
Kitagebühren :: Seite 61
Ein Blick auf Fallbeispiele führt zur schnellen Verabschiedung des Prädikats „Familienfreundlich“ für
Cottbus. Mit der neuen Kita-Gebührensatzung steigen in Cottbus die Beiträge für alle Einkommensgrup-
pen. Grundsätzliche Neuerungen sind die Einführung eines Mindestbeitrags für Geringverdiener und die Staf-
felung bis zur neuen Einkommensobergrenze von 102.000 Euro. Hier einige reale Beispiele für Auswirkungen
in barer Münze, die von den Initiatorinnen Arlett Anderssen und Juliane Züge zusammengetragen wurden:
Beispiel 1: Familie mit 2 Kindern
8-10 Stunden, Jahresbrutto: 52.000 €
Alt
Neu
1. Kind
124 €
155 €
2. Kind
139 €
175 €
Gesamt
263 €
330 €
26 %Mehrkosten
pro Jahr: 804 Euro
Beispiel 4: Familie mit 1 Kind
8-10 Stunden, Jahresbrutto: 100.000 €
Alt
Neu
1. Kind
209 €
439 €
110 %Mehrkosten
pro Jahr: 2.760 Euro
Beispiel 2: Familie mit 2 Kindern
8-10 Stunden, Jahresbrutto: 63.000 €
Alt
Neu
1. Kind
148 €
217 €
2. Kind
148 €
217 €
Gesamt
296 €
434 €
47 %Mehrkosten
pro Jahr: 1.656 Euro
Beispiel 3: Familie mit 2 Kindern
8-10 Stunden, Jahresbrutto: 87.000 €
Alt
Neu
1. Kind
124 €
155 €
2. Kind
139 €
175 €
Gesamt
263 €
330 €
54 %Mehrkosten
pro Jahr: 2.520 Euro
Beispiel 6: Familie mit 4 Kindern
8-10 Stunden, Jahresbrutto: 55.000 €
Alt
Neu
1. Kind
107 €
139 €
2. Kind
107 €
139 €
3. Kind
92 €
123 €
4. Kind
92 €
123 €
Gesamt
398 €
524 €
30 %Mehrkosten
pro Jahr: 1.512 Euro
Beispiel 5: Familie mit 3 Kindern
8-10 Stunden, Jahresbrutto: 102.000 €
Alt
Neu
1. Kind
188 €
351 €
2. Kind
188 €
351 €
3. Kind
159 €
310 €
Gesamt
535 €
1.012 €
89 %Mehrkosten
pro Jahr: 5.724 Euro
Die Gebührenerhöhung in Beispielen
Hinzu kommen bei allen Beispielen noch das Essen-
geld von 35-60 Euro pro Kind und Monat. Die Kita-
Gebühren nach der neuen Satzung der Stadt Cottbus
bedeuten für Familien mit zwei Kindern ca. 10 %
oder mehr vom Jahresbruttogehalt. Rechnet man
dies auf das Nettoeinkommen der Familie herunter,
so entspricht das satten 17 % oder mehr!
Für Geringverdiener unter 16.500 Euro ist der ob-
ligatorische Mindestbeitrag in Höhe von zehn bis
dreizehn Euro eine neue zusätzliche Belastung.
Gerade für Geringverdiener und Hartz-IV-Bezieher
fallen zehn Euro pro Monat durchaus ins Gewicht
und stehen in Konkurrenz z.B. für den Beitrag im
Fußballverein oder für die Musikschule. In Guben
liegt der Mindestbeitrag übrigens bei bis zu 30 Euro,
in Senftenberg und Forst bei 20 Euro und in Peitz bei
15,68 Euro. In Potsdam dagegen steht ein Mindest-
beitrag nicht zur Debatte, um die Finanzen von Ge-
ringverdienern und Hartz-IV-Beziehern zu schonen.
Am härtesten trifft die neue Kita-Gebührensatzung
jedoch die einkommensstarken Familien, die rund
15 bis 20 Prozent der Betroffenen in Cottbus aus-
machen. Aufgrund der neuen Höchstgrenze und
der Beitrags-Angleichung über alle Einrichtungen
hinweg kommen auf sie Mehrkosten von bis zu über
100 Prozent zu, das sind bei zwei Kids pro Jahr nicht
selten knapp 2.500 Euro zusätzlich!