Aussichtloser Kinderwunsch

Datum: Freitag, 29. November 2013 08:46

Kann ich mir eine künstliche Befruchtung überhaupt leisten?

Unseren Ratgeber für künstliche Befruchtung betreut: Heike Vogel, Kundenberaterin der Knappschaft

Die Knappschaft erstattet als bundesweit tätige gesetzliche Krankenkasse ungewollt kinderlosen Paaren die gesamten Kosten für eine künstliche Befruchtung. Sie möchte damit betroffenen Paaren helfen, ihren Kinderwunsch ohne finanziellen Leidensdruck zu verwirklichen.

Welche Voraussetzungen gibt es für die volle Erstattung?
Paare müssen miteinander verheiratet sein. Beide Ehepartner müssen bei der Knappschaft versichert sein. Es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden. Die Eheleute müssen jeweils das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Ehefrau darf das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Ehemann darf das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Welche Leistungen werden erstattet?
Die Knappschaft erstattet den Eigenanteil der Versicherten für alle Arzt- und Laborleistungen sowie den Eigenanteil zu den Kosten einer eventuell notwendigen Arzneimitteltherapie.

Welche Verfahren zur künstlichen Befruchtung gibt es?
Die gängigsten Verfahren sind:
Insemination im Spontanzyklus – die Übertragung des männlichen Samens in den Genitaltrakt der Frau 
Insemination im Spontanzyklus nach hormoneller Stimulation – die Übertragung des männlichen Samens in den Genitaltrakt der Frau nach einer Hormontherapie
In-Vitro-Fertilisation mit Embryotransfer – Ei- und Samenzellen werden im Reagenzglas zusammengebracht und befruchtete Eizellen in die Gebärmutter eingespült
Intracytoplasmatische Spermieninjektion – ein Spermium wird mittels Mikroinjektion in die Eizelle eingebracht und auf diese Weise befruchtete Eizellen nach Einsetzen der Zellteilung in die Gebärmutter eingespült

Wie hoch liegen die Kosten für eine künstliche Befruchtung?
Je nach Verfahren kostet eine solche Maßnahme bis zu 3.200 Euro je Versuch. Die Gesamtkosten liegen nicht selten bei 10.000 Euro.

Wie viele Versuche werden bezahlt?
Die Insemination im Spontanzyklus wird von der Knappschaft bis zu achtmal bezahlt. Bei allen anderen Verfahren sind jeweils bis zu drei Versuche möglich. Tritt nach der Befruchtung eine Schwangerschaft ein, die nicht zu einer Geburt führt, kann der Versuch wiederholt werden.

Bezahlt die Knappschaft auch für eine künstliche Befruchtung, wenn das Elternpaar bereits ein Kind oder mehrere Kinder hat?
Ja; die Anzahl bereits vorhandener Kinder spielt keine Rolle.

Gibt es medizinische Gründe, bei denen keine Kostenerstattung möglich ist?
Eine künstliche Befruchtung kommt nur in Betracht, wenn von einem Arzt festgestellt wird, dass durch die Maßnahme eine Schwangerschaft herbeigeführt werden kann. Tritt nach drei Versuchen keine Schwangerschaft ein, besteht nach gesetzlicher Regelung keine hinreichende Aussicht mehr.

Weitere Informationen zum Thema geben alle Geschäftsstellen der Knappschaft, das kostenlose Service-Telefon unter 08000 200 501 sowie die Homepage unter
www.knappschaft.de