„Ich kann einfach nicht mehr!“ Stephanie M. aus Lübbenau, Altenpflegerin in Teilzeit und Mutter von 2 Kindern (3 und 5 Jahre alt), plagt immer öfter dieser Gedanke. Kindererziehung, den Haushalt managen, hohes Engagement im Beruf: Das ist der Alltag vieler Eltern. Wenn es dazu weitere Probleme gibt, dann wachsen die Anforderungen des Alltags in unerträglichem Maße und sie werden zu Belastungen. In Stephanies Fall ist dies die Trennung vom Vater ihrer beiden Söhne vor einem Jahr. Stephanies erster Sohn hat zudem Neurodermitis. Die körperlichen Folgen dieser Mehrfachbelastung spürt Stephanie fast jeden Tag: Sie leidet unter starken Rückenschmerzen, fühlt sich erschöpft und kann nachts nur schlecht schlafen. Sie und ihre Kinder haben häufig Bronchitis und grippale Infekte. Stephanies 2. Kind befindet sich gerade mitten in der Trotzphase und dadurch reagiert sie sehr oft gereizt.
Viele belastete oder gar kranke Eltern wissen nicht, dass sie einen Anspruch auf eine Kur haben. Stephanie hat jedoch von einer anderen Mutter in der Kita gehört, dass diese im letzten Herbst auch zur Kur gefahren ist und sich dort sehr gut erholen konnte. Daraufhin informiert die junge Mutter sich bei einer Beratungsstelle, wo sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrages, der Auswahl einer geeigneten Klinik sowie bei den Vorbereitungen zur Kurmaßnahme erhält.
Weiterhin benötigen überlastete Eltern ein Attest des Hausarztes, in dem die Kurmaßnahme empfohlen wird. Dieses Attest, in dem Stephanies gesundheitliche Probleme plus verstärkende Faktoren (alleinerziehend, Trennung, Erziehungsprobleme etc.) aufgeführt werden, reicht die Beratungsstelle dann zusammen mit dem Antrag bei der Krankenkasse ein. Lehnt die Krankenkasse einen Antrag ab, lohnt es sich allerdings, einen Widerspruch einzureichen.
Zusammen mit der Beratungsstelle sucht Stephanie dann eine passende Klinik aus. Man sollte bei der Wahl der Klinik z. B. darauf achten, ob eine Klinik einen bestimmten Schwerpunkt für das persönliche Problem hat. Die Wartezeiten betragen je nach Wunschtermin bis zu sechs Monate. Die Kosten für Eltern-Kind-Kuren tragen die Krankenkassen. Stephanie zahlt einen Eigenanteil von 10 € pro Tag, Taschengeld, Fahrtkostenanteil und andere „Nebenkosten“ eines Kuraufenthaltes. Arbeitgeber müssen Eltern freistellen und das Gehalt weiterzahlen. Eltern können sowohl mit Kind (bis 12 Jahre) als auch ohne Kind in Kur gehen. Stephanie entscheidet sich dafür, zusammen mit ihren beiden Söhnen eine Mutter-Kind-Kur an der Ostsee zu machen.
Im Juni ist es soweit: Stephanie und ihre beiden Söhne erkunden das Klinikgelände einer Einrichtung auf dem Darß in Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Kurmaßnahme wird drei Wochen dauern. Zum Ablauf gehört ein individueller Therapieplan mit Medizin, Physiotherapie, Bewegung, Sport und psychosozialen Therapien. Wohnen wird die Familie in einem kleinen Appartement.
Die Kur soll verhindern, dass stark belastete Mütter wie Stephanie ernsthaft erkranken. Als Stephanie im Aufnahmegespräch nach Kurzielen gefragt wird, nennt sie folgende Aspekte: „Ich möchte mit Hilfe der Kur lernen, auch wieder an mich und meine Gesundheit zu denken. Ich möchte gestärkt in meinen Alltag zurückkehren und diesen auch ändern, damit meine Belastungen weniger werden. Außerdem möchte ich die Bindung zu meinen beiden Söhnen stärken.“ Während der Kurmaßnahme werden ihre Kinder unter der Woche betreut und Stephanie geht u.a. mit einer Mütter-Gruppe im Gelände Walken. Nachmittags will sie mit den Kindern an den Strand um Sandburgen zu bauen. Den Abend verbringt die Familie am Klinik-Lagerfeuer neben dem großen Spielplatz. Als Stephanie mit ihren beiden Jungen von der Kurmaßnahme zurückkehrt, fühlt sie sich wesentlich entspannter und strukturiert ihren Alltag um.
Nach 4 Jahren ist ein erneuter Antrag möglich und die junge Mutter will diese Gelegenheit wieder nutzen, um sich und ihrer Familie eine Erholungspause vom Alltag zu gönnen.
Auf der Internetseite www.muettergenesungswerk.de finden Eltern die passende Beratungsstelle in ihrer Nähe für die Beantragung einer Kur.