Teatime im Vorgarten

Datum: Dienstag, 29. September 2020 14:16

Fördermöglichkeiten für Wohneigentum

Die Bundesregierung fördert Wohneigentum. Wenn Familien Wohneigentum erwerben oder selbst bauen, greift der Staat unter gewissen Voraussetzungen mit Zuschüssen unter die Arme. Wir stellen drei Fördermöglichkeiten vor: das Baukindergeld, Wohn-Riester und das KfW-Förderprogramm „Energieeffizientes Bauen“.

Baukindergeld

Seit dem 1. Januar 2018 erhalten Anspruchsberechtigte das sogenannte Baukindergeld in Höhe von jährlich 1.200 Euro für jedes Kind, bei einer Förderdauer von zehn Jahren also 12.000 Euro.

Wer hat Anspruch?

Die Grundvoraussetzung für das Baukindergeld ist, dass die Familie erstmalig Wohneigentum erwirbt und tatsächlich in der geförderten Immobilie wohnt. Einen Antrag können Familien und Alleinerziehende stellen, in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das jünger als 18 Jahre ist und für das Anspruch auf Kindergeld besteht. Da die Förderung zum 31.03.2021 ausläuft, sollten Familien sich beeilen: Um das Baukindergeld in Anspruch nehmen zu können, muss der Kaufvertrag spätesten an diesem Tag unterzeichnet werden. Der Antrag kann dann auch noch später gestellt werden.

Gelten Einkommensgrenzen?

Förderberechtigt sind ausschließlich Familien mit Kindern und Alleinerziehende, deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen 75.000 Euro zuzüglich 15.000 Euro je Kind nicht übersteigt. Bei einer Familie mit zwei Kindern sind das zum Beispiel 105.000 Euro. Maßgeblich für den Anspruch ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung.

Wo kann das beantragt werden?

Die Anträge können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) online gestellt werden, die das Baukindergeld jährlich auszahlt. Spätestens sechs Monate nach dem Einzug muss der Antrag gestellt werden.

Weitere Informationen: www.tiny.cc/baukindergeld 

Wohn-Riester

Wer für die eigenen vier Wände vorsorgt, wird vom Staat unterstützt. Im Volksmund „Wohn-Riester“ genannt, bringt die Eigenheim-Rente staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen mit sich. Das Prinzip: Wer regelmäßig in einen Wohnriester-Vertrag einzahlt, bekommt Zuschüsse vom Staat und kann Einzahlungen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Die Zuschüsse sehen wie folgt aus:

  • Jährliche Grundzulage: 175 Euro
  • Jährliche Kinderzulage für Kinder, die vor 2008 geboren wurden: 185 Euro
  • Jährliche Kinderzulage für Kinder,die ab 2008 geboren wurden: 300 Euro
  • Einmaliger Starterbonus für alle unter 25: 200 Euro


Wer hat Anspruch?

Förderfähig sind alle, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, ein Haus bauen oder eine Immobilie kaufen wollen oder darauf für die Zukunft ansparen. Lediglich Selbstständige fallen nicht darunter, es sei denn, sie haben einen förderfähigen Ehepartner. Wer Wohn-Riester beansprucht, muss dann zudem auch in der erworbenen Immobilie wohnen – sonst müssen die staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden. Dabei gelten keine Einkommensgrenzen.
Weitere Informationen: Diese erhält man von seiner Hausbank.

Energieeffizientes Bauen

Mit dem Programm Energieeffizient Bauen (153) fördert die KfW Bauherren und Immobilienerwerber mit zinsgünstigen Baudarlehen und Zuschüssen, wenn sie besonders energieeffiziente Wohn- oder Passivhäuser errichten oder eine solche Immobilie erwerben. Die Zuschüsse betragen je nach Energieeffizienz bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit.

Wer hat Anspruch?

Die Förderung können Bauherren oder Erwerber von neuen Immobilien – Häusern oder auch Eigentumswohnungen – zur Selbstnutzung oder Vermietung erhalten. Auch wer an ein bestehendes Gebäude eine Wohnung anbaut oder ein bisher unbeheiztes Gebäude (wie ein Dachgeschoss oder eine Scheune) ausbaut und dabei eine neue Wohnung errichtet, kann die Mittel beantragen. Dabei gelten keine Einkommensgrenzen beim Antragsteller. Auch hier erfolgt die Beantragung bei der KfW.

Weitere Informationen: Wir empfehlen eine detaillierte Auseinandersetzung, im Idealfall mit einem Sachverständigen an der Seite. Auch das Zu-Rate-Ziehen eines Experten wird hierbei mit bis zu 4.000 Euro gefördert.

Alle Informationen unter: http://tiny.cc/EnergieeffizientBauen 

Unbezahlbarland

Der Landkreis Görlitz wirbt seit zwei Jahren mit einer etwas anderen Imagekampagne um Rückkehrer und Zuzügler. Unter dem Titel „Unbezahlbarland“ werden alle jene Vorzüge der Region aufgezeigt, die man in der Metropole für kein Geld der Welt haben kann: Freiraum für Ideen, Nähe zur Familie, reizvolle Landschaften, Ruhe und Grün bei zugleich guter Infrastruktur. Die Lausitz ist eben nicht nur ein optimaler Wohnstandort, sondern auch ein perfekter Ort, um Kinder großzuziehen und um hier alt zu werden.