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Kitagebühren :: Seite 58

fünf Menschen. Das macht Vieles deutlich. In Bran-

denburg beteiligt sich das Land in Form einer so-

genannten Kinderkostenpauschale an den Kosten

der Kindertagesbetreuung (Tagespflege, Krippe,

Kindergarten, Hort). Diese erhalten die Landkreise

und kreisfreien Städte. Den Löwenanteil der Kosten

schultern dennoch die Kommunen für ihre eigenen

Kitas oder für Zuschüsse an freie Träger. Nach eige-

nen Satzungen der Kommunen oder den Beitrags-

ordnungen der Träger können die Eltern an den

Kosten beteiligt werden. Die Anteile der Eltern an

den (beitragsfähigen!) Kosten regeln die Kommunen

in den Kita-Gebührensatzungen, die von der jeweili-

gen Gebietskörperschaft (Gemeinderat, Stadtpar-

lament etc.) beschlossen werden. Laut Gesetz sind

die Brandenburger Kommunen dazu angehalten,

diese alle zwei Jahre zu überprüfen und anhand der

tatsächlichen Kosten der Kitas und Horte gegebe-

nenfalls anzupassen. Das setzt natürlich auch eine

Transparenz dieser Kosten voraus. Je nach Standort-

marketing oder kommunaler Haushaltslage können

die Kommunen auch einen höheren Anteil überneh-

men und Eltern entlasten, aufgrund dieser individu-

ellen Beschlüsse schwanken die Elternbeiträge in

Brandenburg von Ort zu Ort teils beträchtlich. Hinzu

kommt für Eltern allerdings noch das Essengeld,

das von den Einrichtungen separat erhoben werden

muss und monatlich zwischen 35 und 60 Euro be-

trägt. Übrigens zählen auch Horte als Kindertages-

stätten, nur dass hier Kinder im Grundschulalter be-

treut werden. Die Kitagebührensatzung betrifft also

auch Familien, deren Kinder den Hort besuchen.

Kernstück der kommunalen Kita-Gebührensatzun-

gen sind sogenannte Gebühren- bzw. Musterta-

bellen. Sie dienen zur Berechnung der genauen

Höhen der Elternbeiträge und berücksichtigen die

Kinderanzahl und die Betreuungsdauer. Während

diese Gebühren in Sachsen einkommensunabhän-

gig erhoben werden, sind sie in Brandenburg sozi-

alverträglich zu gestalten und nach Einkommen zu

staffeln. Die Satzungen gelten für Kitas in kommu-

naler Trägerschaft. Kitas freier oder privater Träger

müssen ihre Elternbeiträge selbst in Beitragsord-

nungen festlegen und darüber Einvernehmen mit

dem örtlichen Jugendamt herstellen. Dabei darf

der Beitrag für die Inanspruchnahme eines Be-

treuungsplatzes nicht höher sein als die Kosten,

die der Einrichtungsträger für die Bereitstellung

dieses Betreuungsplatzes aufzubringen hat. Oft

richten sie sich nach der Mustertabelle der jeweili-

gen Kommune. Genau hier hakt es auch in Cottbus

zwischen Trägern und Kommune. Denn wie Träger,

die eigene Gebühren erhöhen, in Cottbus derzeit

das Einvernehmen mit der Stadt herstellen, scheint

fraglich. Die Stadt kontrolliert nach Aussage von

Arlett Anderssen und Juliane Züge, Initiatorinnen

der aktuellen Petition gegen die Gebührenerhöhung

in Cottbus, augenscheinlich nicht die Rechtmäßig-

keit der Gebühreneinführung bei jedem einzelnen

Träger. „...die Empfehlungen zum Einvernehmen

zu den Elternbeiträgen (...) sehen keine gesonder-

te Kalkulation der Elternbeiträge vor...“, so lautet

die Aussage von Geschäftsführerin Renate Ulbricht

vom Träger Jugend- und Sozialwerk gemeinnützi-

Recherche/ Eigenberechnungen Redaktion lausebande: teils anhand aktuell veröffentlicher Mustertabellen, teils laut Auskunft

der jew. Ämter; In Klammern: Letzte Änderung der Kita-Gebührensatzung, Stand: August 2016, Alle Berechnungen ohne Gewähr

Monatliche Kosten für die Kindertagesbetreuung der Region

Beispiel 1:

Ein Kind, alleinerziehend, 8-10 Stunden, 35.000 EUR Jahresbruttoeinkommen, für Kinder im Vor-

schulalter (3 Jahre bis Grundschulbeginn).

1. Senftenberg: 206 EUR (2016) | 2. Forst: 174 EUR (2014) | 3. Cottbus: 142 EUR (2016) | 3. Guben: 142 EUR

Peitz: 124 EUR (2015) | Hoyerswerda: 123,70 EUR (2015) | Calau: 100 EUR (2013) | Burg: 98 EUR (2014)

Spremberg: 90 EUR (2009)

Beispiel 2:

Zwei Kinder, Elternpaar, 8-10 Stunden 70.000 € Jahresbruttoeinkommen, für Kinder im Vor-

schulalter (3 Jahre bis Grundschulbeginn) – monatliche Kosten für die Kindertagesbetreuung

1. Senftenberg: 492 EUR | 2. Cottbus: 438 EUR | 3. Calau: 398 EUR

| Burg: 377,20 EUR | Forst: 344 EUR

Spremberg: 277,20 EUR | Peitz: 265 EUR | Guben: 255 EUR

| Hoyerswerda: 197,60 EUR