Titelthema :: Seite 51
ßendes nicht zu kaltes Wasser (ca. 20 Grad) halten.
Großflächige Brandwunden nicht kühlen, um eine
Unterkühlung des Kindes zu vermeiden. Brand-
wunde keimfrei abdecken und auf den Arzt war-
ten. Keine Hausmittel wie Mehl oder Öl anwenden!
Wichtige Telefonnummern
Wenn Ihr Kind so schwer verunglückt ist, dass es me-
dizinisch versorgt werden muss, sollten Sie wissen,
wie Sie schnellstmöglich einen Arzt erreichen. Haben
Sie daher immer die wichtigsten Telefonnummer pa-
rat: im Adressbuch des Handys aber auch auf einem
Zettel an der Pinnwand oder Wohnungstür. Diesen
Zettel sollten auch die Oma oder der Babysitter be-
kommen, falls sie mit den Kindern allein sind. Diese
Telefonnummern (siehe roter Kasten unten) sollten
auf jeden Fall vermerkt sein!
Mit Kinderwissen vorbeugen
Erklären Sie Ihrem Kind so früh wie möglich, wie
es sich bei einem Unfall oder Feuer verhalten soll,
wenn kein Erwachsener da ist. Die Kinder sollten
die Notruf-Nummer 112 kennen und wissen, wie
sie das Telefon bedienen können. Als Erinnerungs-
stütze können Sie einen Zettel mit einem Feuer-
wehrbild und der 112 in der Nähe des Festnetz-
Telefons platzieren. Es kann auch sinnvoll sein,
die Handynummer der Eltern als Direktwahl im
Festnetz einzuspeichern, damit die Kinder diese
im Notfall sofort informieren können. Üben Sie mit
dem Kind immer wieder, wie die Direktwahl funk-
tioniert. Passiert ein Unfall und die Kinder sind
allein, sollen sie umgehend einen Erwachsenen
informieren, die Eltern, Nachbarn oder Passanten.
Erklären Sie Ihrem Kind folgende Verhaltensregeln
bei Feuer:
• Einen Erwachsenen informieren oder die Feuer-
wehr anrufen: 112!
• Ruft das Kind selbst die Feuerwehr an, soll es so-
lange am Telefon bleiben, bis die Feuerwehr sagt,
dass es auflegen darf.
• Nicht im Schrank oder unter dem Bett verstecken,
sondern das brennende Zimmer oder besser die
Wohnung verlassen.
• Bei einem Zimmerbrand das Fenster nicht öffnen,
damit das Feuer nicht mehr Sauerstoff bekommt
und sich weiter ausbreitet.
• Die Tür zum brennenden Zimmer schließen und
den Türschlitz mit einer Decke abdichten.
Vergiftung
Das Kind nicht zum Erbrechen bringen, damit ggf.
ätzende Substanzen die Speiseröhre nicht weiter
schädigen. Bei Bewusstlosigkeit bzw. Atemstill-
stand das Kind in die stabile Seitenlage bringen,
das Gesicht schräg zum Boden zeigend, und Not-
ruf absetzen. Ist das Kind ansprechbar, Giftnotruf
anrufen und Wasser oder Tee in kleinen Schlucken
geben, v.a. bei ätzenden Mitteln wie Rohrreiniger.
Entsprechend der Angaben des Giftnotrufs han-
deln. Wenn möglich herausfinden, woran sich das
Kind vergiftet hat und den Arzt bzw. Giftnotruf
darüber informieren, Substanz ggf. dem Arzt mit-
geben, damit eine entsprechende Behandlung er-
folgen kann. Verätzungen der Haut oder Augen mit
reichlich klarem Wasser spülen.
Verbrühung
Kleinere Stellen zuerst kühlen, indem Sie die be-
troffenen Stellen für mehrere Minuten unter flie-
Notruf 112 | Polizei 110
Giftnotruf Berlin/BRB 030/19240
Giftnotruf für Sachsen 0361/730730
Bereitschaftsarzt 116117
Außerdem sollten sie
diese Nummern parat haben:
Örtliches Krankenhaus (Kinderklinik),
Kinderarzt, ggf. Hebamme,
Eltern (jeweils Handy und dienstlich)
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Chemikalien immer im Originalbehälter belassen