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Kitagebühren :: Seite 61

Ein Blick auf Fallbeispiele führt zur schnellen Verabschiedung des Prädikats „Familienfreundlich“ für

Cottbus. Mit der neuen Kita-Gebührensatzung steigen in Cottbus die Beiträge für alle Einkommensgrup-

pen. Grundsätzliche Neuerungen sind die Einführung eines Mindestbeitrags für Geringverdiener und die Staf-

felung bis zur neuen Einkommensobergrenze von 102.000 Euro. Hier einige reale Beispiele für Auswirkungen

in barer Münze, die von den Initiatorinnen Arlett Anderssen und Juliane Züge zusammengetragen wurden:

Beispiel 1: Familie mit 2 Kindern

8-10 Stunden, Jahresbrutto: 52.000 €

Alt

Neu

1. Kind

124 €

155 €

2. Kind

139 €

175 €

Gesamt

263 €

330 €

26 %Mehrkosten

pro Jahr: 804 Euro

Beispiel 4: Familie mit 1 Kind

8-10 Stunden, Jahresbrutto: 100.000 €

Alt

Neu

1. Kind

209 €

439 €

110 %Mehrkosten

pro Jahr: 2.760 Euro

Beispiel 2: Familie mit 2 Kindern

8-10 Stunden, Jahresbrutto: 63.000 €

Alt

Neu

1. Kind

148 €

217 €

2. Kind

148 €

217 €

Gesamt

296 €

434 €

47 %Mehrkosten

pro Jahr: 1.656 Euro

Beispiel 3: Familie mit 2 Kindern

8-10 Stunden, Jahresbrutto: 87.000 €

Alt

Neu

1. Kind

124 €

155 €

2. Kind

139 €

175 €

Gesamt

263 €

330 €

54 %Mehrkosten

pro Jahr: 2.520 Euro

Beispiel 6: Familie mit 4 Kindern

8-10 Stunden, Jahresbrutto: 55.000 €

Alt

Neu

1. Kind

107 €

139 €

2. Kind

107 €

139 €

3. Kind

92 €

123 €

4. Kind

92 €

123 €

Gesamt

398 €

524 €

30 %Mehrkosten

pro Jahr: 1.512 Euro

Beispiel 5: Familie mit 3 Kindern

8-10 Stunden, Jahresbrutto: 102.000 €

Alt

Neu

1. Kind

188 €

351 €

2. Kind

188 €

351 €

3. Kind

159 €

310 €

Gesamt

535 €

1.012 €

89 %Mehrkosten

pro Jahr: 5.724 Euro

Die Gebührenerhöhung in Beispielen

Hinzu kommen bei allen Beispielen noch das Essen-

geld von 35-60 Euro pro Kind und Monat. Die Kita-

Gebühren nach der neuen Satzung der Stadt Cottbus

bedeuten für Familien mit zwei Kindern ca. 10 %

oder mehr vom Jahresbruttogehalt. Rechnet man

dies auf das Nettoeinkommen der Familie herunter,

so entspricht das satten 17 % oder mehr!

Für Geringverdiener unter 16.500 Euro ist der ob-

ligatorische Mindestbeitrag in Höhe von zehn bis

dreizehn Euro eine neue zusätzliche Belastung.

Gerade für Geringverdiener und Hartz-IV-Bezieher

fallen zehn Euro pro Monat durchaus ins Gewicht

und stehen in Konkurrenz z.B. für den Beitrag im

Fußballverein oder für die Musikschule. In Guben

liegt der Mindestbeitrag übrigens bei bis zu 30 Euro,

in Senftenberg und Forst bei 20 Euro und in Peitz bei

15,68 Euro. In Potsdam dagegen steht ein Mindest-

beitrag nicht zur Debatte, um die Finanzen von Ge-

ringverdienern und Hartz-IV-Beziehern zu schonen.

Am härtesten trifft die neue Kita-Gebührensatzung

jedoch die einkommensstarken Familien, die rund

15 bis 20 Prozent der Betroffenen in Cottbus aus-

machen. Aufgrund der neuen Höchstgrenze und

der Beitrags-Angleichung über alle Einrichtungen

hinweg kommen auf sie Mehrkosten von bis zu über

100 Prozent zu, das sind bei zwei Kids pro Jahr nicht

selten knapp 2.500 Euro zusätzlich!