Titelthema :: Seite 48
wie der TÜV hat das Produkt vor Markteinführung
auf mögliche Gefahren getestet und für sicher be-
funden. Das Siegel ist freiwillig.
VDE: Auch das VDE-Zeichen für die geprüfte Si-
cherheit von Elektrogeräten und -spielzeugen ist
freiwillig. Vergeben wird das Siegel vom Verband
der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstech-
nik e.V. (VDE).
Spielgut: Das spielgut-Siegel gibt es für Spielsa-
chen, die auf Sicherheit, Material, Haltbarkeit,
Umweltstandards und weitere Kriterien geprüft
wurden. Das Siegel ist unabhängig von der Spiel-
warenindustrie.
(www.spielgut.de)
Blauer Engel: Das von der Bundesregierung initi-
ierte Umweltzeichen kennzeichnet umweltfreund-
liche, nachhaltige Produkte.
(blauer-engel.de)
Goldenes M: Das Goldene M gibt es für Möbel, die
auf Sicherheit und Gesundheitsgefährdung (z.B.
Schadstoffe) geprüft wurden.
Ansonsten gilt: Prüfen Sie vor allem Spielzeug mit
Ihren Sinnen: Nehmen Sie es in die Hand, ziehen
Sie daran, riechen Sie daran. Spielzeug sollte nicht
nach Chemie riechen, nicht abfärben, robust sein,
nicht scharf oder spitz sein, nicht zu groß oder zu
schwer für das Kind sein, Kleinteile sollten sich
nicht ablösen lassen. Ist das Spielzeug einmal in
Benutzung, prüfen Sie es regelmäßig auf Beschädi-
gung: Hat es Risse, lösen sich Kleinteile ab, ragen
Holzsplitter heraus? Dann entsorgen oder reparie-
ren Sie das Spielzeug.
Kaufen Sie kein lärmendes Spielzeug, Kinderohren
sind sehr empfindlich. Geben Sie Ihrem Kind Spiel-
sachen, die seinem Alter und seiner Entwicklung
angepasst sind – sie sollten weder unter- noch
überfordern. Und von ihnen sollte keine Gefahr
ausgehen, weswegen Kleinteiliges erst ab drei Jah-
ren empfohlen wird.
Egal ob Spielzeug oder Möbel – Eltern können
beim Kauf allgemeingültige Aspekte prüfen:
• Ist ein Hersteller bzw. Importeur angegeben?
• Wird auf gängige DIN-Normen hingewiesen?
• Hat das Produkt scharfe Ecken und Kanten?
• Besteht Quetschgefahr?
• Ist das Produkt stabil und aus robustemMaterial?
• Können sich Kleinteile lösen?
• Riecht das Produkt chemisch oder sehr künstlich?
Tür- und Treppenschutzgitter: Die Befestigung er-
folgt je nach Produkt durch Einspannen oder Ver-
schraubung an Treppengeländer und Wand.
Splitterschutzfolie: Die selbstklebende, transpa-
rente Folie hält die zerbrochene Scheibe einer Glas-
tür zusammen. Sie ist dicker als einfache Deko-Fo-
lie für Glasscheiben.
(Quelle: BAG)
Einkaufen für den Nachwuchs
Mit dem Eckenschutz beginnt es, mit dem Bade-
wannen-Einsatz geht es weiter – wer Kinder be-
kommt, braucht plötzlich Dinge, von denen er vor-
her nicht einmal wusste, dass sie existieren. Umso
wichtiger ist es, sich vor der Anschaffung umfas-
send zu informieren, welche Produkte für Kinder
geeignet sind. Egal ob Erstausstattung fürs Baby,
neues Kinderzimmer für den Junior oder Spielzeug
für Weihnachten. Je nach Produkt kann Neuan-
schaffung oder second-hand-Erwerb sinnvoll sein.
Wer gebrauchte Kleider, Möbel und Spielsachen
erwirbt, kann sich ziemlich sicher sein, dass mög-
liche Schadstoffe ausgewaschen oder verflogen
sind. Für bestimmte Artikel wie Fahrradhelme
oder Kindersitze sollten Eltern beim gebrauchten
Erwerb sicher sein, dass diese unfallfrei sind und
noch den aktuellen Sicherheitsempfehlungen ent-
sprechen. Fahrradhelme beispielsweise sollten
nicht älter als fünf Jahre sein, weil das Material
sonst altersschwach wird. Mittlerweile bieten auch
Discounter fast alle Kinderprodukte vom Kinder-
bett bis zum Treppenschutz an. Beim Fachhändler
bezahlt man mehr, hat aber auch Beratung und
eine größere Auswahl, kann vor Ort ausprobieren.
Bevor Eltern größere Anschaffungen machen, soll-
ten sie sich bei unabhängigen Stellen informieren:
Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest und Öko-
test bewerten fast alle Produktgruppen.
Gütesiegel – Orientierung beim Einkauf:
CE: Das CE-Zeichen auf Produkten ist gesetzlich
vorgeschrieben, um in Europa in den Verkauf zu
kommen. Der Händler bestätigt damit, die gesetzli-
chen Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Außer
für bestimmte Produktgruppen wie Spielzeug und
Elektrogeräte ist eine zusätzliche unabhängige Si-
cherheitsprüfung nicht notwendig.
GS oder TÜV-Zeichen: Das GS-Zeichen steht für
„geprüfte Sicherheit“. Ein unabhängiges Institut