Ratgeber :: Seite 65
Verletzte Aufsichtspflicht?
Eltern haften nicht automatisch
für ihre Kinder. Sie können nur
haftbar gemacht werden, wenn
sie ihre Aufsichtspflicht verletzt
haben. Ein Beispiel: Eine Mutter
geht mit ihrem 3-jährigen Sohn
auf den Spielplatz. Der Kleine
spielt mit anderen Kindern und
ist beschäftigt. Die Mutter will nur
kurz in den Supermarkt nebenan,
um eine Milch zu kaufen. Sie bit-
tet keine der anderen anwesen-
den Mütter, auf ihren Sohn auf-
zupassen. Der Sohn sieht zufällig,
wie die Mutter den Spielplatz
verlässt und rennt ihr hinter-
her. Beim Überqueren der Straße
muss ein Auto ausweichen und
fährt in ein parkendes Auto. Die
Mutter hat ihre Aufsichtspflicht
verletzt. Generell gilt: Eltern müs-
sen ihre Kinder so beaufsichtigen,
dass ihnen selbst oder anderen
kein Schaden zugefügt wird. Al-
lerdings müssen die Erwachse-
Jeder kennt das gelbe Bau-
stellenschild: „Eltern haf-
ten für ihre Kinder“. Stimmt das
wirklich? „Die Warnung ist in die-
ser Form nicht ganz richtig“, sagt
Michael Märker, Inhaber einer
Versicherungsagentur der Feu-
ersozietät in Cottbus. Doch was
passiert, wenn der Nachwuchs
beim Spielen die Fensterscheibe
der Nachbarn mit dem Fußball
kaputt schießt? Haften die Eltern
automatisch?
„So leicht ist das nicht“, weiß
Märker. Kinder sind bis zu ihrem
siebten Geburtstag laut Gesetz
nicht „deliktfähig“ und können
somit auch nicht zur Verantwor-
tung gezogen werden. Im Stra-
ßenverkehr gilt dies sogar bis
zum 10. Geburtstag. Bis zum 18.
Geburtstag können Jugendliche
nur haftbar gemacht werden,
wenn klar ist, dass sie die nötige
Einsicht für die Verantwortlich-
keit ihres Handelns mitbringen.
„Eltern haften für ihre Kinder“ – sicher?
Private Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung für Familien
Unseren Ratgeber für Ernährung betreut Katrin Löder,
Ernährungsberaterin und vierfache Mutter
Der Ernährungsratgeber wird freundlich unterstützt durch den aid-infodienst.
nen ihren Spross nicht rund um
die Uhr im Auge behalten. Im Ein-
zelfall muss ein Gericht entschei-
den, ob die Aufsichtspflicht ver-
letzt wurde. „Wer auf Nummer
sicher gehen will, sollte bei der
Privathaftpflichtversicherung
auch Schäden durch deliktunfä-
hige Personen – also seine Kinder
– mit einschließen“, so Märker.
Gegen Unfall-Folgen absichern
Für Eltern und Kinder empfiehlt
sich außerdem eine Unfallver-
sicherung, rät Versicherungs-
fachmann Märker. Sie zahlt bei
Unfällen in der Freizeit und im
Berufsleben, entweder eine mo-
natliche Rente oder eine Kapital-
leistung und kann so die Folgen
schwerer Unfälle wie Invalidität
mildern. Rund 8 Millionen Men-
schen verunglücken jedes Jahr in
Deutschland – Kinder, Jugendli-
che und Erwachsene. Viele Unfäl-
le verlaufen glimpflich. Oft aber
sind die Verletzungen so schwer,
dass sich das ganze Leben verän-
dert und zur finanziellen Belas-
tung wird.
Versicherungsagentur
Michael Märker
Bahnhofstraße 17, 03046 Cottbus
Tel.: (0355) 52 96 14 00
Mobil: (0179) 678 49 63
Michael.Maerker@Feuersozietaet.de feuersozietaet.de/michael.maerker„Meine Familie,
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