Frühkindliches Hören
Frau Anja Lehmann-Gumlich ist Inhaberin von Hör Erlebnis Hörgeräteakustikmeisterin und Pädakustikerin
In Deutschland werden im Jahr zwischen 1800 und 2400 Kinder mit einer beidseitigen sowie circa 200 Kinder mit einer einseitigen Hörschädigung geboren. Durch eine frühzeitige Diagnose und anschließende Therapie kann eine Entwicklungsverzögerung leicht vermieden werden. Das interdisziplinäre Joint Committee, das aus Verbänden der Hörgeräte- und Gesundheitsbranche besteht, rief 2003 die spendenfinanzierte Aktion „Frühkindliches Hören“ ins Leben, um die Lebenssituation und Entwicklungsmöglichkeiten von Hörgeschädigten Kindern zu verbessern. Wesentliches Ziel war die Einführung eines flächendeckenden universellen Neugeborenen-Hörscreening (UNHS). Es soll die Erfassung eines schwerhörigen Kindes in den ersten Tagen nach der Geburt und dessen Diagnostik bis spätestens zum dritten Lebensmonat sicherstellen. Nach Ermittlung der Hörschwelle und des Resthörfeldes soll eine konservative, operative oder apparative Therapie eingeleitet und für eine pädagogische Förderung gesorgt werden. Dank des UNHS können hörgeminderte Kinder eine Entwicklung durchlaufen, die sich von nichthörgeminderten Kindern kaum unterscheidet.
Nach jahrelangem Einsatz ist es der Aktion „Frühkindliches Hören“ gelungen, das UNHS flächendeckend in Deutschland als Pflichtuntersuchung einzuführen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschied, dass das Neugeborenen-Hörscreening in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen ist. Die Richtlinie ist am 01.01.2009 in Kraft getreten. Zuvor wurde das Neugeborenen-Hörscreening nur in Kliniken und als freiwillige Leistung angeboten, die zudem häufig als individuelle Gesundheitsleistung abgerechnet wurde. Diese Mängel konnten durch das Engagement der Aktion „Frühkindliches Hören“ beseitigt und eine deutliche Verbesserung für hörgeschädigte Kinder erreicht werden. Das Erstscreening sollte bereits in der Geburtsklinik stattfinden und bei Testauffälligkeiten ein Nachscreening noch während des stationären Aufenthalts erfolgen. Sollte die Testauffälligkeit erneut bestätigt werden, kommt es zu einem weiteren Kontrollscreening außerhalb der Klinik. Wird auch hier eine Testauffälligkeit bestätigt, werden weitere phoniatrisch-pädaudiologische Einrichtungen Hörsysteme oder Cochlear-Implantate verordnet. Gleichzeitig wird eine Hörgeschädigten-pädagogische Frühförderung und Begleitung der Eltern eingeleitet. Trotzdem sollten Eltern wachsam bleiben, das Neugeborenen Hörscreening war unauffällig doch irgendwann stellt sich heraus: Das Kind hat Hörprobleme. Vor allem sind es die Eltern, die aus Sorge das Gehör Ihrer Kinder testen lassen. In Deutschland fordert der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V., das Gehör bei Vorsorgeuntersuchungen immer zu testen. Denn natürlich gibt es Hörstörungen, die erst erworben werden. Insofern ist gerade bei der Vorsorgeuntersuchung J1 ein Hörtest sinnvoll. Die J1 ist zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr vorgesehen.
Kontakt:
Hör Erlebnis, Inh. Anja Lehmann-Gumlich, Friedrich-Ebert-Straße 16, 03044 Cottbus, Tel. 0355-78407565,