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Titelthema :: Seite 52

Einkommens des Verunfallten berechnet. Da Kin-

der in der Regel noch kein Einkommen haben, wird

ein durchschnittliches Jahreseinkommen zu Grun-

de gelegt (2016: 34.860€). Je nach Alter des Kindes

beträgt die Rente zwischen 33 und 60 Prozent die-

ser Summe. Je jünger das Kind, desto geringer der

Rentenanspruch. Ein 16-jähriger Schüler hätte bei

einer Vollrente Anspruch auf monatlich 775 Euro.

Wem das zu wenig ist und wer sein Kind auch bei

„privaten“ Unfällen versichert wissen will, kann

sich privat absichern. Es gibt die klassische Un-

fallversicherung und die Kinder-Invaliditätsversi-

cherung. Die Unfallversicherung ist in der Regel et-

was preiswerter (für Kinder ab etwa 80 Euro/Jahr),

deckt aber nur schwere Folgen von Unfällen ab.

Die etwas teurere Invaliditätsversicherung deckt

auch Schwerbehinderungen in Folge von Krank-

heiten ab. Diese kosten im Schnitt 200 bis 400

Euro im Jahr und leisten im Versicherungsfall eine

lebenslange Rente, einige zusätzlich eine Einmal-

zahlung, die für erforderliche behindertengerechte

Umbauten am Heim hilfreich sein kann. Entschei-

den Sie sich für eine Invaliditätsversicherung, soll-

ten Sie diese möglichst früh abschließen, solange

das Kind noch keine eventuellen Krankheiten oder

Entwicklungsstörungen zeigt.

Internet:

• Ist der Fluchtweg (Hausflur) versperrt, am Fens-

ter laut um Hilfe rufen.

Hausapotheke

Für die Versorgung kleiner Schrammen und die

Erstversorgung schwerer Verletzung gehört folgen-

des in die Hausapotheke, teilweise wird das durch

einen Verbandskasten abgedeckt, wie er in jedem

Auto Pflicht ist und auch zu Hause nicht fehlen

sollte. Überprüfen Sie Inhalte mit Mindesthaltbar-

keitsdatum regelmäßig und tauschen Sie wenn

nötig aus:

• Pflaster

• Desinfektionsmittel

• Wundschnellverband

• Verbandpäckchen

• Verbandtücher

• Mullbinden

• elastische Binde

• Kühlkissen (Kühlschrank)

Bei einem Unfall gut versichert?

Wer Kinder bekommt, sollte seinen Versicherungs-

schutz überprüfen – passen die Versicherungen

noch zu uns, sind durch Kinder verursachte Schä-

den mit abgedeckt? Wie sind Kinder bei einem Un-

fall versichert? Bei der Absicherung eines Unfalls

geht es vor allem um schwere Verletzungen mit

bleibenden Folgen, wie einer Schwerbehinderung.

Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Unfalls ist

sehr gering. Die meisten Unfälle von Kindern ge-

hen mehr oder weniger glimpflich aus. Wer sich

und sein Kind dennoch gegen dieses Risiko ab-

sichern möchte, kann eine private Versicherung

abschließen, bestimmte Unfälle sind durch die ge-

setzliche Unfallversicherung abgedeckt.

Verletzt sich das Kind in der Kindertageseinrich-

tung oder Schule bzw. auf dem Weg dorthin, ist es

über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

Wird ein solcher Unfall ärztlich behandelt, geht

eine entsprechende Unfallmeldung an die Deut-

sche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV. Da-

her sind diese Unfälle im Gegensatz zu Heim- und

Freizeitunfällen statistisch sehr gut erfasst. Wird

das Kind bei einem Unfall so schwer verletzt, dass

es bleibende Schäden oder eine Behinderung da-

vonträgt und seinen Lebensunterhalt später nicht

mehr selbst verdienen kann, hat es Anspruch auf

die gesetzliche Unfallrente. Diese wird anhand des

www.bzga.de www.das-sichere-haus.de www.kindergesundheit-info.de www.kindersicherheit.de

Lucie kommt!

6. Oktober, 10 Uhr, Altmarkt Cottbus