Text: S. Kempe
Ist ein Kind unterwegs, ist das in den meisten Familien ein Grund zur Freude. Gerade beim ersten Kind ist alles neu und sehr aufregend. Der Körper der Frau verändert sich. Die Gedanken kreisen ständig um das ungeborene Baby im Bauch. Ist das Baby gesund und entwickelt es sich altersentsprechend? Es tauchen plötzlich aber auch andere Fragen auf: Können wir uns ein Kind überhaupt leisten? Ist unsere Partnerschaft stabil genug? Was muss vor und kurz nach der Geburt alles erledigt werden? Wie gestaltet sich der Alltag, wenn das Kind geboren ist?
Für die medizinische Versorgung während einer Schwangerschaft stehen den werdenden Eltern Mediziner*innen und Hebammen handelnd zur Seite. Auch die Schwangerenberatungsstellen können für werdende Eltern ein wichtiger Anlaufpunkt sein, da sie vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten anbieten. In Deutschland gibt es über 1.600 staatliche anerkannte Schwangerenberatungsstellen, die von kirchlichen Verbänden, Wohlfahrtsverbänden und freien Trägern sowie von kommunalen Gesundheitsämtern unterhalten werden.
Die kompetenten Berater*innen können Familien in gesundheitlichen wie sozialrechtlichen Fragen, so z. B. zu den Themengebieten Mutterschutz, Kinder- und Elterngeld, Elternzeit, finanzielle Hilfen aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ umfangreich beraten. Eltern können Informationen zu regionalen (Hilfs-) Angeboten, Mutter/ Vater-Kind-Kuren und vielem mehr erhalten. Auch schon vor einer Schwangerschaft finden hier Paare Ansprechpartner*innen zum Thema Familienplanung oder Beratung bei Partnerschaftskonflikten. Die Beratungsleistung ist sehr vielschichtig.
Hier erhalten Sie einen Überblick über Leistungen von Schwangerenberatungsstellen:
- Beratung bei allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt
- Informationen über gesetzliche Leistungen und Ansprüche (Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit)
- Beratung zu sozialen und finanziellen Hilfen
- Beratung bei Partnerschafts- und Familienproblemen
- Beratung zur Empfängnisverhütung und Familienplanung
- Schwangerschaftskonfliktberatung
- Beratung nach Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder der stillen Geburt
- Psychosoziale Beratung vor, während und nach der Pränataldiagnostik
- Navigationshilfe zu weiterführenden Fachstellen
In den Beratungsstellen ist Zeit und Raum, ausführlich über Ängste und Unsicherheiten zu sprechen – auch über die Zeit der Schwangerschaft hinaus. In Gesprächen mit ausgebildeten sozialpädagogischen und therapeutischen Fachkräften können Schwangere und ihre Partner*innen sowie Mütter und Väter ihre persönliche Situation klären und erhalten konkrete Unterstützung für sich und die Familie. Die Beratungen sind kostenlos und offen für alle. Auf Wunsch besteht auch die Möglichkeit einer anonymen Beratung. Alle Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen unterliegen der Schweigepflicht. Es finden dort alle Themen Platz, die Sie als Schwangere oder Paar beschäftigen. Sie erhalten Auskunft, Unterstützung und kompetente Beratung. Schwangerenberatungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf www.familienplanung.de.
Ein weiteres Unterstützungsangebot bietet das Hilfetelefon Schwangere in Not sowie die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt. Beim Hilfetelefon sind Beraterinnen rund um die Uhr sowohl telefonisch unter 0800 40 40 020 als auch über Chat und E-Mail erreichbar (siehe www.hilfetelefon-schwangere.de). Sie sind erste Ansprechpartnerin für alle Sorgen, Zweifel oder Ängste im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft. Sie beraten anonym und vertraulich und vermitteln gegebenenfalls an entsprechende Stellen weiter.
Bei Bedarf können sie zu der Möglichkeit einer vertraulichen Geburt beraten. Frauen, die ihre Schwangerschaft aus welchen Gründen auch immer geheim halten möchten und keinen anderen Ausweg sehen, haben in Deutschland die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt in einem Krankenhaus. Die Frau kann dort ihr Kind anonym zur Welt bringen. Vorausgesetzt, sie hat im Vorfeld eine Beratung einer staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstelle in Anspruch genommen und alle alternativen Handlungsmöglichkeiten abgelehnt. Die Beratung erfolgt vor und nach einer vertraulichen Geburt. Der Schwangerenberatung muss die Frau einmalig ihre Identität nachweisen und dieser Nachweis wird nach der Geburt des Kindes in einem versiegelten Umschlag an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) geschickt und dort sicher verwahrt. Im Krankenhaus erhält die Frau ein Pseudonym und die Kosten für die Geburt werden vom Bund übernommen. Das Kind hat ab dem 15. Geburtstag die Möglichkeit, die versiegelten Daten der Mutter einzusehen. Die vertrauliche Geburt schafft die Basis, Kinder unter einer geschützten Identität und mit medizinischer Hilfe sicher zur Welt zu bringen.
Das Netzwerk Gesunde Kinder kann Ihnen die Kontaktdaten zu regionalen Schwangerenberatungsstellen oder anderen Beratungsangeboten sehr gern vermitteln.