Ratgeber zur Schulanmeldung
August, aber bereits Ende Februar müssen die Anmeldungen für die Einschulungen vorgenommen werden. Aus diesem Grund haben wir für Eltern einen kleinen Ratgeber rund um das Thema Schulanmeldung zusammen gestellt. Auf einer folgenden Doppelseite informieren wir zudem über alternative Schulkonzepte freier Schulträger mit besonderen pädagogischen Ansätzen. Sicher bieten wir damit auch Eltern, deren Kinder in den kommenden Jahren von der Kita in die Schule wechseln, eine gute Orientierung.
Zur Schulpflicht
Alle Kinder, die bis zum 30. September des jew. Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig. Für Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember des jew. Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, ist vorbehaltlich der Schuleignung eine Ausnahmeregelung möglich. Eltern müssen dazu einen Antrag auf Einschulung bei der entsprechenden Schule stellen.
Die Schuleignung
Kinder, die eine Kita besuchen, erhalten in dieser eine Sprachstands-Bescheinigung. Eltern, deren Kinder keine Kita besuchen, erhalten von ihrer zuständigen Schule die Information, in welcher Kita sie ihr Kind vorstellen und die Sprachstands-Bescheinigung erstellen lassen können.
Die zuständige Schule
Für den Besuch der Grundschule gilt grundsätzlich das Wohnortprinzip, Kinder werden also der Schule in Wohnortnähe zugeteilt. Es ist zunächst auch die Pflicht, sich an dieser Schule vorzustellen bzw. anzumelden. Eltern können sich aber auch an einer anderen öffentlichen Schule bewerben. Reicht dort die Kapazität nicht aus, besteht die Pflicht zum Besuch der zugeteilten Schule.
Allerdings können Eltern auch eine freie Schule mit einem alternativen pädagogischen Konzept wählen. Dazu zählen z.B. konfessionsgebundene Angebote oder Schulen mit reformpädagogischen Ansätzen. Freie Schulen mit Telefonnummer im Überblick:
Cottbus: Freie Waldorfschule (0355/473242), Bewegte Grundschule (0355/724051), Evangelische Grundschule Gottfried Forck (0355/3555910), Archimedes-Grundschule (geplanter Start August 2013, siehe auch Seite 15 und www.neuland-stiftung.de)
Spree-Neiße: Evangelische Grundschule Forst (03562/697841), Grundschule „Haus des Lernens“ Spremberg (03563/594820)
Oberspreewald-Lausitz: Georg Hensius von Mayenburg Grundschule Senftenberg (03573/3675990), Evangelische Grundschule Lübben (03546/226503), Evang. Grundschule Finsterwalde (03531/718061)
Die Schulanmeldung
Zur Schulanmeldung sollten Eltern samt Kind erscheinen und die Sprachstands-Bescheinigung nicht vergessen. Für die Schulanmeldung gibt es Fristen. Die Anmeldungen an den Schulen können an folgenden Tagen oder individuell nach Voranmeldung bei der Schulleitung erfolgen:
18.2.2013: 12 bis 16 Uhr
19.2.2013: 15 bis 18 Uhr
Letzter Anmeldetermin ist der 28.2.2013.
Wer sich für eine freie Schule entscheidet, ist verpflichtet, dies der zuständigen Schule mitzuteilen. Die Anmeldung an einer freien Schule ist nicht an die Fristen öffentlicher Schulen gebunden. Es ist auch möglich, sich noch nach der Anmeldung an einer öffentlichen Schule bei Wunsch des Besuchs einer freien Schule an dieser anzumelden und dies der öffentlichen Schule mitzuteilen.
Die schulärztliche Untersuchung
Die Terminabsprache zur schulärztlichen Untersuchung erfolgt bei der Anmeldung in der zuständigen Schule. Bei dieser Untersuchung stellt ein Amtsarzt den geistigen und körperlichen Entwicklungsstand fest und erteilt eine Empfehlung zur Einschulung bzw. Rückstellung, wobei eine Rückstellung nur einmal erfolgen darf. Zur Untersuchung sollten Eltern Unterlagen über evtl. Krankheiten ihres Kindes mitbringen.
Wenn alles gut geht, wird nach der Untersuchung durch die Schule der Aufnahmebescheid verschickt – und Anfang August die Zuckertüte gefüllt.