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Einkommens des Verunfallten berechnet. Da Kin-
der in der Regel noch kein Einkommen haben, wird
ein durchschnittliches Jahreseinkommen zu Grun-
de gelegt (2016: 34.860€). Je nach Alter des Kindes
beträgt die Rente zwischen 33 und 60 Prozent die-
ser Summe. Je jünger das Kind, desto geringer der
Rentenanspruch. Ein 16-jähriger Schüler hätte bei
einer Vollrente Anspruch auf monatlich 775 Euro.
Wem das zu wenig ist und wer sein Kind auch bei
„privaten“ Unfällen versichert wissen will, kann
sich privat absichern. Es gibt die klassische Un-
fallversicherung und die Kinder-Invaliditätsversi-
cherung. Die Unfallversicherung ist in der Regel et-
was preiswerter (für Kinder ab etwa 80 Euro/Jahr),
deckt aber nur schwere Folgen von Unfällen ab.
Die etwas teurere Invaliditätsversicherung deckt
auch Schwerbehinderungen in Folge von Krank-
heiten ab. Diese kosten im Schnitt 200 bis 400
Euro im Jahr und leisten im Versicherungsfall eine
lebenslange Rente, einige zusätzlich eine Einmal-
zahlung, die für erforderliche behindertengerechte
Umbauten am Heim hilfreich sein kann. Entschei-
den Sie sich für eine Invaliditätsversicherung, soll-
ten Sie diese möglichst früh abschließen, solange
das Kind noch keine eventuellen Krankheiten oder
Entwicklungsstörungen zeigt.
Internet:
• Ist der Fluchtweg (Hausflur) versperrt, am Fens-
ter laut um Hilfe rufen.
Hausapotheke
Für die Versorgung kleiner Schrammen und die
Erstversorgung schwerer Verletzung gehört folgen-
des in die Hausapotheke, teilweise wird das durch
einen Verbandskasten abgedeckt, wie er in jedem
Auto Pflicht ist und auch zu Hause nicht fehlen
sollte. Überprüfen Sie Inhalte mit Mindesthaltbar-
keitsdatum regelmäßig und tauschen Sie wenn
nötig aus:
• Pflaster
• Desinfektionsmittel
• Wundschnellverband
• Verbandpäckchen
• Verbandtücher
• Mullbinden
• elastische Binde
• Kühlkissen (Kühlschrank)
Bei einem Unfall gut versichert?
Wer Kinder bekommt, sollte seinen Versicherungs-
schutz überprüfen – passen die Versicherungen
noch zu uns, sind durch Kinder verursachte Schä-
den mit abgedeckt? Wie sind Kinder bei einem Un-
fall versichert? Bei der Absicherung eines Unfalls
geht es vor allem um schwere Verletzungen mit
bleibenden Folgen, wie einer Schwerbehinderung.
Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Unfalls ist
sehr gering. Die meisten Unfälle von Kindern ge-
hen mehr oder weniger glimpflich aus. Wer sich
und sein Kind dennoch gegen dieses Risiko ab-
sichern möchte, kann eine private Versicherung
abschließen, bestimmte Unfälle sind durch die ge-
setzliche Unfallversicherung abgedeckt.
Verletzt sich das Kind in der Kindertageseinrich-
tung oder Schule bzw. auf dem Weg dorthin, ist es
über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.
Wird ein solcher Unfall ärztlich behandelt, geht
eine entsprechende Unfallmeldung an die Deut-
sche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV. Da-
her sind diese Unfälle im Gegensatz zu Heim- und
Freizeitunfällen statistisch sehr gut erfasst. Wird
das Kind bei einem Unfall so schwer verletzt, dass
es bleibende Schäden oder eine Behinderung da-
vonträgt und seinen Lebensunterhalt später nicht
mehr selbst verdienen kann, hat es Anspruch auf
die gesetzliche Unfallrente. Diese wird anhand des
www.bzga.de www.das-sichere-haus.de www.kindergesundheit-info.de www.kindersicherheit.deLucie kommt!
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