Eltern pflegen Eltern Teil 2: Finanzierung der Pflege, Vorsorge & Beratungsstellen.

Datum: Mittwoch, 28. März 2018 16:38

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Finanzierung der Pflege, Vorsorge und Beratungsstellen.

Im zweiten Teil des lausebande-Spezials zum Thema „Eltern pflegen Eltern“ dreht sich alles um die Finanzierung der Pflege von Angehörigen, der Vorsorge für den Fall, dass man selbst einmal zum Pflegefall wird sowie Beratungsangebote und Anlaufstellen, die mit Rat und Tat zur Seite stehen.


Finanzierung der Pflege

Nur wenige Familien haben ein derart hohes Einkommen, dass sie problemlos eine weitere Person mitfinanzieren können. Deshalb gibt es die Pflegeversicherung, deren Ziel es ist, pflegebedürftige Personen und deren Angehörige mit umfangreichen Leistungen zu unterstützen. Je nach Situation und Pflegegrad stellen die Pflegekassen unterschiedliche Mittel zur Verfügung:

Pflegegeld: Das Pflegegeld in Höhe von bis zu 901 Euro wird bei häuslicher Pflege an den Pflegebedürftigen mit einem nachgewiesenen Pflegegrad von mind. 2 ausgezahlt, wenn er in den eigenen vier Wänden von Angehörigen oder Freunden gepflegt wird. Es muss nicht versteuert werden und kann zum Beispiel zur Entschädigung regelmäßig vom Versicherten an die ihn versorgenden und betreuenden Personen weitergegeben werden. Da die Pflegekasse an die Krankenkassen angeschlossen ist, können sich Betroffene für einen Antrag an ihren gewohnten Ansprechpartner wenden, um dann weitervermittelt zu werden.
Pflegesachleistungen: Ab Pflegegrad 2 bekommen Pflegebedürftige, die sowohl durch Angehörige zu Hause als auch von ambulanten Pflegediensten oder durch eine Tages- und Nachtpflege betreut werden, zudem die sogenannten Pflegesachleistungen. Sie liegen bei max. 1995 Euro. Damit werden u.a. professionelle Hilfen bei der Körperpflege und Mobilität finanziert.

Wenn die pflegenden Angehörigen nicht sämtliche Aufgaben allein erledigen, sondern durch einen professionellen Pflegedienst unterstützt werden, können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert werden. Dabei wird das Pflegegeld um den Prozentsatz gekürzt, zu dem Sachleistungen in Anspruch genommen wurden. So werden Angehörige beispielsweise durch einen morgendlichen Pflegedienst entlastet und haben unter dem Strich mehr Leistungen zur Verfügung, als wenn nur Pflegegeld in Anspruch genommen wird. Bei teil- oder vollstationärer Pflege werden abhängig vom Pflegegrad ebenfalls Zuschüsse gewährt.

Weitere Leistungen der Pflegekasse sind:

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung: 125 Euro pro Monat unabhängig von anderen Leistungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag, ambulante Pflegedienste sowie Tages- und Nachtpflege.
Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 Euro pro Jahr für bis zu sechs Wochen Pflegevertretung bei Urlaub oder Krankheit des Angehörigen. Kann rückwirkend geltend gemacht werden. Bei Nichtnutzung steigt der Anspruch auf bis zu 2.142 Euro für bis zu 42 Tage jährlich an.
Kurzzeitpflege: Bis zu 1.612 Euro pro Jahr für bis zu acht Wochen vollstationäre Pflege, wenn der Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden kann. Bei Nichtnutzung Erhöhung auf bis zu 3.224 Euro für bis zu 56 Tage.
Hilfsmittel: Erstattung für Hilfsmittel wie Gehhilfen, Rollstühle oder Rollatoren bei medizinischer Notwendigkeit.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Erstattung von 40 Euro monatlich für Artikel wie Handschuhe, Bettschutzunterlagen oder Desinfektionsmittel. Es wird kein Rezept benötigt, nur ein Antrag bei der Pflegekasse.
Hausnotruf: Einmalig Erstattung in Höhe von 10,49 Euro für Anschlusskosten und monatliche Zuschüsse in Höhe von 18,36 Euro für den laufenden Betrieb.
Wohnraumanpassung: Ist ein Umbau der Wohnung notwendig, um sie ausreichend barrierefrei zu gestalten, gewährt die Pflegekasse einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro. Wenn sich der Pflegegrad später ändert, wird dieser Zuschuss unter Umständen erneut gewährt.
Förderung von Senioren-WGs: Einrichtungszuschuss in Höhe von einmalig 2.500 Euro für maximal vier Bewohner einer ambulant betreuten Wohngruppe. Zusätzlich: Monatlich je 214 Euro für maximal vier Bewohner zur Beschäftigung einer gemeinsamen Organisationskraft, außerdem einmalig je 4.000 Euro für bis zu vier Bewohner zum barrierefreien Umbau der Wohnung.
Pflegekurse: Kostenfreie Kurse, in denen Pflegewissen vermittelt wird, für pflegende Angehörige und auch ehrenamtliche Helfer.


Vorsorge für den Ernstfall

Da die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten für die Betreuung abdeckt und bei vielen Versicherungen der Beitrag vom aktuellen Gesundheitszustand abhängig ist, empfiehlt es sich, schon frühzeitig über eine finanzielle Vorsorge nachzudenken. Es gibt mehrere Varianten der Pflegevorsorge fürs Alter:

Pflegekostenversicherung: Gegen Nachweis werden alle über die Pflegeversicherung hinausgehenden Kosten übernommen – mit vorher vereinbarter Obergrenze. Allerdings sind die Leistungen entsprechend gering, wenn die Betreuung ausschließlich von Angehörigen übernommen wird.
Pflegetagegeldversicherung: Hierbei wird eine vereinbarte Tagespauschale unabhängig von der Form der Betreuung ausgezahlt, es bedarf keines Nachweises tatsächlich anfallender Kosten. Es kann aber sein, dass die gewählte Pauschale am Ende nicht ausreicht.
Pflegerentenversicherung: Dies ist eine private Pflegezusatzversicherung, die von Lebensversicherungen angeboten wird und eine festgelegte Pflegerente abhängig vom Pflegegrad auszahlt. Je nach Wunsch kann man eine monatliche Pflegerente beziehen oder eine Einmalzahlung erhalten.
Förderung durch Pflege-Bahr: Die nach dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr benannte staatliche Förderung bringt Ihnen einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat ein, wenn Sie eigenverantwortlich und privat für Ihre spätere Pflegebedürftigkeit vorsorgen möchten. Allerdings müssen einige gesetzlich vorgeschriebene Bedingungen erfüllt werden, um den Zuschuss zu erhalten: So muss beispielsweise der monatliche Versicherungsbeitrag bei mindestens 10 Euro liegen und der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers darf beim Vertragsabschluss keine Rolle gespielt haben.

Rechtliche Vorsorge

Auch für den Fall, dass man im eigenen Pflegefall wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann, kann man vorsorgen und rechtliche Vertretungen bestimmen. Folgende Formen gibt es:

Patientenverfügung: Mithilfe einer Patientenverfügung kann man für den Ernstfall vorsorgen und selbst darüber entscheiden, welche medizinischen Eingriffe in welchen Fällen zukünftig durchgeführt werden dürfen. Ein Notartermin ist dafür nicht notwendig, kann aber für die passende Wortwahl nützlich sein. Wichtig ist, dass sie schriftlich vorliegt und von einem selbst unterschrieben wurde. Außerdem sollten die Situationen, für die sie gelten soll, sowie die gewünschten und unerwünschten medizinischen Maßnahmen, möglichst detailliert beschrieben werden, beispielsweise ob und wie lange das eigene Leben künstlich erhalten werden soll.
Vorsorgevollmacht: Sie ist die umfangreichste Form der rechtlichen Vertretung. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie einen oder mehrere Angehörige bestimmen, die in Ihrem Namen Entscheidungen treffen und Verträge abschließen können, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Dies gilt z.B. für finanzielle Angelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten oder bei Behörden. Aber auch die Entscheidung über medizinische Therapien kann damit übertragen werden.
Betreuungsverfügung: Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer im Pflegefall ihre Betreuung übernehmen soll. Fragen rund um die Organisation und Form der Pflege können hiermit im Voraus geklärt werden. Sie können außerdem u.a. Wünsche äußern, wer Ihre Finanzen und Ihr Vermögen verwalten soll, Ihren Aufenthaltsort bestimmt und Ihren Schriftverkehr erledigt. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht entscheidet im Pflegefall jedoch erst noch ein Gericht darüber, ob die von Ihnen gewählte Person den Aufgaben gewachsen ist, und kontrolliert dies in regelmäßigen Abständen.

Beratungsangebote regional und online

Pflegestützpunkte Brandenburg
Hier erhalten Sie individuelle, trägerneutrale und kostenlose Auskunft, Beratung und Unterstützung zu allen Fragen der Pflege rund um Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung und der Sozialhilfe, Pflegedienste und Begegnungsstätten – und das an folgenden Standorten:

Cottbus: Stadtverwaltung Cottbus, Raum 21 bis 24, Neumarkt 5, 03046 Cottbus, 0355 61225-10/-11/-12/-13, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Öffnungszeiten: Di. 9-12 & 13-17 Uhr, Do. 9-12 & 13-18 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Forst: Heinrich-Heine-Str. 1, 03149 Forst, 03562 986150-27/-98/-99, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Öffnungszeiten: Di. 8-12 & 13-18 Uhr, Do. 8-12 & 13-16 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Senftenberg: Ernst-Thälmann-Str. 129, 01968 Senftenberg, 03573 3693863 oder 03573 363345, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Öffnungszeiten: Di. 9-12 & 13-18 Uhr, Do. 9-12 & 13-17 Uhr, Fr. 9-12 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Lübben: Gerichtsstraße 8, 15907 Lübben, 03546 17511-10/-11, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Öffnungszeiten: Di. 9-12 & 13-18 Uhr, Mi. 9-14 Uhr, Do. 9-12 & 13-15 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Außenstelle Spremberg: Dresdener Str. 12, 03130 Spremberg, Öffnungszeiten: jeden 1. und 3. Mi. im Monat 14-17 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Außenstelle Lübbenau: Straße der Jugend 34, 03226 Lübbenau, Öffnungszeiten: jeden 1. und 3. Mi. im Monat 9-12 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Außenstelle Lauchhammer: Alte Gartenstraße 24, 01979 Lauchhammer-Mitte, Öffnungszeiten: jeden 1. und 3. Di. im Monat 15-17 Uhr sowie n. Vereinbarung.
Außenstelle Luckau: Am Markt 32, 15926 Luckau, Öffnungszeiten: jeden 1. Fr. im Monat 10-12 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Sozialverband VdK Sachsen e.V.
Der Sozialverband VdK Sachsen berät zu allen sozialrechtlichen Fragen und Problemen und bietet rechtliche Hilfe bei der Beantragung von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, der Überprüfung von Pflegegraden und der Beantragung von Hilfsmitteln. Darüber hinaus werden Ratsuchende zu den Themen Wohnungsumbau, Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht beraten.

Beratungsstelle Hoyerswerda: Liselotte-Herrmann-Str. 50a, 02977 Hoyerswerda, 03571 414947, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Öffnungszeiten: Mo. von 10-13 Uhr sowie nach Vereinbarung
Beratungsstelle Weißwasser: Rosa-Luxemburg-Str. 20, 02943 Weißwasser, 03576 2529986, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Öffnungszeiten: Jeden 2. Mo. im Monat 9-13 Uhr sowie nach Vereinbarung

Wegweiser Demenz
Unter dem nachfolgenden Link gelangen Sie zum E-Learning-Kurs des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zum Thema Demenz. Der Kurs richtet sich an Personen, die einen an Demenz erkrankten Menschen betreuen und am Anfang der Pflege stehen.

www.elearning.wegweiser-demenz.de 

Weitere Informationen zum Thema Pflege: 

www.pflege.de 

www.pflege-durch-angehoerige.de

www.pflegeberatung.de