Mit der Aktion Busschule für Erstklässler führt Cottbusverkehr die Jüngsten an das sichere Busfahren heran. Foto: Cottbusverkehr
Sicher mit Bus und Bahn unterwegs
Auch das Mitfahren in Bus und Bahn müssen Kinder erst erlernen. Wenn Familien ohnehin viel den ÖPNV nutzen oder mal mit dem Zug zum Wochenendausflug anreisen, bekommen Kinder automatisch eine gewisse Routine. Denn beim Ein- und Aussteigen und während der Fahrt sind andere Regeln zu beachten als in der motorisierten Familienkutsche. So ist das Anschnallen keine Pflicht, wird aber empfohlen, sofern Gurte vorhanden sind. Kinder sollten ab einem gewissen Alter mit dem Kaufen von Fahrscheinen und dem Planen der Fahrtroute vertraut gemacht werden. Dann können sie als Jugendliche auch selbständig Bus und Bahn nutzen und sind nicht mehr auf das Elterntaxi angewiesen.
Wer haftet bei Unfällen?
Seit 2002 haften Kinder bis zu zehn Jahren nicht für Schäden, die sie bei einem Unfall mit einem fahrenden Auto verursachen oder mitverschulden. Sie selbst erhalten auch bei eigenem Verschulden – etwa Missachtung der Vorfahrt – vollen Schadenersatz. Anders ist die Regelung bei parkenden Autos: Fährt ein Kind, das älter als sieben Jahre ist, mit seinem Fahrrad oder Roller gegen ein abgestelltes Fahrzeug, so kann es abhängig von seiner individuellen Einsicht für den Schaden selbst verantwortlich sein. Darüber hinaus kommt eine Haftung der Eltern in Betracht. Diese müssen sich – durch entsprechende Kontrollen – davon überzeugen, dass sich ihr Kind im Straßenverkehr allein sicher bewegen kann. Dies gilt natürlich nur bei Fahrlässigkeit. Wenn ein Kind vorsätzlich ein Auto beschädigt, haften die Eltern. Für Unfälle und Schäden, die Kinder unabsichtlich verursachen, kann eine Privathaftpflicht-Versicherung sinnvoll sein. Sie übernimmt die Kosten für entstandene Schäden. Allerdings sollten Eltern vor Vertragsabschluss prüfen, inwieweit Kinder unter 7 bzw. 10 Jahren in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Oft sind sie vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – eben wegen der Deliktunfähigkeit. Man kann sie in einigen Tarifen aber explizit aufnehmen lassen.
Kinder sind auf dem Weg von und zur Kita bzw. Schule im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Dieser Versicherungsschutz besteht unabhängig vom Alter und auch dann, wenn die Kinder mit dem Rad fahren – übrigens auch dann, wenn die Schule das Radfahren untersagt hat.