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Was ändert sich für Kinder/Eltern bei Trennung/
Scheidung der Eltern? Anwaltsarbeit in dem Kontext.
schreibt die scheidungswilligen Eltern an und in-
formiert über die Möglichkeiten der Beratung.
Trennung auf Paarebene ist nicht gleich Trennung
auf Elternebene. Grundsätzlich haben die verheira-
teten Eltern beide weiterhin die gemeinsame elterli-
che Sorge. Nichtverheiratete Eltern haben entweder
die gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt
abgegeben, die gemeinsame Sorge gerichtlich re-
geln lassen oder nur ein Elternteil hat die alleinige
elterliche Sorge. Dies bleibt so bei einer Trennung
erhalten.
Erster Ansprechpartner bei Problemen auf der El-
ternebene, die nicht miteinander gelöst werden
können, sind Beratungsstellen und das Jugendamt.
Sollte auf diesem Wege keine Lösung gefunden wer-
den, können sich Elternteile allein oder mit Hilfe
eines Rechtsanwaltes/Rechtsanwältin mit Tätig-
keitsschwerpunkt im Familienrecht an das Amtsge-
richt des Wohnortes der Kinder wenden. Es gibt für
gerichtliche Verfahren betreffend die elterliche Sor-
ge und den Umgang im Gegensatz zum Kindesunter-
haltsverfahren keinen Anwaltszwang.
An gerichtliche Verfahren die elterliche Sorge und
den Umgang betreffend wird oft vom Amtsgericht
für das Kind/die Kinder ein Verfahrensbeistand „An-
walt des Kindes“ (Rechtsanwälte/Sozialpädagogen/
Sozialarbeiter) bestellt. Dieser vertritt die Interessen
des Kindes und wird auch als Vermittler eingesetzt.
In den Netzwerken Gesunde Kinder kommen
Patinnen und Paten oft mit gerade in Tren-
nung lebenden oder mit bereits getrennten Eltern
in Berührung. Hilfe von Außen und die Abgrenzung
zur Patenrolle sind hier besonders wichtig.
Vieles ändert sich in den Lebenswelten aller Fa-
milienmitglieder. Trennung von Paaren bedeutet
für Kinder meist der Auszug eines Elternteils oder
Umzug mit einem Elternteil in ein neues Zuhause.
Es kommen neue Partner, deren Familien und viel-
leicht auch weitere Kinder hinzu. Die Eltern sind
oft hochemotional. Sie sollten jedoch sachlich in
der Lage sein, in der Zeit des Zusammenlebens die
Betreuung, den Kontakt bzw. den Umgang für das
Kind/die Kinder und die Eltern zu regeln. Sie soll-
ten die finanziellen Bedarfe des Kindes/der Kinder,
den sogenannten Kindesunterhalt klären.
Eltern bleiben Eltern ein Leben lang trotz Tren-
nung/Scheidung des Elternpaares!
Die Scheidung als solches ist das symbolische Zer-
reißen der Heiratsurkunde durch einen Beschluss
des Amtsgerichts. Wenn Eltern sich scheiden las-
sen, wird vom zuständigen Amtsgericht von Amts
wegen keine Entscheidung hinsichtlich der Angele-
genheiten der gemeinsamen Kinder des Ehepaares,
insbesondere der elterlichen Sorge und zum Um-
gang oder Kindesunterhalt getroffen. Das Amtsge-
richt informiert das örtlich zuständige Jugendamt,
dass sich Eltern scheiden lassen. Das Jugendamt
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