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Titelthema :: Seite 51

ßendes nicht zu kaltes Wasser (ca. 20 Grad) halten.

Großflächige Brandwunden nicht kühlen, um eine

Unterkühlung des Kindes zu vermeiden. Brand-

wunde keimfrei abdecken und auf den Arzt war-

ten. Keine Hausmittel wie Mehl oder Öl anwenden!

Wichtige Telefonnummern

Wenn Ihr Kind so schwer verunglückt ist, dass es me-

dizinisch versorgt werden muss, sollten Sie wissen,

wie Sie schnellstmöglich einen Arzt erreichen. Haben

Sie daher immer die wichtigsten Telefonnummer pa-

rat: im Adressbuch des Handys aber auch auf einem

Zettel an der Pinnwand oder Wohnungstür. Diesen

Zettel sollten auch die Oma oder der Babysitter be-

kommen, falls sie mit den Kindern allein sind. Diese

Telefonnummern (siehe roter Kasten unten) sollten

auf jeden Fall vermerkt sein!

Mit Kinderwissen vorbeugen

Erklären Sie Ihrem Kind so früh wie möglich, wie

es sich bei einem Unfall oder Feuer verhalten soll,

wenn kein Erwachsener da ist. Die Kinder sollten

die Notruf-Nummer 112 kennen und wissen, wie

sie das Telefon bedienen können. Als Erinnerungs-

stütze können Sie einen Zettel mit einem Feuer-

wehrbild und der 112 in der Nähe des Festnetz-

Telefons platzieren. Es kann auch sinnvoll sein,

die Handynummer der Eltern als Direktwahl im

Festnetz einzuspeichern, damit die Kinder diese

im Notfall sofort informieren können. Üben Sie mit

dem Kind immer wieder, wie die Direktwahl funk-

tioniert. Passiert ein Unfall und die Kinder sind

allein, sollen sie umgehend einen Erwachsenen

informieren, die Eltern, Nachbarn oder Passanten.

Erklären Sie Ihrem Kind folgende Verhaltensregeln

bei Feuer:

• Einen Erwachsenen informieren oder die Feuer-

wehr anrufen: 112!

• Ruft das Kind selbst die Feuerwehr an, soll es so-

lange am Telefon bleiben, bis die Feuerwehr sagt,

dass es auflegen darf.

• Nicht im Schrank oder unter dem Bett verstecken,

sondern das brennende Zimmer oder besser die

Wohnung verlassen.

• Bei einem Zimmerbrand das Fenster nicht öffnen,

damit das Feuer nicht mehr Sauerstoff bekommt

und sich weiter ausbreitet.

• Die Tür zum brennenden Zimmer schließen und

den Türschlitz mit einer Decke abdichten.

Vergiftung

Das Kind nicht zum Erbrechen bringen, damit ggf.

ätzende Substanzen die Speiseröhre nicht weiter

schädigen. Bei Bewusstlosigkeit bzw. Atemstill-

stand das Kind in die stabile Seitenlage bringen,

das Gesicht schräg zum Boden zeigend, und Not-

ruf absetzen. Ist das Kind ansprechbar, Giftnotruf

anrufen und Wasser oder Tee in kleinen Schlucken

geben, v.a. bei ätzenden Mitteln wie Rohrreiniger.

Entsprechend der Angaben des Giftnotrufs han-

deln. Wenn möglich herausfinden, woran sich das

Kind vergiftet hat und den Arzt bzw. Giftnotruf

darüber informieren, Substanz ggf. dem Arzt mit-

geben, damit eine entsprechende Behandlung er-

folgen kann. Verätzungen der Haut oder Augen mit

reichlich klarem Wasser spülen.

Verbrühung

Kleinere Stellen zuerst kühlen, indem Sie die be-

troffenen Stellen für mehrere Minuten unter flie-

Notruf 112 | Polizei 110

Giftnotruf Berlin/BRB 030/19240

Giftnotruf für Sachsen 0361/730730

Bereitschaftsarzt 116117

Außerdem sollten sie

diese Nummern parat haben:

Örtliches Krankenhaus (Kinderklinik),

Kinderarzt, ggf. Hebamme,

Eltern (jeweils Handy und dienstlich)

»

Chemikalien immer im Originalbehälter belassen