Titelthema :: Seite 37
weiß, welche Herausforderungen der Alltag einer
Großfamilie mit sich bringt, aber auch, wie erfül-
lend ein Leben „zu vielt“ sein kann: „Als ich mit
unserem fünften Kind schwanger war, hätte ich
mir selbst einen Ratgeber für kinderreiche Mutter
gewünscht, einen, der Mut macht, Anerkennung
schenkt, der einem Alltagstipps und vor allem das
Gefühl gibt, nicht vollkommen verrückt zu sein.“
Mit viel Witz erzählt die Autorin in ihrem Buch, wie
sie es schafft, Familie, Beruf und eigene Bedürfnis-
se unter einen Hut zu bringen. Neben den persön-
lichen Anekdoten hält das Buch zahlreiche Tipps
nicht nur von Daniela Nagel selbst, sondern auch
von anderen Mehrfacheltern parat. Zudem liefert
es Unentschlossenen reichlich Beweggrunde, das
Abenteuer Großfamilie zu wagen. Denn: Je mehr,
desto lustiger! Ein tolles Buch.
nen anteiligen Lohnausgleich, der etwa zwei Drit-
tel des vorhergehenden Nettoeinkommens beträgt.
Neu seit dem Sommer ist das ElterngeldPlus, mit
dem Eltern unterstützt werden, die schnell wie-
der in den Beruf einsteigen und zunächst Teilzeit
arbeiten. Entscheiden sich beide Elternteile für
eine Teilzeitstelle, gibt es zusätzlich einen Partner-
schaftsbous.
Kinderzuschlag:
Seit 2005 können Eltern bei der
Familienkasse der Agentur für Arbeit einen Kin-
derzuschlag beantragen. Darauf haben Eltern mit
einem Mindesteinkommen von 900 Euro (600
Euro für Alleinerziehende) und einem individuell
zu berechnenden Höchsteinkommen Anspruch.
Der Kinderzuschlag beträgt derzeit maximal 140
Euro pro Monat und Kind, ab Juli 2016 steigt er auf
160 Euro. Vom Kinderzuschlag profitieren beson-
ders oft Alleinerziehende und Kinderreiche. Wer
Anspruch auf den Kinderzuschlag hat, erhält auf
Antrag meist auch sogenannte „Leistungen auf Bil-
dung und Teilhabe“. Das sind Zuschüsse für Klas-
senfahrten, Kitaessen oder Schulbus.
Rente:
Bei der Rentenberechnung werden Kinder-
erziehungszeiten (bis zu drei Jahre) angerechnet,
so als hätten die Eltern in dieser Zeit gearbeitet
und Rentenbeiträge eingezahlt. Die Erziehungszeit
können nicht beide Partner gleichzeitig beanspru-
chen. Einen speziellen Bonus für Kinderreiche gibt
es nicht.
Besteuerung:
Bei der Einkommenssteuer werden
Eltern mit dem Kinderfreibetrag (7.152 Euro pro
Jahr und Kind) entlastet. Im Gegensatz zum Kin-
dergeld wird der Kinderfreibetrag nicht ausgezahlt
sondern ist ein Freibetrag, der vom zu versteu-
erndem Einkommen abgezogen wird und sich bei
der Berechnung der Einkommensteuer steuermin-
dernd auswirkt. Ob die Kindergeldzahlungen oder
der Kinderfreibetrag für Steuerpflichtige vorteilhaf-
ter ist, prüft das Finanzamt automatisch mit der
Steuererklärung. Eine steuerliche Entlastung spe-
ziell für Kinderreiche gibt es anders als in Frank-
reich nicht. Das umstrittene Ehegatten-Splitting
bevorzugt verheiratete Paare, wovon insbesondere
jene Paar mit klassischer Rollenverteilung profi-
tieren: Der Mann hat ein hohes Einkommen, die
Frau verdient nichts oder wenig. Derzeit wird die
Abschaffung des Ehegatten-Splittings zugunsten
eines Familien-Splittings diskutiert.
Der deutsche Staat unterstützt Familien also sehr
wohl und erkennt ihre Leistung an, eine expli-
zite Förderung für das Familienmodell „2plus“
gibt es bisher nicht. Dabei beklagen die meisten
Mehrkind-Familien gerade die fehlende Aner-
kennung und Wertschätzung – nicht nur in fi-
nanzieller Hinsicht. Ob bei der Wohnungssuche,
beim Museumseintritt, bei der Vereinbarkeit von
Beruf und Familie - gerade mit Blick auf Länder
wie Schweden oder Frankreich, haben wir in
»
FÜNF KINDER? SIE ARMSTE!
Ein Survivalguide für
gelassene Mehrfachmütter
von Daniela Nagel
256 Seiten | Taschenbuch
ISBN 978-3-86265-314-0
9,95 EUR
Schwarzkopf & Schwarzkopf
Verlag, Berlin 2013
Ursula von der Leyen tut es. Angelina Jolie
tut es auch. So schwer kann es also nicht
sein, beruflichen Erfolg mit einer Horde Kinder zu
vereinbaren, dabei hübsch und gepflegt auszuse-
hen und stets ein strahlendes Lächeln auf den Lip-
pen zu tragen. Oder etwa doch?
Daniela Nagel, selbst Mutter von fünf Kindern,
Buchtipp: