Gabel, Schere, Licht

Datum: Mittwoch, 28. September 2016 12:58

Vergiftung
Das Kind nicht zum Erbrechen bringen, damit ggf. ätzende Substanzen die Speiseröhre nicht weiter schädigen. Bei Bewusstlosigkeit bzw. Atemstillstand das Kind in die stabile Seitenlage bringen, das Gesicht schräg zum Boden zeigend, und Notruf absetzen. Ist das Kind ansprechbar, Giftnotruf anrufen und Wasser oder Tee in kleinen Schlucken geben, v.a. bei ätzenden Mitteln wie Rohrreiniger. Entsprechend der Angaben des Giftnotrufs handeln. Wenn möglich herausfinden, woran sich das Kind vergiftet hat und den Arzt bzw. Giftnotruf darüber informieren, Substanz ggf. dem Arzt mitgeben, damit eine entsprechende Behandlung erfolgen kann. Verätzungen der Haut oder Augen mit reichlich klarem Wasser spülen.


Verbrühung
Kleinere Stellen zuerst kühlen, indem Sie die betroffenen Stellen für mehrere Minuten unter fließendes nicht zu kaltes Wasser (ca. 20 Grad) halten. Großflächige Brandwunden nicht kühlen, um eine Unterkühlung des Kindes zu vermeiden. Brandwunde keimfrei abdecken und auf den Arzt warten. Keine Hausmittel wie Mehl oder Öl anwenden!


Wichtige Telefonnummern
Wenn Ihr Kind so schwer verunglückt ist, dass es medizinisch versorgt werden muss, sollten Sie wissen, wie Sie schnellstmöglich einen Arzt erreichen. Haben Sie daher immer die wichtigsten Telefonnummer parat: im Adressbuch des Handys aber auch auf einem Zettel an der Pinnwand oder Wohnungstür. Diesen Zettel sollten auch die Oma oder der Babysitter bekommen, falls sie mit den Kindern allein sind. Diese Telefonnummern (siehe roter Kasten unten) sollten auf jeden Fall vermerkt sein!

 

Notruf 112 | Polizei 110
Giftnotruf Berlin/BRB 030/19240
Giftnotruf für Sachsen 0361/730730
Bereitschaftsarzt 116117

Außerdem sollten sie
diese Nummern parat haben:
Örtliches Krankenhaus (Kinderklinik),
Kinderarzt, ggf. Hebamme,
Eltern (jeweils Handy und dienstlich)


Mit Kinderwissen vorbeugen
Erklären Sie Ihrem Kind so früh wie möglich, wie es sich bei einem Unfall oder Feuer verhalten soll, wenn kein Erwachsener da ist. Die Kinder sollten die Notruf-Nummer 112 kennen und wissen, wie sie das Telefon bedienen können. Als Erinnerungsstütze können Sie einen Zettel mit einem Feuerwehrbild und der 112 in der Nähe des Festnetz-Telefons platzieren. Es kann auch sinnvoll sein, die Handynummer der Eltern als Direktwahl im Festnetz einzuspeichern, damit die Kinder diese im Notfall sofort informieren können. Üben Sie mit dem Kind immer wieder, wie die Direktwahl funktioniert. Passiert ein Unfall und die Kinder sind allein, sollen sie umgehend einen Erwachsenen informieren, die Eltern, Nachbarn oder Passanten. Erklären Sie Ihrem Kind folgende Verhaltensregeln bei Feuer:
- Einen Erwachsenen informieren oder die Feuerwehr anrufen: 112!
- Ruft das Kind selbst die Feuerwehr an, soll es solange am Telefon bleiben, bis die Feuerwehr sagt, dass es auflegen darf.
- Nicht im Schrank oder unter dem Bett verstecken, sondern das brennende Zimmer oder besser die Wohnung verlassen.
- Bei einem Zimmerbrand das Fenster nicht öffnen, damit das Feuer nicht mehr Sauerstoff bekommt und sich weiter ausbreitet.
- Die Tür zum brennenden Zimmer schließen und den Türschlitz mit einer Decke abdichten.
- Ist der Fluchtweg (Hausflur) versperrt, am Fenster laut um Hilfe rufen.


Hausapotheke
Für die Versorgung kleiner Schrammen und die Erstversorgung schwerer Verletzung gehört folgendes in die Hausapotheke, teilweise wird das durch einen Verbandskasten abgedeckt, wie er in jedem Auto Pflicht ist und auch zu Hause nicht fehlen sollte. Überprüfen Sie Inhalte mit Mindesthaltbarkeitsdatum regelmäßig und tauschen Sie wenn nötig aus:
- Pflaster
- Desinfektionsmittel
- Wundschnellverband
- Verbandpäckchen
- Verbandtücher
- Mullbinden
- elastische Binde
- Kühlkissen (Kühlschrank)

Bei einem Unfall gut versichert?
Wer Kinder bekommt, sollte seinen Versicherungsschutz überprüfen – passen die Versicherungen noch zu uns, sind durch Kinder verursachte Schäden mit abgedeckt? Wie sind Kinder bei einem Unfall versichert? Bei der Absicherung eines Unfalls geht es vor allem um schwere Verletzungen mit bleibenden Folgen, wie einer Schwerbehinderung. Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Unfalls ist sehr gering. Die meisten Unfälle von Kindern gehen mehr oder weniger glimpflich aus. Wer sich und sein Kind dennoch gegen dieses Risiko absichern möchte, kann eine private Versicherung abschließen, bestimmte Unfälle sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.
Verletzt sich das Kind in der Kindertageseinrichtung oder Schule bzw. auf dem Weg dorthin, ist es über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Wird ein solcher Unfall ärztlich behandelt, geht eine entsprechende Unfallmeldung an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV. Daher sind diese Unfälle im Gegensatz zu Heim- und Freizeitunfällen statistisch sehr gut erfasst. Wird das Kind bei einem Unfall so schwer verletzt, dass es bleibende Schäden oder eine Behinderung davonträgt und seinen Lebensunterhalt später nicht mehr selbst verdienen kann, hat es Anspruch auf die gesetzliche Unfallrente. Diese wird anhand des Einkommens des Verunfallten berechnet. Da Kinder in der Regel noch kein Einkommen haben, wird ein durchschnittliches Jahreseinkommen zu Grunde gelegt (2016: 34.860€). Je nach Alter des Kindes beträgt die Rente zwischen 33 und 60 Prozent dieser Summe. Je jünger das Kind, desto geringer der Rentenanspruch. Ein 16-jähriger Schüler hätte bei einer Vollrente Anspruch auf monatlich 775 Euro.
Wem das zu wenig ist und wer sein Kind auch bei „privaten“ Unfällen versichert wissen will, kann sich privat absichern. Es gibt die klassische Unfallversicherung und die Kinder-Invaliditätsversicherung. Die Unfallversicherung ist in der Regel etwas preiswerter (für Kinder ab etwa 80 Euro/Jahr), deckt aber nur schwere Folgen von Unfällen ab. Die etwas teurere Invaliditätsversicherung deckt auch Schwerbehinderungen in Folge von Krankheiten ab. Diese kosten im Schnitt 200 bis 400 Euro im Jahr und leisten im Versicherungsfall eine lebenslange Rente, einige zusätzlich eine Einmalzahlung, die für erforderliche behindertengerechte Umbauten am Heim hilfreich sein kann. Entscheiden Sie sich für eine Invaliditätsversicherung, sollten Sie diese möglichst früh abschließen, solange das Kind noch keine eventuellen Krankheiten oder Entwicklungsstörungen zeigt.


Internet:

www.bzga.de

www.das-sichere-haus.de

www.kindergesundheit-info.de

www.kindersicherheit.de