Formen der Familienpflege
Während die Zahl der vernachlässigten Kinder beständig größer wird, sind Pflegeeltern stets knapp. In fast allen Landkreisen und Kommunen werden händeringend Paare oder Familien gesucht, die willens sind, sich auf Dauer oder für kurze Zeit um „fremde“ Kinder zu kümmern. Je nachdem, wie lange das Pflegekind in der Familie bleibt, unterscheidet man zwischen verschiedenen Formen der Familienpflege.
Kurzzeitpflege
Das Kind braucht für einen begrenzten Zeitraum von einigen Wochen oder Monaten eine Pflegefamilie, weil die Eltern bzw. Vater/Mutter im Krankenhaus oder zur Kur sind und es keine andere Möglichkeit wie eine Unterbringung bei den Großeltern gibt.
Bereitschaftspflege
Das Kind wird ebenfalls nur für einen begrenzten Zeitraum von der Pflegefamilie aufgenommen und zwar so lange, bis klar ist, wo das Kind künftig leben soll. Die Bereitschaftspflege wird erforderlich, wenn das Jugendamt ein Kind kurzfristig wegen Kindeswohlgefährdung aus seinem Elternhaus nehmen muss. Bis geklärt ist, ob das Kind zurück zu seinen Eltern kann oder in einem Heim oder dauerhaft bei einer Pflegefamilie besser aufgehoben ist, hilft die Bereitschaftspflege.
Tages-/Wochenpflege
Diese Form ist nur wenig verbreitet, sie kann in Anspruch genommen werden von Eltern mit sehr ungünstigen Arbeitszeiten (z.B. Schichtdienst, Montage). Dabei werden die Kinder nur an bestimmten Tagen oder unter Woche von der Pflegefamilie betreut.
Zeitlich befristete Vollzeitpflege
Das Kind kommt für einen längeren, aber zeitlich begrenzten Zeitraum in eine Pflegefamilie. Ziel ist, dass das Kind nach einer gewissen Zeit (meist max. zwei Jahre) wieder zurück zu seinen leiblichen Eltern kommt. Voraussetzung ist, dass das Kind eine gute Bindung zu seinen leiblichen Eltern hat und diese das Kind wieder zurückholen möchten, sobald sie dazu in der Lage sind (z.B. nach einem erfolgreichen Drogenentzug). Bei dieser Form ist eine besonders enge Zusammenarbeit zwischen Pflegeeltern, Jugendamt und leiblichen Eltern nötig.
Zeitlich unbefristete Vollzeitpflege (Dauerpflege)
Das Kind lebt dauerhaft (in der Regel bis zur Volljährigkeit) bei seiner Pflegefamilie, eine Rückkehr zu den leiblichen Eltern ist nicht möglich bzw. nicht gewünscht. Der Kontakt zwischen Pflegekind und leiblichen Eltern wird je nach Situation dennoch gehalten.
Sonderpflege
Diese Form der Pflege betrifft Kinder mit besonders starken seelischen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen. Solche Kinder werden an Pflegeeltern mit medizinischer oder pädagogischer Qualifizierung vermittelt. Sie werden wegen der anspruchsvollen Aufgabe intensiver beraten und erhalten mehr Geld als „normale“ Pflegefamilien.
Von den Pflegeformen unterscheidet sich die Adoption. Wer ein Kind adoptieren möchte, hat ebenfalls die Möglichkeit, das Kind zunächst für einen begrenzten Zeitraum in Pflege zu nehmen. Wurde die Adoption dann genehmigt, bekommen die Eltern das Sorgerecht (während es bei Pflegekindern in der Regel bei der Herkunftsfamilie oder einem Vormund verbleibt), sie sind unterhaltspflichtig und kümmern sich eigenständig um das Kind. Beratungen und Konsultationen mit dem Jugendamt sowie Kontakte zur Herkunftsfamilie sind nicht erforderlich. Ein Pflegekind bleibt zumindest juristisch das Kind seiner leiblichen Eltern (Nachname, Erbrecht, Unterhalt). Für adoptierte Kinder wird kein Pflegegeld gezahlt. Die Voraussetzungen für die Adoption eines Kindes sind ähnlich denen für die Aufnahme eines Pflegekinds. Etwa jedes vierte Kind, welches dauerhaft in einer Pflegefamilie aufwächst, wird früher oder später von dieser adoptiert.
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