Zurück zu Herrn Baaske, was kann der eigentlich
ändern?
Er trägt im Grunde die Verantwortung, dass
die Gesetze eingehaltenwerden. Er muss dafür sorgen,
dass die Instanzen in den Kommunen richtig beraten
werden und die Landkreise und Kommunen die Geset-
ze überwachen. Er ist der entscheidende Akteur.
Was spricht Ihres Erachtens noch für eine Gebüh-
renfreiheit?
Wenn das Land keine Transparenz in den
Gebühren herstellen und für die Einhaltung der Gesetze
durch die Kommunen Sorge tragen kann, wie das ak-
tuell der Fall ist, dann müssen die Beiträge wegfallen.
Vor allemmüssen alle Kinder unabhängig vomWohn-
ort und dem Einkommen der Eltern das gleiche Recht
auf Bildung erhalten. Dieser Zugang zu Bildung muss
gebührenfrei sein. Betrachtet man dann noch, dass jede
Investition in Bildung 400 Prozent Rendite verspricht,
dann ist die Frage, warum unser Bundesland die Ge-
bührenfreiheit und eine bessere Qualität noch nicht
auf den Weg gebracht hat. Denn genau dort liegt die
elementare Investition in die Zukunft Brandenburgs.
Was muss jetzt passieren, um eine Gebührenfrei-
heit zu erreichen?
In Brandenburg laufen aktuell
Haushaltsberatungen. Sowohl SPD als auch LINKE ste-
hen angeblich für eine Gebührenfreiheit und die Mittel
sind auch vorhanden. Jetzt müssen beide Regierungs-
parteien nicht länger sprechen, sondern endlich ma-
chen. Dann wäre bereits 2017/2018 ein Einstieg in die
gebührenfreie Jüngstenbildung möglich. Es wäre mei-
nes Erachtens also adhoc machbar! Das wäre auch eine
Chance für die Politik, wieder glaubhaft zuwerden und
junge Menschen zu binden. Mit Blick auf aktuelleWahl-
ergebnisse sollte das doch mehr motivieren denn je.
Danke für das Gespräch.
ten auseinandersetzt, merkt man, dass wir ein gutes
Kitagesetz haben. Es ist sehr sozial. Es wird aber nicht
eingehalten und nicht umgesetzt. Es gibt keine Kon-
trollinstanz. Es wurde gerade per Gericht festgestellt,
dass Eltern mit maximal 1,70 Euro amMittagessen der
Kinder beteiligt werden dürfen und der Rest durch die
Kommune getragen werden muss. Das ist im Kitages-
etz geregelt, nur leider hält man sich in vielen Kommu-
nen nicht daran. Auch Frühstück und Vesper sind Be-
standteil der Elternbeiträge, die nach Einkommen ge-
staffelt werden. Das ist sozial und alle Kinder werden
verpflegt. Es muss aber auch so umgesetzt und einge-
halten werden.
Wenn das Gesetz gut ist, warum exisitieren dann
die großen Gebührenunterschiede zwischen ein-
zelnen Kommunen?
Im Gesetz sind keine Obergren-
zen definiert und es fehlt die Kontrolle. Würde man
die Kommunen und deren Abrechnung kontrollieren,
würden die Kitagebührenmit Sicherheit landesweit sin-
ken. Das liegt aber weder im Interesse der Kommunen
noch des Landes, nochweniger der Wohlfahrtsverbän-
de. Alle erzielen ja Umsätze. Nur die Bürger, also wir El-
tern, haben ein Interesse daran, dennwir müssen dafür
zahlen. Deshalb kämpfen wir, indemwir unsere Kom-
munen verklagen, auf Landesebene eine Anhörung er-
zwingen und über den Petitionsausschuss des Landes
Beschwerde einreichen.
Wer ist eigentlich in der Kontrollpflicht, die Kom-
munen oder das Land?
Beide! Es gibt etliche Beispie-
le, in denen Kommunen bewusst in Kauf nehmen,
wenn bei Elternbeiträgen für Frühstück, Vesper oder
Mittagessen das Gesetz gebrochenwird. Danach folgen
Kreis und Kommunalaufsicht, die eigentlich die Einhal-
tung der Gesetze prüfen müssen. Dann folgt natürlich
das Land, das nicht weiter wegschauen darf. Allein die-
ses kleine Beispiel zeigt auf, wo überall der Wille fehlt.
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det hier alle Informationen:
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