Junior auf Leitung 1

Datum: Montag, 24. Februar 2025 18:02


Foto: TATYANA TOMSICKOVA, istock

Wie sich Arbeit und Familien vereinbaren lassen

Starten wir mit einer überraschenden Zahl in dieses Thema: Frauen arbeiten in Deutschland mehr als Männer: im Schnitt fast 46 Stunden pro Woche. Bei den Männern sind es „nur“ 44,5 Stunden. Die zweite überraschende Zahl schicken wir gleich hinterher: Zwei Drittel ihrer Arbeitszeit bekommen Frauen nicht bezahlt. Denn sie leisten im Durchschnitt Woche für Woche 30 Stunden Care-Arbeit, das heißt, sie kümmern sich um den Haushalt, um die Kinder, vielleicht noch um den pflegebedürftigen Schwiegervater. Eine finanzielle Gegenleistung erhalten sie dafür nicht. Männer leisten ebenfalls unbezahlte Arbeit, allerdings mit gut 20 Stunden deutlich weniger als Frauen. Das führt uns zu einer weiteren Zahl: 44 Prozent. So hoch ist der Gender Care Gap zwischen Männern und Frauen. Diese Kennziffer zeigt den unterschiedlichen Zeitaufwand, den beide Geschlechter für unbezahlte Arbeit aufbringen. Damit ist sie ein wichtiger Indikator zum Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern. Diese Zahlen findet man in der jüngsten Zeitverwendungserhebung, die etwa alle zehn Jahre in Deutschland veröffentlicht wird. Immerhin: Im Vergleich zur Erhebung von 2012 ist der Gender Care Gap leicht gesunken, aber immer noch sehr hoch. Die jüngste Studie zeigt auch, dass dieses Ungleichverhältnis vor allem Frauen mit Kindern trifft. Bei Paaren ohne Kinder im Haushalt ist die Care-Arbeit sehr viel gerechter verteilt.


Frauen bringen doppelt so viel Zeit für Haushalt und Kinder auf wie Männer. Wöchentlicher Zeitaufwand in Minuten für Hausarbeit und Erziehung.
© Destatis, Zeitverwendungserhebung 2022

Küche oder Karriere?

Im Umkehrschluss heißt das: Frauen mit Kindern bleibt weniger Zeit für Erwerbstätigkeit, sie arbeiten häufiger in Teilzeit, vor allem wenn die Kinder noch klein sind. Das führt zu zwei strukturellen Nachteilen: Sie sind seltener in Führungspositionen zu finden und sie sind finanziell schlecht aufgestellt. Das beginnt beim Lohn und setzt sich fort bis ins Alter, wenn es um die Rente geht. „Als Mutter Familie und einen anspruchsvollen Job zu vereinbaren, ist bei kleinen Kindern im Haushalt noch immer schwierig und auch noch nicht überall sozial akzeptiert“, sagt die Ökonomin und Soziologin Christina Boll vom Deutschen Jugendinstitut im lausebande-Interview, das wir im Anschluss an dieses Titelthema abdrucken.

Warum müssen sich Frauen in Deutschland noch so häufig zwischen Küche und Karriere entscheiden? Woran liegt es, dass Paare überholte Rollenmuster übernehmen, sobald sie Eltern werden? Welche Möglichkeiten haben Eltern und insbesondere Frauen, um Kind und Karriere miteinander zu vereinbaren. Welche Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten haben sie? Diese Fragen wollen wir im Folgenden etwas genauer betrachten.

Dass es auch anders geht, zeigt ein Blick nach Schweden oder Frankreich, die Länder gelten als Musterbeispiele für Vereinbarkeit. In Frankreich gibt es deutlich weniger Teilzeitmütter – die Kinderbetreuung auch für unter Dreijährige ist deutlich besser ausgebaut und Familien sind finanziell bessergestellt als in Deutschland. In Schweden wird die Gleichberechtigung von Mann und Frau seit Jahrzehnten gefördert, unter anderem durch Elternzeiten für Väter, eine gute Kitabetreuung, aber auch durch die individuelle Besteuerung für beide Geschlechter, die Arbeitsanreize schafft. Kinder in der Firmenkantine? Was in Deutschland die Ausnahme ist, erlauben viele schwedische Unternehmen. Auch in Sachen Elternzeit gehen die Schweden voran: Anders als in Deutschland werden dort gezielt männliche Beschäftigte zu einer Elternzeit ermutigt. Besprechungen nach 16.30 Uhr sind die Ausnahme. Das Ergebnis: In Schweden gehen 82 Prozent der Mütter arbeiten, in Deutschland 62 Prozent. Zudem gehen Frauen mit Familie in Schweden häufig 40 Stunden pro Woche arbeiten. Der Anteil an weiblichen Führungskräften liegt bei 43 Prozent – ganz ohne Quote.

In Deutschland ist es noch ein weiter Weg bis dahin. Als problematisch beurteilen die Vereinbarkeit vor allem drei Gruppen von Eltern: Alleinerziehende, Vollzeitbeschäftigte und Erwerbslose. Aber auch alle anderen Familien kämpfen täglich für den Spagat zwischen Kind und Karriere. Fragt man sie nach ihren Idealvorstellungen, so wünschen sich die meisten von ihnen, dass beide Partner Teilzeit arbeiten und sich auch die Familienarbeit teilen. Drei von vier Eltern sind der Meinung, dass sich beide gleichermaßen um die Kindererziehung kümmern sollten.

Eben weil Bügeln, Waschen, Putzen, Wickeln, Hausaufgaben kontrollieren so viel Zeit brauchen, führen sie immer wieder zu Konflikten in Familien. Langfristig kann die Diskussion um das Ausräumen des Geschirrspülers sogar Beziehungen sprengen. Daher folgt gleich zu Beginn ein erster Tipp. Mütter sollten sich je nach Zeit- und Geldbudget Unterstützung von zwei Seiten holen: Erstens sollten sie mit ihrem Partner klare Absprachen treffen, was die Aufteilung von Kinderbetreuung und Haushalt betrifft. Einmal ausgehandelt, erleichtern sie den Alltag. Manche Väter brauchen auch erst einen Schubs, bevor sie sich trauen, bei ihrem Arbeitgeber nach Möglichkeiten der Vereinbarkeit zu fragen. Wer das Budget hat, darf unbedingt über eine Haushaltshilfe oder Nanny nachdenken. Das ist gut investiertes Geld in Familie und Beziehung. Passende Angebote findet man beispielsweise auf www.betreut.de, www.putzperle.de, www.agentur-picobello.de und auf www.haushaltsjob-boerse.de.



2024 wurden in Deutschland etwa 680.000 Babys geboren, der niedrigste Wert seit 2014. Foto: Jacek_Sopotnicki, istock

Familienpolitik in Deutschland

Aktuell liegt die Geburtenrate in Deutschland bei 1,35 Kindern pro Frau. Das ist nicht viel, vor allem wenn man in Länder wie Frankreich mit einer Geburtenrate von 1,8 schaut. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland im unteren Mittelfeld. Dabei bräuchte das Land mehr Kinder, denn wir leben in einer überalterten Gesellschaft, in der Renten- und Pflegekasse schon jetzt vor Finanzierungsproblemen stehen. Dazu kommt der Fachkräftemangel. Um diesen Trends entgegen zu wirken, muss sich die Gesellschaft verjüngen. Dafür gibt es nur zwei Wege: Es entscheiden sich wieder mehr Paare dafür, Kinder zu bekommen und es wandern mehr Menschen nach Deutschland ein, denn oft sind es junge Menschen, die aufgrund von Perspektivlosigkeit ihre Heimat verlassen. Dass die Geburtenrate in Deutschland nicht noch niedriger ist, haben wir schon jetzt der Migration zu verdanken. Mit einer Rate von 1,8 bringen ausländische Frauen im Schnitt mehr Kinder zur Welt als deutsche. Besonders wenig Kinder kommen in den ostdeutschen Bundesländern zur Welt.

Derzeit erlebt Deutschland den dritten Geburtenknick seit der Wende 1990. Zum ersten Mal sanken die Geburtenzahlen zwischen 1990 und 1995 deutlich: von gut 900.000 auf gut 760.000 Kinder pro Jahr. Mitte der 1990er-Jahre stabilisierte sich der Wert kurzzeitig, bevor es ab 1998 zu einem zwölf Jahre andauernden Rückgang kam. 2011 kamen in Deutschland gut 660.000 Kinder zur Welt – ein neuer Tiefststand. Dann erholten sich die Geburtenzahlen bis 2016. In diesem Jahr wurden fast 800.000 Kinder geboren. Als Gründe dafür gelten neben der Zuwanderung junger Frauen die günstigen wirtschaftlichen und stabilen Rahmenbedingungen, wie der wirtschaftliche Aufschwung, der Ausbau der Kinderbetreuung in Westdeutschland und das 2007 eingeführte Elterngeld.

Diese Rahmenbedingungen kann die Politik teilweise beeinflussen. Der Staat kann finanzielle Anreize schaffen, beispielsweise durch das Kindergeld, das Elterngeld, den Kinderfreibetrag oder das Bildungs- und Teilhabepaket für sozial schwache Familien. Er kann die notwendige Infrastruktur schaffen, das passiert vor allem durch den weiteren Ausbau der Kindertages- und der Ganztagsbetreuung. Seit 2013 gibt es einen einklagbaren Anspruch auf einen Kitaplatz für Kinder ab einem Jahr. Der ist für die Lausitz weniger relevant, da hier in fast allen Kommunen ausreichend Kitaplätze vorhanden sind. Hier wäre stattdessen eine kostenfreie Kinderbetreuung sinnvoll und würde viele Familien entlasten. Ab 2026 soll auch der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder schrittweise umgesetzt werden.

Aber auch eine Frauenquote, das Steuerrecht und ein Recht auf Vollzeit bzw. Teilzeit spielen bei diesen Überlegungen eine Rolle. Noch ist unklar, an welchen Stellschrauben die künftige Bundesregierung drehen wird, damit wieder mehr Paare das Abenteuer Kind wagen und damit sich noch mehr Eltern für ein zweites oder drittes Kind entscheiden.

Alleinerziehende

In Deutschland gibt es 1,7 Millionen Single-Eltern, wobei acht von zehn Mütter sind, jede dritte von ihnen hat Kleinkinder unter sechs Jahren. Sie müssen sich nicht nur Tag für Tag hauptsächlich allein um Haushalt, Erziehung und Betreuung der Kinder kümmern. Sie stehen auch vor ganz anderen finanziellen Schwierigkeiten. In der Regel fällt ein Einkommen weg, meist das größere, ohne dass die Ausgaben deutlich sinken würden. Die Kinder haben zwar Anspruch auf Unterhalt, doch der wird in jedem zweiten Fall gar nicht oder nur teilweise gezahlt. Die geschiedene Frau hat nur bis zum 3. Geburtstag des jüngsten Kindes Anspruch auf Unterhalt vom Ex-Mann. Dies dürfte ein Grund sein, warum die Quote der Vollzeitmütter bei den Alleinerziehenden höher ist (41 Prozent) als bei denen mit Partner (33 Prozent). Nichtsdestotrotz müssen knapp 40 Prozent der Alleinerziehenden ihr Einkommen aufstocken. Single-Mütter sind besonders stark von Armut bedroht.

Auch steuerlich werden Alleinerziehende benachteiligt, weil sie wie kinderlose Singles behandelt werden und damit schlechter dastehen als (kinderlose) Ehefrauen. Noch immer wird die (Hausfrauen-)Ehe steuerlich durch das Ehegattensplitting bevorzugt. Dabei wird die Steuerlast von verheirateten Paaren gesenkt, bei denen einer sehr viel und die andere sehr wenig verdient. Dieses Modell gilt unter vielen Fachleuten als überholt und umstritten. Verheiratete kinderlose Frauen werden so im Vergleich zu alleinerziehenden Frauen steuerlich günstiger behandelt.

Immerhin hat die Politik in den vergangenen Jahren ein wenig nachgebessert und den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende seit 2020 mehr als verdoppelt. Derzeit können sie bei der Steuererklärung 4.260 Euro geltend machen, für jedes weitere Kind erhöht sich der Beitrag um 240 weitere Euro. Um davon zu profitieren, sollten Single-Mütter nach der Trennung in Steuerklasse 2 wechseln.

Elternzeit und Elterngeld

Wer nach der Geburt eines Kindes die Arbeit ruhen lässt, hat in Deutschland Anspruch auf Elterngeld. Während der Elternzeit zahlt der Staat einen Ausgleich für den Verdienstausfall. Im Durchschnitt sind das zwei Drittel des vorherigen Nettogehalts, maximal jedoch 1.800 Euro monatlich. Bis 2007 gab es in Deutschland das Erziehungsgeld, welches zwischen 300 und 450 Euro monatlich betrug, einkommensunabhängig war und bis zu zwei Jahre ausgezahlt wurde. Kritiker bemängelten, dass es berufstätige Mütter benachteiligte und Hausfrauen besserstellte. Durch die Einführung des Elterngeldes kehren viele Frauen schneller in den Beruf zurück, in der Regel nach einem Jahr. Gerade in den westdeutschen Bundesländern blieben sie vorher oft bis zu drei Jahre zu Hause. Das Elterngeld führte ebenfalls dazu, dass mehr Männer eine Babyauszeit wagen, wenn auch nicht so lange wie die Mütter: Zuletzt nahmen 47 Prozent der frischgebackenen Väter die Auszeit, im Schnitt blieben sie 3,5 Monate zu Hause, die meisten aber nur die obligatorischen zwei Monate. Das heißt im Umkehrschluss aber auch: Mehr als die Hälfte der Väter verzichtet auf die Elternzeit, in den meisten Fällen aus finanziellen Gründen.

Familien können beim Elterngeld zwischen drei Modell wählen: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Die Höhe des Elterngeldes hängt vom gewählten Modell und vom Einkommen vor dem Mutterschutz ab. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens. Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1.800 Euro monatlich und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat. Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern profitieren vom Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von zehn Prozent, mindestens aber 75 Euro beim Basiselterngeld. Bei Mehrlingsgeburten erhalten Eltern einen monatlichen Zuschlag von 300 Euro für jedes weitere neugeborene Kind.

Im April 2025 wird die Einkommensgrenze erneut gesenkt. Dann erhalten nur noch Paare mit einem zu versteuernden Einkommen bis maximal 175.000 Euro Elterngeld.

Basiselterngeld

Bei dieser Variante, die am meisten in Anspruch genommen wird, bleibt mindestens ein Elternteil komplett zu Hause, um sich um den Nachwuchs zu kümmern. Alleinerziehenden und Paaren stehen bis zu 14 Monate Basiselterngeld zu. Beide Eltern können die Monate frei untereinander aufteilen, wobei ein Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen kann. Zudem ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld grundsätzlich nur noch höchstens für einen Monat und nur im ersten Lebensjahr des Kindes möglich. Von dieser Regelung ausgenommen sind Eltern von Mehrlingen, Frühchen und behinderten Kindern. Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate bezogen werden. Danach kann ElterngeldPlus oder der Partnerschaftsbonus in Anspruch genommen werden.

ElterngeldPlus

Mit ElterngeldPlus will die Bundesregierung die Vereinbarkeit und die frühzeitige Rückkehr in den Beruf fördern. Bei diesem Modell haben Mütter und Väter die Möglichkeit, doppelt so lange Elterngeld zu beziehen wie beim Basiselterngeld: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.

Partnerschaftsbonus

Eltern können jeweils bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten, wenn sie in diesem Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, um mehr Zeit für ihr Kind zu haben (zwischen 25 und 30 Stunden bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden). Der Partnerschaftsbonus kann für mindestens zwei und höchstens vier Monate beantragt werden. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.


So klappt der Wiedereinstieg

Den Wiedereinstieg nach der Elternzeit planen Mütter am besten schon, bevor sie sich in die Babypause verabschieden. Dazu informieren sie ihren Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich darüber, von wann bis wann sie Elternzeit nehmen. Diese müssen sie weder beantragen, noch genehmigen lassen. Besprechen Sie am besten vor der Babypause oder während der Elternzeit, wie Sie sich den Wiedereinstieg vorstellen. Rein rechtlich haben Sie einen gesetzlich garantierten und im Zweifel einklagbaren Anspruch, nach der Elternzeit wieder zu den gleichen Konditionen auf Ihre bisherige Stelle zurückzukehren. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Arbeitgeber eine gleichwertige Position anbieten. Gleichwertig bezieht sich sowohl auf das Gehalt und die Arbeitszeit als auch auf die Aufgaben bzw. den Verantwortungsbereich. Wer also vorher Filialleiterin im Supermarkt war, kann nach der Elternzeit nicht einfach an die Kasse versetzt werden. Während der Elternzeit darf Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht kündigen. Neben dem Kündigungsschutz greift nach der Elternzeit auch der gesetzliche Anspruch auf Teilzeitarbeit. Dieser gilt allerdings nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten und wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Der Arbeitgeber kann einen Teilzeitwunsch höchstens aus betrieblichen Gründen ablehnen, muss diese Gründe dann aber genau darlegen. Im Zweifel können Mütter sowohl die Rückkehr auf die bisherige Position als auch den Anspruch auf Teilzeitarbeit einklagen.

Der Wiedereinstieg gelingt dann besser, wenn Sie während der Elternzeit losen oder sogar regelmäßigen Kontakt zum Team halten. Besuchen Sie die Kollegen mit dem Nachwuchs auf Arbeit, halten Sie sich gelegentlich per Mail und Telefon auf dem Laufenden, versuchen Sie, an Weihnachtsfeiern und anderen internen Veranstaltungen teilzunehmen. Ein weiterer wichtiger Punkt, damit der Wiedereinstieg überhaupt erst möglich ist: Die Kinderbetreuung muss zuverlässig abgesichert sein.


In Deutschland werden 37 Prozent der unter 3-Jährigen in einer Kita oder bei einer Tagesmutter betreut, in Sachsen und Brandenburg liegt die Quote bei knapp 60 Prozent. Foto: Andrey_Kuzmin, istock

Betreuung abgeben: Kita, Großeltern oder Nanny

Wer Kinder hat und (wieder) arbeiten möchte, braucht eine Betreuung für den Nachwuchs. Eltern können zwischen verschiedenen Optionen wählen: Kita, Tagesmutter/Tagesvater, Großeltern, Babysitter. In den neuen Bundesländern werden gut 50 Prozent der unter Dreijährigen in einer Kindertageseinrichtung bzw. von einer Tagesmutter betreut, doppelt so viele wie in Westdeutschland.

Je nachdem mit welcher Arbeitszeit die Mütter wieder in den Job einsteigen, kann auch eine Betreuung durch Oma bzw. Opa denkbar sein. Dazu sollten sie natürlich in der Nähe wohnen und ausreichend Zeit haben. Für die meisten Eltern wird nach der Elternzeit die Kita bzw. Tagesmutter die optimale Lösung sein. Je nach Wohnort und Wunschkita ist es wichtig, sich rechtzeitig um einen Kitaplatz zu bemühen. Soll das Kleine mit etwa einem Jahr in die Einrichtung, sollte man am besten dann nachfragen, wenn das Bäuchlein sich zu wölben beginnt. Gefragte Kitas, vor allem in Großstädten, haben Wartelisten. Die tägliche Betreuungszeit sollte in Abhängigkeit von der Arbeitszeit und den finanziellen Mitteln gewählt werden – und natürlich auch entsprechend der eigenen Bedürfnisse. Manch einer kann sich nicht vorstellen, ein Einjähriges täglich neun Stunden in der Kita zu lassen, andere Kinder wiederum genießen es, wenn sie mit Gleichaltrigen ausgiebig spielen können.

Für die Betreuung in der Kita bzw. bei der Tagesmutter fällt ein Betreuungsgeld an. Die Kitagebühren variieren von Kommune zu Kommune – je nach Beschluss des Stadt- bzw. Gemeinderates. Häufig gibt es Rabatt für Geschwisterkinder. Zu den Betreuungskosten kommen in der Regel noch die Verpflegungskosten für die Mahlzeiten. Das kann sich durchaus summieren, zumal in jüngster Zeit viele Kommunen in der Lausitz die Elternbeiträge angehoben haben. Daher lohnt es, beim Arbeitgeber nachzufragen, ob er bereit ist, die Kitagebühren komplett oder anteilig zu übernehmen. Große Unternehmen haben diese Leistung in der Regel im Portfolio, aber auch kleine Betriebe zahlen unter Umständen. Für den Arbeitgeber ist es eine steuerfreie Leistung, für die keine Abgaben anfallen.

Wer keinen Kitazuschuss bekommt, kann die Betreuungskosten von der Steuer absetzen. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht. Seit diesem Jahr dürfen bis zu 4.800 Euro pro Kind und Jahr bzw. 80 % der tatsächlichen Kosten angegeben werden. Planen Sie den beruflichen Wiedereinstieg zeitlich so, dass noch ausreichend Zeit für die Eingewöhnung bleibt und machen Sie sich Gedanken, wer sich um das Kind kümmern kann, wenn es krank ist. Denn das passiert in den meisten Fällen schneller, als Eltern und Arbeitgebern lieb ist.


Kind krank – Rechte und Pflichten

Im Kleinkindalter ziehen die Kleinen Viren scheinbar magisch an. Für deren Immunsystem ist das großartig, jenes trainieren sie damit. Je nachdem, wie häufig der Nachwuchs tatsächlich krank ist, trainiert das aber auch die logistischen Kompetenzen der Eltern und die Toleranz des Arbeitgebers.

Ist das Kind krank und kann nicht in die Einrichtung, haben Eltern folgende Möglichkeiten: Sie können das Kind von den Großeltern oder einem Babysitter betreuen lassen. Allerdings brauchen Kinder, die unter einem Infekt stark leiden, unter Umständen eher Mamas oder Papas Nähe. Dann bleibt die Freistellung durch den Arbeitgeber: Jeder Elternteil darf pro Kind und Jahr 15 Tage zur Betreuung des erkrankten Kindes zu Hause bleiben, bei zwei oder mehr Kindern maximal 35 Tage. Sind beide Elternteile berufstätig, macht das theoretisch bis zu 70 Tage im Jahr. Alleinerziehende können 30 Tage für ein Kind und 70 Tage für mehrere Kinder in Anspruch nehmen. Die Regelung gilt bis zum 12. Geburtstag des Kindes.

Geregelt ist das im Sozialgesetzbuch, § 45 und im Bürgerlichen Gesetzbuch § 616. Dort sind auch die finanziellen Aspekte geregelt. Entweder der Arbeitgeber zahlt trotz Freistellung das Gehalt weiter, das machen nur die wenigsten. Dazu ist der Arbeitgeber verpflichtet, wenn es keine anderslautende Formulierung dazu im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt. Schließt der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung im Kind-krank-Fall aus, springt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse ein. Dazu muss die Bescheinigung des Kinderarztes bei der Kasse eingereicht werden. Sie zahlt in der Regel zwischen 90 und 100 Prozent des Nettolohns, abzüglich Sozialversicherungsbeiträgen. Der Betrag ist gedeckelt, Gutverdiener müssen stärkere Einbußen hinnehmen. Privatversicherte erhalten in der Regel kein Kinderkrankengeld, es sei denn, ihre Versicherung bietet das an und es wurde ein entsprechender Tarif abgeschlossen.

In jedem Fall sollten Eltern umgehend ihren Arbeitgeber informieren, wenn sie wegen eines kranken Kindes zu Hause bleiben müssen. Sind die Kind-krank-Tage aufgebraucht, können Eltern Urlaub nehmen, um unbezahlte Freistellung bitten oder bei Einverständnis des Arbeitgebers Überstunden abbummeln. Sich selbst krankschreiben zu lassen, mag verbreitet sein. Dies kann aber im schlimmsten Fall eine Kündigung nach sich ziehen.


Wenn das Kind bei Krankheit Mamas oder Papas Nähe braucht oder sogar in die Klinik muss, ist für berufstätige Eltern guter Rat teuer. Foto: Sasiistock/ istockphoto.com


Karrierefalle Teilzeit?

Die meisten Mütter kehren nach der Elternzeit nur in Teilzeit zurück in den Job. Daher ist in Deutschland unter berufstätigen Eltern am weitesten das klassische Modell verbreitet: Er arbeitet Vollzeit, sie Teilzeit. Diese Aufteilung findet sich bei fast zwei Drittel der Eltern. Immerhin bei einem Viertel der Eltern gehen beide in Vollzeit arbeiten. Diese Statistik erfasst nur jene Eltern, bei denen beide arbeiten gehen. Nicht erfasst werden darin jene Mütter, die komplett zu Hause bleiben. Das waren zuletzt 36 Prozent der Frauen, die mindestens ein Kind unter zwölf Jahren haben.

In der Lausitz liegt der Anteil der Frauen, die Vollzeit arbeiten gehen, bei 40 Prozent der berufstätigen Frauen und damit im Bundesdurchschnitt. Allerdings wird hier nicht zwischen Müttern und kinderlosen Frauen unterschieden.

Die Teilzeitarbeit hat zumindest einen Vorteil: Frauen kehren überhaupt in den Job zurück. Hätten Sie nur die Möglichkeit einer 40-Stunden-Woche, würden sie den Wiedereinstieg vielleicht weiter hinauszögern. So bleibt ihnen die Chance, zu arbeiten, aber trotzdem Zeit mit dem Nachwuchs zu verbringen. Denn seien wir mal ehrlich: Ein 8-Stunden-Tag mit Mittagspause sowie An- und Abfahrt zum Büro für beide Partner würde darauf hinauslaufen, dass wir die Kinder in die Kita bringen, danach wieder abholen, zu Hause bliebe dann noch Zeit für Abendessen und eine Gute-Nacht-Geschichte. Ohne Frage gibt es genug Paare, die den Spagat zwischen Familie und Beruf auch mit zwei Vollzeit-Stellen meistern – für die Mehrheit ist das aber keine Lösung. Sei es, dass sie sich keine Haushaltshilfe oder Nanny leisten können oder einfach mehr Zeit mit den Kindern verbringen möchten.

Insofern ist Teilzeit durchaus eine attraktive Lösung – sie sollte aber nur eine Übergangslösung sein. Denn die Nachteile liegen ebenfalls auf der Hand: Geringeres Einkommen, später eine niedrige Rente, die Gefahr beruflich abgehängt zu werden, Aufstiegsmöglichkeiten zu verpassen, bei wichtigen Projekten außen vorgelassen werden.

Aus diesen Gründen empfehlen Experten möglichst „viel“ Teilzeit zu arbeiten, also lieber 30 statt 20 Stunden. Zudem sollte die Teilzeit kein Dauerzustand werden. Sobald die Kinder größer werden und weniger Mama brauchen, kann man weiter aufstocken. Davon abgesehen, dass jede Familie ihr individuelles Vereinbarkeitsmodell finden muss, sollten Mütter möglichst frühzeitig wieder in den Beruf einsteigen und auch möglichst bald wieder in Vollzeit.

Weiterbildungen sollten auch für Teilzeit-Angestellte dazu gehören, wenn umsetzbar auch schon während der Elternzeit. Frauen, die sich mit Kind auf eine neue Stelle bewerben oder wieder zurück in ihre bisherige Position möchten, sollten dem Arbeitgeber deutlich klar machen, welche Kompetenzen sie durch die Kindererziehung erworben haben, die auch für den Job sinnvoll sind: Organisationstalent, Durchsetzungsvermögen, Flexibilität, Kommunikationsgeschick, Empathie.

Wenn es für den Partner denkbar und machbar ist, kann eine leicht reduzierte Arbeitszeit für Mutter und Vater eine gute Lösung sein. Dieses sogenannte 80/80-Modell, bei dem beide Elternteile vollzeitnah arbeiten, gilt als besonders gerecht, wird aber nur von wenigen Paaren gelebt.


Quelle: Destatis 2025

Führungskraft mit Kindern?

Noch schwieriger ist die Vereinbarkeit für Führungskräfte. In Deutschland herrscht noch immer die Meinung, dass eine Führungsposition mit Teilzeit-Arbeit nicht vereinbar ist. Für Manager ist stattdessen die 50 Stunden-plus-Woche die Regel. Die Präsenzkultur ist auf Führungsebenen immer noch verbreitet. Wer Karriere machen will, von dem wird erwartet, dass er täglich mindestens acht Stunden anwesend ist und stets für Dienstreisen und Überstunden bereit ist. Ganz gleich ob Großkonzern oder Mittelständler, Mütter in Führungspositionen sind die Ausnahme.

In der Lausitz wird gut jedes vierte Unternehmen von einer Frau geführt (28 Prozent). Das ist nicht viel, aber mehr als im Bundesdurchschnitt. Der Anteil von kleinen und mittleren Unternehmen mit einer Frau an der Spitze liegt deutschlandweit aktuell bei 16 Prozent. Rechnet man alle Führungspositionen innerhalb eines Unternehmens mit ein, liegt der Anteil in Deutschland bei 29 Prozent und damit unter dem EU-Schnitt (35 Prozent). In Ländern wie Lettland, Polen, Schweden, Finnland und Frankreich scheint die gläserne Decke etwas dünner.

Dabei gibt es durchaus Möglichkeiten und Beispiele für Lösungsmodelle. Eine Chance für Frauen, die gern mit Kindern Karriere machen wollen, bietet das Arbeitszeitmodell Jobsharing. Dabei wird eine freie Stelle im Unternehmen mit zwei Personen besetzt, die im Team zusammenarbeiten und diese Stelle gemeinsam verantworten. Sie teilen sich Aufgaben und Arbeitszeit selbstständig untereinander auf. So können sie die Arbeitsintensität an ihre Lebensphase flexibel anpassen – und sind nicht an den starren Rahmen von klassischen Teilzeitstellen gebunden. Das ist für die Karriere interessanter und in der Regel ist es auch finanziell attraktiver. Möglich sind – wenn der Arbeitgeber mitmacht – auch zwei 60-Prozent-Stellen, statt 50/50. Diese Variante ist vor allem für Mütter in Führungspositionen attraktiv. Nutzen sie dieses Modell, spricht man von Top-Sharing oder Doppelspitze. Bisher spielt es in der Unternehmenspraxis nur eine untergeordnete Rolle. Statistische Erhebungen dazu gibt es nicht. Schätzungen gehen davon aus, dass 10 bis 20 Prozent der Unternehmen in Deutschland das Modell anbieten.


Anteil der von Frauen geführten Betriebe in Südbrandenburg. Quelle: IHK Cottbus, HWK Cottbus

Unternehmen profitieren von Frauen

Da sich trotz solcher Modelle auf deutschen Chefsesseln nicht viel tut, wurde nach langer öffentlicher Debatte vor zehn Jahren eine erste zaghafte Frauenquote eingeführt. Das 2015 vom Bundestag beschlossene Gesetz verpflichtet große börsennotierte Unternehmen neu zu besetzende Aufsichtsratsposten zu 30 Prozent mit Frauen zu besetzen. Die Quote wirkt: Der Anteil an Frauen in diesen Positionen konnte so von 22 Prozent (Anfang 2015) auf 38,8 Prozent (Ende 2024) erhöht werden. In diesen Unternehmen wurde im gleichen Zeitraum auch der Anteil weiblicher Vorstände erhöht. Da dieses Gesetz nur etwa 100 Unternehmen in Deutschland und nur die Aufsichtsräte betrifft, folgte 2021 ein weiteres Gesetz. Dieses legt eine Frauenquote fest für Vorstände in börsennotierten Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten. Kleinere börsennotierte Unternehmen müssen zudem begründen, wenn sie in ihrem Vorstand keine Frauen haben. Anfang 2023 ist zudem die EU-Führungspositionen-Richtlinie in Kraft getreten. Demnach sollen in Aufsichtsräten großer Börsenunternehmen in der EU bis Ende 2026 mindestens 40 Prozent Frauen vertreten sein. Alternativ gilt eine Quote von 33 Prozent für Aufsichtsrat und Vorstand.

Eine 2023 von der Universität Tübingen veröffentlichte Studie zeigt, dass die Quote offenbar nicht nur den Frauen, sondern auch den Unternehmen zugutekommt: Sitzen mehrere Frauen im Aufsichtsrat, erhöht dies die Profitabilität. „Unterschiedliche Perspektiven im Aufsichtsrat führen dazu, dass mehr Alternativen abgewogen und bessere Entscheidungen getroffen werden können“, sagt Studienautorin Kerstin Pull. Sitzt nur eine einzige Frau im Aufsichtsrat, wird sie von ihren männlichen Kollegen häufig eher als Vertreterin ihres Geschlechts und weniger als Individuum mit einer spezifischen Expertise wahrgenommen. „Unsere Studie zeigt, dass Unternehmen Chancen verpassen, wenn sie nur ausnahmsweise mal eine Frau in ihre Leitungs- und Kontrollgremien berufen, statt Frauen systematisch in solche Positionen hinein zu entwickeln“, so Pull.


In Deutschland und in der Lausitz ist nur knapp jede dritte Führungsposition durch ein Frau besetzt, dabei zeigen Studien: Frauen machen Unternehmen profitabler. Foto: jacoblund, istock


Gender Pay Gap: Die Lohnlücke bleibt

Nicht nur die Unternehmen profitieren von berufstätigen Frauen. Auch Mütter selbst sollten – schon aus finanziellen Gründen – möglichst bald in ihren Beruf zurückkehren. Oben schrieben wir vom Gender Care Gap, diese Lücke setzt sich leider auch in anderen Bereichen fort, so im Gehalt. Der Gender Pay Gap beschreibt den Verdienstabstand pro Stunde zwischen Frauen und Männern. Die Gründe dafür können verschieden sein: Frauen arbeiten beispielsweise häufiger in schlechter bezahlten Berufen oder erreichen seltener Führungspositionen als Männer. Einige Frauen erhalten auch dann von ihrem Arbeitgeber weniger, wenn Tätigkeit, Bildungsweg und Erwerbsbiografie vergleichbar mit denen der männlichen Kollegen sind. Das Thema Verdienstungleichheit hat aber weitere Dimensionen: Frauen nehmen seltener am Erwerbsleben teil als Männer und arbeiten darüber hinaus häufiger in Teilzeit, weil sie sich um die Kinder kümmern. Der daraus resultierende Gender Pay Gap lag 2024 bei 16 Prozent. So viel verdienen Frauen im Schnitt weniger als Männer. Das ist weniger als in den Vorjahren (2023: 18 Prozent), aber noch immer zu viel. Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst lag 2024 bei Männern bei 26,34 Euro, bei Frauen waren es 22,24 Euro. Gute Nachricht für Lausitzer Mütter: In den ostdeutschen Bundesländern liegt die Lücke bei nur gut fünf Prozent.


In den westdeutschen Bundesländern ist die Lohnlücke deutlich größer als im Osten. Angaben für 2023 in Prozent, Quelle: Destatis



Damit Mütter im Alter nicht vom Ersparten leben müssen, sollten sie frühzeitig vorsorgen.

Von der Lohnlücke zur Rentenlücke

Da Frauen häufig wegen der Kinder für längere Zeit zu Hause bleiben oder Teilzeit arbeiten, schlägt sich das auf ihren späteren Rentenanspruch nieder. Ihnen droht eine geringe Rente. Sich auf das Vorsorgemodell Ehegatte zu verlassen, ist ebenso riskant wie optimistisch.

Zwar wird der Verdienstausfall durch Kindererziehung zumindest teilweise ausgeglichen: Der Elternteil, der während der Elternzeit nichts oder nur wenig verdient (meist die Mutter), bekommt für jedes Kind drei sogenannte Entgeltpunkte auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben. Jeder Punkt ist so viel wert wie der Rentenanspruch eines durchschnittlichen Vollzeitbeschäftigten (2024 ca. 45.000 Euro Bruttojahresverdienst). Diese Regelung kann später monatlich etwa 80 Euro mehr Rente pro Kind bringen. Daneben wirkt sich die Kinderberücksichtigungszeit positiv auf die Rente aus. Sie umfasst in der Regel die Zeit von der Geburt des ersten Kindes bis zum 10. Geburtstag des jüngsten Kindes. Meist steigert sie die Rente nicht unmittelbar. Diese Zeit hilft aber, zusammen mit anderen Zeiten die für eine Rente notwendige Mindestversicherungszeit zu erreichen. Zudem werden geringe Arbeitseinkünfte (z.B. wegen Teilzeitarbeit) von Eltern, die innerhalb dieser Kinderberücksichtigungszeit arbeiten, bei der Rentenberechnung höher bewertet
Wichtig: Falls diese bisher nicht im persönlichen Rentenkonto berücksichtigt wurden, müssen die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten bei der Rentenversicherung beantragt werden. Das kann auch rückwirkend geschehen. Ob diese Zeiten bereits berücksichtigt sind, kann man über das Kundenportal oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen.

Wie sich trotz dieser Berücksichtigungszeiten eine längere berufliche Auszeit auf die spätere Rente auswirkt, zeigt ein Blick auf die aktuellen Rentenzahlungen in Deutschland. Die Zahlen stammen von Ende 2023 und zeigen, dass Männer in Deutschland im Durchschnitt gut 400 Euro mehr Rente pro Monat beziehen. Das liegt nicht ausschließlich – aber eben auch – daran, dass Frauen häufiger und länger wegen der gemeinsamen Kinder zu Hause bleiben. In Brandenburg und Sachsen ist diese geschlechtsspezifische Rentenlücke ebenso wie in den anderen ostdeutschen Bundesländern deutlich geringer als in den westdeutschen Ländern. Dort erhalten Frauen bis zu 550 Euro weniger im Monat.

Die Gründe dafür sind vor allem in der Historie zu finden. In der DDR war es üblich, dass Frauen bald nach der Geburt wieder arbeiten gegangen sind, selbst heute kehren Frauen in Ostdeutschland schneller in den Beruf zurück als Frauen in Westdeutschland. Das liegt auch daran, dass es dort an Krippen- und Kitaplätzen fehlt. Eine niedrige Rente droht jungen Müttern von heute, wenn sie lange aus dem Beruf aussteigen und danach erst spät oder gar nicht in eine Vollzeit-Tätigkeit zurückkehren.


Durchschnittliche monatliche Bruttoaltersrente in Deutschland 2023 nach mindestens 35 Versicherungsjahren, Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Um diese mögliche Lücke auszugleichen, sollten Mütter frühzeitig über zusätzliche Vorsorge fürs Alter nachdenken. Auch wenn zwischen Windeln wechseln und Brotdose füllen nur wenig Muße dafür bleibt, lohnt der Aufwand. Dabei sollten sich Frauen folgende Fragen stellen: Welches Vorsorge-Modell passt zu mir, wo lohnt sich beim aktuellen Zinsniveau das Sparen? Sind Aktien eine Option für mich? Hier eine kleine Auswahl für private Vorsorge:

Riester-Rente: Die staatlich geförderte Altersvorsorge gilt mittlerweile als wenig rentabel. Sie lohnt sich wegen der staatlichen Zulagen vor allem für Alleinerziehende, Geringverdienende und Familien mit mehreren Kindern. Sie profitieren bei geringem Eigenanteil von den hohen staatlichen Zulagen. Der Staat zahlt jährlich 175 Euro Zulage für die Frau und 300 Euro pro Kind. Dafür müssen Berufstätige mindestens 4 Prozent des Bruttoeinkommens einzahlen, während der Elternzeit wenigstens 60 Euro jährlich. Von den Riesterrenten, die 2022 ausgezahlt wurden, lagen 75 Prozent bei unter 100 Euro brutto monatlich.

Private Rentenversicherung: Sie funktioniert wie eine klassische Lebensversicherung. Finanzprofis raten aufgrund der hohen Kosten und geringen Erträge eher von diesem Modell ab. Wer sich dennoch dafür entscheidet, kann zwischen unterschiedlichen Anlagemodellen wählen: klassisch mit festem Zinssatz, fondsgebunden und hybrid. Hier sollte vor Vertragsabschluss unbedingt eine neutrale Beratung erfolgen.

Betriebliche Altersvorsorge: Berufstätige haben Anspruch darauf. Es gibt zwei Varianten. Bei der ersten zahlt der Arbeitgeber allein für die spätere Betriebsrente seiner Beschäftigten ein. Bei der zweiten Variante zahlt die Arbeitnehmerin von ihrem Bruttogehalt einen festen Betrag in einen Sparvertrag ein, wobei der Arbeitgeber über Modell und Anbieter des Sparvertrags entscheiden darf. Außerdem muss er mindestens 15 Prozent des Arbeitnehmerbeitrags ebenfalls einzahlen. Die erste Variante ist für Angestellte die günstigere Variante.

Vermögenswirksame Leistungen: Bei diesem Modell zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt einen festen monatlichen Betrag in ein selbst gewähltes Anlage-Modell ein. Zusätzlich zum Arbeitgeber beteiligt sich der Staat bis zu einer gewissen Einkommensgrenze am Vermögensaufbau. Auch die Arbeitnehmerin kann den Betrag auf Wunsch aufstocken. Die Laufzeit liegt in der Regel bei sieben Jahren. Direkt im Anschluss kann ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

Weitere Möglichkeiten der Vorsorge für das Alter sind der Kauf einer Immobilie oder das Investment in Aktien oder einen ETF-Sparplan.



Klare Ansagen können vor unerwünschten Teilnehmern beim nächsten Videomeeting schützen.

Home-Office – so klappt es

Eine mögliche Lösung für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie kann die Flexibilisierung von Arbeitsort und Arbeitszeit sein. 2023 haben 23,5 % aller Erwerbstätigen in Deutschland zumindest tageweise von zu Hause aus gearbeitet. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 hat sich der Anteil von damals 13 Prozent fast verdoppelt. Telearbeit oder Home-Office ist eine beliebte Möglichkeit, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Die berufliche Tätigkeit muss das natürlich ermöglichen. Wer in der Klinik, im Tagebau, in der Kita oder an der Supermarktkasse arbeitet, kann das nicht von zu Hause aus erledigen. Für andere Jobs ist es aber umsetzbar, so denn der Arbeitgeber mitmacht. Mit dem Chef sollte vereinbart sein, wieviel Zeit der vereinbarten Arbeitszeit von zu Hause erledigt werden kann – denkbar sind ein bis vier Tage pro Woche oder nur mal ein Vormittag. Wer regelmäßig von zu Hause aus arbeitet, sollte sich dort einen festen Arbeitsplatz einrichten. Das erleichtert das Arbeiten und die Trennung von Privatem und Beruflichen. Ideal ist ein eigener Schreibtisch, möglichst in einem separaten, abschließbaren Zimmer. Die Technik (PC, Internetanschluss) sollte ein reibungsloses Arbeiten ermöglichen. Es besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die nötige Technik und Büromaterialien zur Verfügung stellt. Alternativ kann man die Ausgaben dafür bei der nächsten Steuererklärung geltend machen.

Wer von zu Hause aus arbeitet, sollte eine gute Portion Selbstdisziplin mitbringen. Die Verlockung ist groß, mal eben zwischendurch die Wäsche aufzuhängen oder den Geschirrspüler auszuräumen. Daher sind feste Arbeitszeiten ebenso wichtig wie im Büro. Wer allein zu Hause ist, kann konzentrierter arbeiten. Daher sollten Partner und Kinder außer Haus sein. Sind sie doch mal während der „Arbeitszeit“ zu Hause, helfen klare Absprachen: Mama arbeitet jetzt und wird so lange nicht gestört. Die Abgrenzung zwischen Privat und Beruf ist auch in die andere Richtung wichtig: Nach Feierabend sollte der Rechner aus bleiben und das Telefon für Kollegen tabu sein.

Aus den Augen – aus dem Sinn: Um den Anschluss an die lieben Kollegen nicht zu verpassen, ist es wichtig, regelmäßig Kontakt zu halten. Sei es durch E-Mails, Telefonate oder gelegentliche Anwesenheit im Büro. Wer mindestens einmal pro Woche im Büro arbeitet, dem wird das auch gut gelingen.

Arbeitszeit: flexible Modelle

Wer seinen Arbeitsort nicht nach Hause verlegen kann, für den könnten flexible Arbeitszeitmodelle eine Lösung sein. Wir stellen einige vor.

Gleitzeit: Es wird eine Kernarbeitszeit mit Anwesenheitspflicht festgelegt, diese wird um eine sehr flexible Gleitzeit davor und danach ergänzt, so dass die Beschäftigten selbständig festlegen können, zu welcher Uhrzeit sie mit der Arbeit beginnen und wann sie Feierabend machen. Somit lassen sich auch Überstunden und Minusstunden sammeln, die regelmäßig ausgeglichen werden sollten.

Teilzeit: Die Arbeitszeit, zum Beispiel die tägliche Stundenzahl, wird verringert. Alternativ kann die Wochenarbeitszeit flexibel auf einzelne Tage aufgeteilt werden. Dabei kann die tägliche Stundenzahl unterschiedlich sein. Auf die finanziellen Nachteile der Teilzeitbeschäftigung haben wir oben bereits hingewiesen.

Vertrauensarbeitszeit: Dieses Modell verzichtet auf starre, feste Arbeitszeiten. Stattdessen sollen die Beschäftigten ein Ziel oder Ergebnis innerhalb einer bestimmten Frist erreichen. Damit dieses Modell für beide Seiten funktioniert, braucht es machbare Zielvorgaben und ein gutes Zeitmanagement.

Teamorientierte Arbeitszeit: Das Team plant und vereinbart gemeinsam die individuelle Arbeitszeit. Der Bedarf im Team und die persönlichen Wünsche werden nach Möglichkeit in Einklang gebracht.

Jobsharing: Dabei teilen sich zwei (oder mehr) Angestellte einen Arbeitsplatz und die dafür erforderliche Arbeitszeit. Das muss nicht unbedingt eine 40-Stunden-Stelle sein, sondern kann auch eine Funktion mit einem Aufwand von 60 Wochenstunden sein. Dieses Modell wird gern für Führungsfunktionen genutzt.

Arbeitszeitkonto: Bei diesem Modell wird eine bestimmte Stundenzahl festgelegt, die es pro Jahr abzuleisten gilt. Wann und in welchem Umfang diese Stunden erbracht werden, ist nicht festgelegt. Das Gehalt bleibt dennoch immer gleich. So können die Beschäftigten Zeit ansparen und die Überstunden zu einem späteren Zeitpunkt abbauen – etwa für eine familiäre Auszeit.

Sabbatical: Dieses meint eine mehrwöchige oder mehrmonatige Auszeit. Das kann in Form von unbezahltem Urlaub umgesetzt werden, wenn dies für die Beschäftigte finanziell tragbar ist. Alternativ kann über ein Lebensarbeitszeitkonto vorher Mehrarbeit angesammelt werden. Aber auch das ist für Familien mit Kindern nur begrenzt leistbar.

Familienfreundliche Unternehmen finden

Soweit die schnöde Theorie. In der Praxis hilft all dieses Wissen nichts, wenn Vereinbarkeit für den Chef ein Fremdwort ist und Kindkrank-Tage ebenso ungern gesehen sind wie Urlaubswünsche in der Ferienzeit. Im Zweifel bleibt da nur die Suche nach einem neuen Arbeitgeber. Angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels in vielen Branchen, haben arbeitssuchende Mütter (und Väter) gute Chancen. Sie sollten schon im Vorstellungsgespräch abklopfen, welche Rolle Vereinbarkeit im Unternehmen spielt. Wer explizit ein familienfreundliches Unternehmen sucht, kann sich im Freundes- und Bekanntenkreis umhören. Zusätzlich lohnt ein Blick auf Preisträger der regionalen Wettbewerbe zum Thema in Spremberg und Cottbus und auf die Träger des Zertifikats „audit berufundfamilie“, wir verlinken sie in den QR-Codes. Mit www.superheldin.io gibt es ein Jobportal, das sich speziell an Mütter richtet und nur explizit familienfreundliche Stellen vermittelt. Noch allerdings sind Stellen in der Lausitz dort rar. Regionale Stellenangebote finden Frauen auf der Homepage des Lausitzer Frauen Netzwerks, in dem sich Angestellte, Chefinnen und Gründerinnen regelmäßig in Workshops und anderen Veranstaltungsformaten austauschen und vernetzen.

Cottbus

Spremberg

audit berufundfamilie

Beratung für Mütter & Familien

Lokale Bündnisse für Familie

Rat und Unterstützung beim Thema Vereinbarkeit erhalten Familien bei den vom Bund geförderten Lokalen Bündnissen für Familie. In den Bündnissen vernetzen sich verschiedene Akteure von Unternehmen über Krankenkassen bis hin zur Stadtverwaltung und ermöglichen Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien. In der Lausitz gibt es diese in Görlitz, Bautzen, Spremberg, Senftenberg, Cottbus, Kolkwitz, Guben, Forst.

www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de 

Arbeitsagentur

Bei der Arbeitsagentur sind die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt die Ansprechpartner für Fragen rund um Wiedereinstieg, Frauenförderung und Vereinbarkeit. Für Ostsachsen ist das Frau Prager: Bautzen.BCA@arbeitsagentur.de. Für Südbrandenburg Frau Neubert: Cottbus.BCA@arbeitsagentur.de

Frauen(aktions)wochen 2025

Im März finden in den Tagen vor und nach dem Frauentag auch in diesem Jahr die Frauenaktionswochen bzw. Frauenwochen statt. Die Organisatoren aus den Landkreisen und Kommunen versprechen einen Monat voller Vielfalt, Austausch und Inspiration. Im lausebande-Erscheinungsgebiet sind Selbstverteidigungskurse, Lesungen, Theateraufführungen, Ausstellungen u.v.m. in Cottbus, Lübben, Senftenberg, Finsterwalde, Hoyerswerda und weiteren Städten geplant. Viele Termine finden Sie im Terminkalender dieser Ausgabe.