Stromfrei in der Bude?

Datum: Dienstag, 31. Januar 2023 12:13


Wer sein Haus dämmen lässt und so die Energieeffizienz erhöht, kann dafür Fördermittel nutzen. Foto: www.co2online.de / Phil Dera

Förderprogramme

Bauen

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG können Häuslebauer bei der Förderbank KfW einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen. Anspruch darauf hat, wer ein Effizienzhaus der aktuell höchsten Nachhaltigkeitsklasse 40 baut bzw. kauft und zusätzlich das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen und eine fachliche Baubegleitung nachweisen kann. Über einen Kredit samt Tilgungszuschuss werden sowohl der Bau, als auch das Siegel und die Baubegleitung anteilig gefördert: maximal jedoch in Höhe von 150.000 Euro je Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss liegt bei 5 Prozent der Kreditsumme, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Wichtig: Dieses Programm kann nur noch bis Ende Februar genutzt werden. Ab März plant die Bundesregierung ein neues Programm für private Bauherren. Da die KfW über kein Filialnetz verfügt, stellen Familien den Antrag direkt bei ihrer Hausbank.

Sanieren

Auch wer sein Haus energieeffizient sanieren möchte, kann noch bis Ende Februar die GEB-Förderung nutzen. Steuerlich gefördert werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, die energetische Baubegleitung und Fachplanung. Auch hier werden Familien über Kredite und Tilgungszuschüsse entlastet. Wie hoch der Kredit und der Tilgungszuschuss sind, hängt davon ab, wie energieeffizient das Haus nach der Sanierung ist. Maximal gibt es einen Kredit über 150.000 Euro je Wohneinheit. Der maximal erreichbare Tilgungszuschuss liegt bei 25 Prozent bzw. 37.500 Euro. Auch dieses Förderprogramm läuft Ende Februar aus. Die Förderung von Einzelmaßnahmen ist über dieses Programm schon jetzt nicht mehr möglich.

Diese Einzelförderung kann aber jetzt über das BAFA beantragt werden. Gefördert werden Sanierungs- und Umbaumaßnahmen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz führen. Das sind beispielsweise die Dämmung der Außenwände oder des Daches sowie die Erneuerung von Vorhangfassaden. Auch die Erneuerung, der Ersatz oder der erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren, Sonnenschutzeinrichtungen und Lüftungsanlagen sind förderfähig. Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Gedeckelt ist die Förderung auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.

Heizen

Über die BAFA kann man sich auch den Austausch der Heizungsanlage fördern lassen. Gefördert werden der Einbau und der Umbau der Wärmeerzeugung, die Erweiterung eines Gebäudenetzes oder der Anschluss an ein Gebäude- oder an ein Wärmenetz, Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen und stationäre Brennstoffzellenheizungen. Der Fördersatz liegt je nach Heizungsart zwischen 10 und 40 Prozent. Maximal gibt es 60.000 Euro je Wohneinheit.

Alternativ kann man die bestehende Heizung optimieren lassen. Auch das wird über ein BAFA-Programm gefördert. Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe, die Dämmung der Rohrleitung oder die Anpassung der Vorlauftemperatur. Der Fördersatz liegt bei 15 Prozent.