Autokindersitze

Datum: Montag, 31. August 2015 10:43

Welche Eltern kennen es nicht? Geht es um den ersten Kauf eines Kindersitzes für das Auto, haben die Eltern meistens die Qual der Wahl. Welcher Sitz ist der sicherste? Bis zu welchem Alter und Gewicht des Kindes ist welcher Kindersitz geeignet? Ist der teuerste gleichzeitig der beste? Was bedeutet ISOFIX? Fragen über Fragen.
Im Folgenden möchten wir zu diesem Thema wichtige Hinweise, Tipps und Erläuterungen geben, damit Ihnen der Kauf und die Entscheidung hoffentlich ein wenig leichter fallen. Schließlich soll das Kind bei einer längeren oder kürzeren Fahrt nicht nur sicher, sondern auch komfortabel sitzen.
Grundlegend muss man wissen, dass Kindersitze entweder nach Körpergröße oder Körpergewicht in verschiedene Klassen eingeteilt werden. Dies wird durch die ECE (Economic Commission for Europe) geregelt.

Nach der ECE Regelung Nr. 44 gibt es vier verschiedene Gewichtsklassen:

  • Klasse 0+ (< 13kg) nur entgegen der Fahrtrichtung zulässig
  • Klasse I (9 bis 18kg) entgegen und in Fahrtrichtung möglich
  • Klasse II (15 bis 25 kg) entgegen und in Fahrtrichtung möglich mit ISOFIX nur in Fahrtrichtung zulässig nur Sitzerhöhung möglich
  • Klasse III (22 bis 36) mit ISOFIX nur in Fahrtrichtung zulässig nur Sitzerhöhung möglich


Seit dem 8. April 2008 dürfen nur noch Kindersitze genutzt werden, die nach ECE 44/03 oder höher geprüft sind. Ob dies der Fall ist, erkennt man an den ersten zwei Ziffern der achtstelligen Zulassungsnummer auf dem orangefarbenen ECE-Prüfsiegel, denn diese zeigen die Prüfversion an. Beginnt die Nummer mit 01 oder 02, so ist der Sitz veraltet. Bei 03 oder 04 ist der Sitz zulässig, wobei 03 technisch gleichwertig mit 04 ist.

In der ECE Regelung Nr. 129 wird hingegen
nach der Körpergröße unterteilt:
Klasse Q0 (< 60cm), Klasse Q1 (60 bis < 75cm),
Klasse Q1,5 (75 bis < 87cm), Klasse Q3 (87 bis < 105cm), Klasse Q6 (105 bis < 125cm), Klasse Q10 (>125cm)

Die ECE-R 129 Regelung ist eine weltweite Norm, da festgestellt wurde, dass ein durchschnittlich gebautes Kind eher von der Größe aus dem Sitz wächst, bevor das Gewichtslimit erreicht ist.

Spricht man von ISOFIX, so meint man damit ein einfach zu bedienendes Befestigungssystem für Kindersitze in Autos, bei dem eine Verbindung zwischen Fahrzeug und Kindersitz hergestellt wird. In vielen modernen Fahrzeugen ist das ISOFIX-System bereits Standard.

ISOFIX ist eine nach den ECE-Regelungen 14, 16 und 44 genormte Steckverbindung und dient zur festen Fixierung des Kindersitzes im Pkw. Dadurch lassen sich häufig auftretende Einbaufehler durch die teilweise komplizierte Befestigung mit dem Fahrzeuggurt vermeiden. Durch die feste und dauerhaft korrekte Verbindung zwischen Fahrzeug und Kindersitz wirken im Falle eines Unfalles geringere Belastungen auf das Kind ein. Die Kinder erfahren bei dieser Befestigungsart noch höheren Schutz, indem Verletzungen geringer ausfallen oder ganz vermieden werden. Zudem wird die Handhabung erheblich erleichtert. Seit dem 26. Februar 2004 ist die ISOFIX-Norm Bestandteil der europäischen Prüfnorm ECE-R 44. Dadurch besteht neben fahrzeugspezifischen Zulassungen auch die Möglichkeit, vorwärts gerichtete ISOFIX-Sitze der Gruppe I »universal« zuzulassen und in verschiedenen Fahrzeugmodellen zu verwenden. Für rückwärts gerichtete ISOFIX-Sitze der Gruppe 0+ und 0+/I sind weiterhin nur fahrzeugspezifische oder »semiuniversale« Zulassungen möglich.

Wie funktioniert ISOFIX? Die ISOFIX-Mechanik, bestehend aus zwei Rastarmen mit Schnappverschlüssen, greift um die Rastbügel, die an der Fahrzeugstruktur zwischen Sitzlehne und Sitzfläche angebracht sind, und verriegelt den Kindersitz fest mit dem Fahrzeug. ISOFIX ist eine leichte und sichere Befestigungsart für Kindersitze.

Voraussetzung für die Verwendung von ISOFIX-Sitzen ist, dass Ihr Fahrzeug über die erforderlichen Befestigungen verfügt. Heute haben fast alle Neufahrzeuge ISOFIX-Befestigungen serienmäßig oder als Sonderausstattung. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrer Fahrzeugbedienungsanleitung oder erkundigen Sie sich direkt beim Fahrzeughersteller bzw. dem jeweiligen Vertragshändler. Gleiches gilt auch für Informationen zu Gebrauchtfahrzeugen.