Previous Page  65 / 88 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 65 / 88 Next Page
Page Background

Ratgeber :: Seite 65

Verletzte Aufsichtspflicht?

Eltern haften nicht automatisch

für ihre Kinder. Sie können nur

haftbar gemacht werden, wenn

sie ihre Aufsichtspflicht verletzt

haben. Ein Beispiel: Eine Mutter

geht mit ihrem 3-jährigen Sohn

auf den Spielplatz. Der Kleine

spielt mit anderen Kindern und

ist beschäftigt. Die Mutter will nur

kurz in den Supermarkt nebenan,

um eine Milch zu kaufen. Sie bit-

tet keine der anderen anwesen-

den Mütter, auf ihren Sohn auf-

zupassen. Der Sohn sieht zufällig,

wie die Mutter den Spielplatz

verlässt und rennt ihr hinter-

her. Beim Überqueren der Straße

muss ein Auto ausweichen und

fährt in ein parkendes Auto. Die

Mutter hat ihre Aufsichtspflicht

verletzt. Generell gilt: Eltern müs-

sen ihre Kinder so beaufsichtigen,

dass ihnen selbst oder anderen

kein Schaden zugefügt wird. Al-

lerdings müssen die Erwachse-

Jeder kennt das gelbe Bau-

stellenschild: „Eltern haf-

ten für ihre Kinder“. Stimmt das

wirklich? „Die Warnung ist in die-

ser Form nicht ganz richtig“, sagt

Michael Märker, Inhaber einer

Versicherungsagentur der Feu-

ersozietät in Cottbus. Doch was

passiert, wenn der Nachwuchs

beim Spielen die Fensterscheibe

der Nachbarn mit dem Fußball

kaputt schießt? Haften die Eltern

automatisch?

„So leicht ist das nicht“, weiß

Märker. Kinder sind bis zu ihrem

siebten Geburtstag laut Gesetz

nicht „deliktfähig“ und können

somit auch nicht zur Verantwor-

tung gezogen werden. Im Stra-

ßenverkehr gilt dies sogar bis

zum 10. Geburtstag. Bis zum 18.

Geburtstag können Jugendliche

nur haftbar gemacht werden,

wenn klar ist, dass sie die nötige

Einsicht für die Verantwortlich-

keit ihres Handelns mitbringen.

„Eltern haften für ihre Kinder“ – sicher?

Private Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung für Familien

Unseren Ratgeber für Ernährung betreut Katrin Löder,

Ernährungsberaterin und vierfache Mutter

Der Ernährungsratgeber wird freundlich unterstützt durch den aid-infodienst.

nen ihren Spross nicht rund um

die Uhr im Auge behalten. Im Ein-

zelfall muss ein Gericht entschei-

den, ob die Aufsichtspflicht ver-

letzt wurde. „Wer auf Nummer

sicher gehen will, sollte bei der

Privathaftpflichtversicherung

auch Schäden durch deliktunfä-

hige Personen – also seine Kinder

– mit einschließen“, so Märker.

Gegen Unfall-Folgen absichern

Für Eltern und Kinder empfiehlt

sich außerdem eine Unfallver-

sicherung, rät Versicherungs-

fachmann Märker. Sie zahlt bei

Unfällen in der Freizeit und im

Berufsleben, entweder eine mo-

natliche Rente oder eine Kapital-

leistung und kann so die Folgen

schwerer Unfälle wie Invalidität

mildern. Rund 8 Millionen Men-

schen verunglücken jedes Jahr in

Deutschland – Kinder, Jugendli-

che und Erwachsene. Viele Unfäl-

le verlaufen glimpflich. Oft aber

sind die Verletzungen so schwer,

dass sich das ganze Leben verän-

dert und zur finanziellen Belas-

tung wird.

Versicherungsagentur

Michael Märker

Bahnhofstraße 17, 03046 Cottbus

Tel.: (0355) 52 96 14 00

Mobil: (0179) 678 49 63

Michael.Maerker@Feuersozietaet.de feuersozietaet.de/michael.maerker

„Meine Familie,

jeden Tag ein Abenteuer.”

Gut, wenn es jemanden gibt, der sich

um das nötige Stück Sicherheit kümmert –

mit einer auf Ihre Familie zugeschnittenen

Absicherung.