricht ab? Wie halten wir Kontakt zu Geschwistern, Tanten, Großeltern, Mitschülern und Freunden? Wie wird der Arbeitgeber auf die mehrwöchige Fehlzeit reagieren?

Da jedes Jahr tausende Familien vor diesen und weiteren Fragen stehen und guter Rat teuer ist, hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) als Träger von Rehamaßnahmen 2017 eine Neuerung beschlossen: Wie schon zuvor bei Erwachsenen, ist jetzt auch für Kinder und Jugendliche eine ambulante, wohnortnahe Rehabilitation möglich. Die Vorteile für die Familien liegen auf der Hand: Die Kinder bleiben im vertrauten Umfeld, können weiter zur Schule gehen. Durch Nachsorge-Angebote und die enge Einbindung der Eltern ist die Nachhaltigkeit der durchgeführten Maßnahmen größer.

Eine der bundesweit ersten Einrichtungen, welche die ambulante Kinder-Reha anbieten, findet sich in Cottbus – für Lausitzer Familien ein Glücksfall. Das von der Reha Vita im neuen Gesundheitszentrum Ostrow umgesetzte Pilotprojekt bietet die Vorteile einer umfassenden Reha, ermöglicht dem Kind aber zugleich, in seinem sozialen Umfeld zu bleiben.

Es war auch ein Glücksfall für Neele und ihre Familie, die zu den ersten Patienten gehören, die das Angebot wahrnehmen: „Unsere Tochter Neele konnte in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und wie gewohnt zur Schule gehen. Auch ihrem Hobby, dem Showtanz, der ihr viel Spaß und Freude macht, konnte sie wie gewohnt nachgehen. Die eingeübte Tanzchoreografie für wichtige Wettkämpfe musste nicht wegen ihrem Fehlen umgestellt werden“, berichtet ihre Mutter.

Kinder-Reha oder Mutter-Kind-Kur?

Wer sich intensiver mit dem Thema Kinder- und Jugendrehabilitation beschäftigt, wird schnell merken, dass es unterschiedliche Angebote gibt und es gar nicht so leicht ist, den Überblick zu behalten: stationär, ganztägig ambulant, wohnortnah ambulant. Und dann gibt es noch die Mutter-Kind-Kur. Beides wird gelegentlich verwechselt, verfolgt aber unterschiedliche Ziele. Bei einer Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur steht die Gesundheit des behandelten Elternteils im Fokus. Typische Diagnosen, die zur Kur führen sind Erschöpfungssymptome, psychische Erkrankungen oder Rückenbeschwerden. Kinder sind in der Regel nur als Begleitperson dabei. Haben auch sie gesundheitliche Beschwerden wie Asthma oder Neurodermitis, können sie während der Kur ebenfalls therapeutische Maßnahmen wahrnehmen. Ansonsten ist die Begleitung durch Kinder nur möglich, wenn diese nicht durch andere Personen wie den Papa oder die Großeltern betreut werden können oder wenn sie für eine Trennung von der Mama noch zu jung sind. Antrag und Finanzierung laufen bei der Mutter-Kind-Kur ausschließlich über die Krankenkasse, in den meisten Fällen ist eine Zuzahlung erforderlich.

Die stationäre oder ambulante Kinder-Reha legt dagegen den Fokus auf die Gesundheit des Kindes bzw. Jugendlichen. Kinder mit chronischen Erkrankungen wie Adipositas, Asthma, Neurodermitis oder psychischen Auffälligkeiten haben Anspruch auf eine Reha. Eltern dürfen als Begleitperson mitkommen und werden teilweise in die Behandlung mit einbezogen. Beantragt wird die Kinder-Reha beim zuständigen Rententräger, der bei Genehmigung auch die kompletten Kosten, inkl. Lohnausgleich für den mitreisenden bzw. teilnehmenden Elternteil und die Fahrtkosten übernimmt.

Ambulante oder stationäre Kinder- und Jugendreha – die Unterschiede

Bei einer Erkrankung des Kindes, haben die Eltern Anspruch auf eine mehrwöchige Kinder- und Jugendrehabilitation. Seit Ende 2016 gehört sie zu den Pflichtleistungen der Renten- bzw. Krankenversicherungsträger. Eine stationäre Reha dauert in der Regel mindestens vier Wochen. Die Kinder verbringen die komplette Zeit in einer der bundesweit etwa 50 Reha-Kliniken und übernachten dort auch. In der kompletten Zeit finden Therapien statt. Eine Nachsorge können die Kliniken nicht leisten, diese kann nur ambulant erfolgen. Bei Kindern unter 12 Jahren kann ein Elternteil und ggf. auch Geschwister (wenn diese zu Hause sonst nicht betreut wären) als Begleitperson mitkommen.

Die ganztägig ambulante Reha, wie sie von einigen der Reha-Kliniken angeboten wird, unterscheidet sich nur darin von der stationären Reha, dass die Kinder nicht in der Klinik übernachten, sondern zu Hause. Die Therapien finden ebenfalls ganztägig über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen statt.

Bei der ambulanten wohnortnahen Reha, wie sie in Cottbus angeboten wird, verteilen sich die Therapien über einen Zeitraum von zwölf Wochen. Unabhängig vom Alter der Patienten wird ein Elternteil in die Therapie miteinbezogen. In der ersten Woche sind Kinder und Eltern ganztägig in der Reha-Einrichtung, übernachten aber zu Hause. In dieser Intensivwoche müssen sie sich von Schule und Arbeitgeber freistellen lassen. Danach schließt sich eine elfwöchige schul- und ausbildungsbegleitende Therapie mit zwei Nachmittagen pro Woche an. Auf Wunsch kann nach den zwölf Wochen die ambulante Nachsorge mit einem Nachmittagstermin pro Woche angeschlossen werden.