Lokale Netzwerke vor Ort in der Lausitz:
Netzwerk Gesunde Kinder
Dahme-Spreewald
c/o Klinikum Dahme-Spreewald GmbH
Köpenicker Str. 29, 15711 Königs Wusterhausen
Schillerstraße 29, 15907 Lübben
kostenfreies Info-Telefon
0800 64546337 (0800 NGKINDER)
ngk-lds@awo-bb-sued.deNetzwerk Gesunde Kinder Guben
c/o Naemi-Wilke-Stift
Wilkestraße 14 „Haus Elisabeth“
Telefon / Fax (03561) 40 32 - 61 / -25
Netzwerk Gesunde Kinder Spremberg
c/o Albert-Schweitzer-Werk-Familienwerk
Fröbelstraße 1, 03130 Spremberg
Telefon (03563) 52295
Niederlausitzer Netzwerk Gesunde Kinder
c/o Klinikum Niederlausitz GmbH
Friedensstraße 18, 01979 Lauchhammer
Telefon /Fax (03573) 75 - 34 72 / - 34 76
Netzwerk Gesunde Kinder
c/o Paul Gerhardt Werk – Diakonische Dienste
Netzwerkbüro Forst.
Robert-Koch-Str. 35, 03149 Forst
Telefon / Fax (03562) 69 - 34 99 / -35 13
Netzwerkbüro Kolkwitz
Am Klinikum 30, 03099 Kolkwitz
Telefon /Fax (0355) 78 40 -877 / -878
Netzwerkbüro Cottbus
Thiemstr. 111, Haus 45, 03048 Cottbus
Telefon (0355) 46 21 30
Netzwerk Gesunde Kinder Oberspreewald
– Lausitz c/o Arbeiterwohlfahrt Regionalverband
Brandenburg Süd e. V.
Rudolf-Breitscheid-Straße 24, 03222 Lübbenau
Telefon / Fax (03542) 93 84 - 251 /- 409
Elbe-Elster Netzwerk Gesunde Kinder
c/o Elbe-Elster Klinikum GmbH
Alte Prettiner Straße,04916 Herzberg (Elster)
Telefon 03535 49-12 - 71
Die Beratungen in den jeweilig ortsansässigen Beratungs-
stellen und die der Jugendämter sind kostenfrei. Die
Kosten für den Rechtsanwalt trägt grundsätzlich jeder El-
ternteil selbst. Hierfür kommen bis auf eine Erstberatung
selten Rechtsschutzversicherungen auf. Es besteht die
Möglichkeit, bei geringemEinkommen Beratungshilfe (au-
ßergerichtliche Beratung/Tätigkeit des Rechtsanwaltes)
und Verfahrenskostenhilfe (vgl. Prozesskostenhilfe) beim
Amtsgericht zu beantragen. Verfahrens- und Prozesskos-
tenhilfe sind Kredite vom Staat, die für die Eltern in dem
jeweiligen gerichtlichen Verfahren die Gerichtskosten
(Gerichtsgebühren/Kosten für den Verfahrensbeistand/
Kosten für Sachverständige) und Rechtsanwaltskosten
übernehmen.
Wichtig ist es, das Kind/die Kinder im Blick zu haben, d. h.
sie über den eigenen Paarkonflikt nicht aus dem Blick zu
verlieren. Die Eltern sind die Erwachsenen, Kinder bleiben
Kinder. Gut ist es für Kinder, wenn ihnen nach der Tren-
nung der Eltern so viel wie möglich an Gewohntem erhal-
ten bleibt wie Rituale, die Schule, der Hort, die Freunde,
die Großfamilien etc. Dies erfordert viel Kraft, viel Geduld
und viel Verständnis von allen Beteiligten.
Literaturtipps:
Lederle von Eckardstein/Niesel /Salzgeber/Schönfeld:
Eltern bleiben Eltern. Hilfen für Kinder bei Trennung
und Scheidung
, Herausgeber: Deutsche Arbeitsgemein-
schaft für Jugend- und Eheberatung e. V.
Remo H. Largo/Monika Czernin
„Glückliche Schei-
dungskinder – Was Kinder nach der Trennung brau-
chen“
Piper Verlag
Jeannette Randerath/Imke Sönnichsen
„Fips versteht
die Welt nicht mehr – Wenn Eltern sich trennen“
Alexandra Maxeimer/Anke Kuhl „Alles Familie!“
CVD:
Kinder lassen sich nicht scheiden. Hilfen für Kinder
bei Trennung der Eltern, Deutsche Liga für das Kind, 2013
Netzwerk Gesunde Kinder Cottbus in Kooperation mit
Antje Gerdes (Rechtsanwältin)
Fachanwältin für Familienrecht (Mediatorin)