Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung 2019, Quelle: Martin R. Textor/ kindergartenpaedagogik.de
Gute-KiTa-Gesetz: Milliarden für die Kleinsten
Um die Qualität der Kinderbetreuung weiter zu verbessern, hat die damalige Bundesfamilienministerin Franziska Giffey vor gut zwei Jahren das Gute-KiTa-Gesetz auf den Weg gebracht. Der Bund stellt den Ländern bis zum Jahr 2022 etwa 5,5 Milliarden für die Verbesserung der Qualität und Gebührenreduzierungen bereit. Sachsen erhält 269 Millionen Euro, Brandenburg 165 Millionen Euro. Wofür die Länder das Geld konkret einsetzen, können sie selbst entscheiden. Möglich sind Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern, beispielsweise zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes, eines besseren Fachkraft-Kind-Schlüssels, zur Qualifizierung von Fachkräften oder zur Stärkung der Kitaleitungen.
Brandenburg setzt mit den Mitteln vier Maßnahmen um:
- Zusätzliches Personal für lange Betreuungszeiten: Bei Betreuungszeiten von mehr als acht Stunden soll der Fachkraft-Kind-Schlüssel verbessert werden. Dafür wird eine zusätzliche Erzieherinnen- und Erzieher-Stunde pro Tag für eine Gruppe von sechs Kindern, die durchschnittlich mehr als acht Stunden täglich betreut werden, finanziert.
- Mehr Zeit für Azubis: Für die Anleitung von Auszubildenden, Studierenden und Quereinsteigern bekommen die Erzieherinnen mehr Zeit. Mit den Mitteln aus dem Gute-KiTa-Gesetz können drei Anleitungsstunden pro Woche pro Erzieherin bzw. Erzieher für Kindertageseinrichtungen im vorschulischen Bereich gefördert werden.
- Stärkere Elternbeteiligung: Elternvertretungen erhalten mehr Unterstützung. Es wird eine Kontakt- und Beratungsstelle Kita eingerichtet und die fachliche Begleitung der Elternbeiräte auf Landes- und Kreisebene über zusätzliche Personalstellen abgesichert. Zudem werden die Sachausgaben des Landeskitaelternbeirates getragen.
- Beitragsfreiheit für Geringverdiener: Das letzte Kitajahr ist in Brandenburg bereits für alle Eltern kostenfrei. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz müssen seit August 2019 Geringverdiener und Empfänger von Sozialleistungen keine Beiträge mehr zahlen, sowohl Krippe als auch Kindergarten sind für diese Familien kostenfrei. Die Einkommensgrenze liegt bei etwa 20.000 Euro Jahresnettoeinkommen beider Eltern und erhöht sich mit der Zahl der Kinder. Bei zwei Kindern liegt die Grenze bei 24.896 Euro.
Sachsen will mit dem zusätzlichen Geld den Personalschlüssel verbessern, indem es die Vor- und Nachbereitungszeiten der Pädagogen neu berechnet:
- Pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen soll ab einem Beschäftigungsumfang von 22 Stunden in der Woche mindestens eine Stunde für mittelbare pädagogische Tätigkeiten zur Verfügung stehen, ab einem Beschäftigungsumfang von 34 Stunden je Woche mindestens zwei Stunden. Damit wird sich nach Angaben des Kultusministeriums der Personalumfang sächsischer Kitas um rund 1.365 Vollzeitkräfte erhöhen. Das wirkt sich am Ende positiv auf den Personalschlüssel aus.
- Auch in der Kindertagespflege fallen zusätzliche Tätigkeiten an. Zudem ist für Vernetzung mit anderen Kindertageseltern ein höherer Aufwand erforderlich. Daher soll auch hier je aufgenommenem Kind eine halbe Stunde wöchentlich für mittelbare pädagogische Tätigkeit finanziert werden.
Kritiker bemängeln, dass diese Mittel nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein sind. Zudem fordern sie strengere Vorgaben, wie die Mittel einzusetzen sind. Würde das Geld vorrangig in die Gebührenfreiheit investiert, entlaste dies zwar die Eltern, gehe aber nicht mit der so wichtigen Qualitätsverbesserung einher. So heißt es im jüngsten Ländermonitor der Bertelsmann Stiftung: „Mit Blick auf den noch nicht abgeschlossenen, finanziell verlässlich ausgestatteten qualitativen und quantitativen KiTa-Ausbau erscheint die zunehmende Ausweitung der Beitragsfreiheit kontraproduktiv… Eine vollständige Beitragsfreiheit sowie die Abschaffung von Zusatzgebühren für die KiTa-Betreuung ist erst anzustreben, nachdem der Qualitätsausbau abgeschlossen bzw. die erreichte Qualität langfristig finanziell gesichert ist.“
Immerhin hat der Bund bereits angekündigt, Kinderbetreuungseinrichtungen auch über 2022 hinaus jährlich mit Finanzmitteln in Milliardenhöhe auszustatten. Schon heute zeigt ein Blick auf die Pro-Kopf-Ausgaben der Länder für die Kinderbetreuung große Unterschiede. Sachsen und Brandenburg gehören zu den Schlusslichtern. Ein Grund für die deutlichen Unterschiede ist neben der teilweisen Beitragsfreiheit der Personalschlüssel. So gibt der Stadtstaat Bremen mit dem bundesweit besten Personalschlüssel mehr als doppelt so viel Geld pro Kind aus wie Mecklenburg-Vorpommern, das beim Personalschlüssel Schlusslicht ist.