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fünf Menschen. Das macht Vieles deutlich. In Bran-
denburg beteiligt sich das Land in Form einer so-
genannten Kinderkostenpauschale an den Kosten
der Kindertagesbetreuung (Tagespflege, Krippe,
Kindergarten, Hort). Diese erhalten die Landkreise
und kreisfreien Städte. Den Löwenanteil der Kosten
schultern dennoch die Kommunen für ihre eigenen
Kitas oder für Zuschüsse an freie Träger. Nach eige-
nen Satzungen der Kommunen oder den Beitrags-
ordnungen der Träger können die Eltern an den
Kosten beteiligt werden. Die Anteile der Eltern an
den (beitragsfähigen!) Kosten regeln die Kommunen
in den Kita-Gebührensatzungen, die von der jeweili-
gen Gebietskörperschaft (Gemeinderat, Stadtpar-
lament etc.) beschlossen werden. Laut Gesetz sind
die Brandenburger Kommunen dazu angehalten,
diese alle zwei Jahre zu überprüfen und anhand der
tatsächlichen Kosten der Kitas und Horte gegebe-
nenfalls anzupassen. Das setzt natürlich auch eine
Transparenz dieser Kosten voraus. Je nach Standort-
marketing oder kommunaler Haushaltslage können
die Kommunen auch einen höheren Anteil überneh-
men und Eltern entlasten, aufgrund dieser individu-
ellen Beschlüsse schwanken die Elternbeiträge in
Brandenburg von Ort zu Ort teils beträchtlich. Hinzu
kommt für Eltern allerdings noch das Essengeld,
das von den Einrichtungen separat erhoben werden
muss und monatlich zwischen 35 und 60 Euro be-
trägt. Übrigens zählen auch Horte als Kindertages-
stätten, nur dass hier Kinder im Grundschulalter be-
treut werden. Die Kitagebührensatzung betrifft also
auch Familien, deren Kinder den Hort besuchen.
Kernstück der kommunalen Kita-Gebührensatzun-
gen sind sogenannte Gebühren- bzw. Musterta-
bellen. Sie dienen zur Berechnung der genauen
Höhen der Elternbeiträge und berücksichtigen die
Kinderanzahl und die Betreuungsdauer. Während
diese Gebühren in Sachsen einkommensunabhän-
gig erhoben werden, sind sie in Brandenburg sozi-
alverträglich zu gestalten und nach Einkommen zu
staffeln. Die Satzungen gelten für Kitas in kommu-
naler Trägerschaft. Kitas freier oder privater Träger
müssen ihre Elternbeiträge selbst in Beitragsord-
nungen festlegen und darüber Einvernehmen mit
dem örtlichen Jugendamt herstellen. Dabei darf
der Beitrag für die Inanspruchnahme eines Be-
treuungsplatzes nicht höher sein als die Kosten,
die der Einrichtungsträger für die Bereitstellung
dieses Betreuungsplatzes aufzubringen hat. Oft
richten sie sich nach der Mustertabelle der jeweili-
gen Kommune. Genau hier hakt es auch in Cottbus
zwischen Trägern und Kommune. Denn wie Träger,
die eigene Gebühren erhöhen, in Cottbus derzeit
das Einvernehmen mit der Stadt herstellen, scheint
fraglich. Die Stadt kontrolliert nach Aussage von
Arlett Anderssen und Juliane Züge, Initiatorinnen
der aktuellen Petition gegen die Gebührenerhöhung
in Cottbus, augenscheinlich nicht die Rechtmäßig-
keit der Gebühreneinführung bei jedem einzelnen
Träger. „...die Empfehlungen zum Einvernehmen
zu den Elternbeiträgen (...) sehen keine gesonder-
te Kalkulation der Elternbeiträge vor...“, so lautet
die Aussage von Geschäftsführerin Renate Ulbricht
vom Träger Jugend- und Sozialwerk gemeinnützi-
Recherche/ Eigenberechnungen Redaktion lausebande: teils anhand aktuell veröffentlicher Mustertabellen, teils laut Auskunft
der jew. Ämter; In Klammern: Letzte Änderung der Kita-Gebührensatzung, Stand: August 2016, Alle Berechnungen ohne Gewähr
Monatliche Kosten für die Kindertagesbetreuung der Region
Beispiel 1:
Ein Kind, alleinerziehend, 8-10 Stunden, 35.000 EUR Jahresbruttoeinkommen, für Kinder im Vor-
schulalter (3 Jahre bis Grundschulbeginn).
1. Senftenberg: 206 EUR (2016) | 2. Forst: 174 EUR (2014) | 3. Cottbus: 142 EUR (2016) | 3. Guben: 142 EUR
Peitz: 124 EUR (2015) | Hoyerswerda: 123,70 EUR (2015) | Calau: 100 EUR (2013) | Burg: 98 EUR (2014)
Spremberg: 90 EUR (2009)
Beispiel 2:
Zwei Kinder, Elternpaar, 8-10 Stunden 70.000 € Jahresbruttoeinkommen, für Kinder im Vor-
schulalter (3 Jahre bis Grundschulbeginn) – monatliche Kosten für die Kindertagesbetreuung
1. Senftenberg: 492 EUR | 2. Cottbus: 438 EUR | 3. Calau: 398 EUR
| Burg: 377,20 EUR | Forst: 344 EUR
Spremberg: 277,20 EUR | Peitz: 265 EUR | Guben: 255 EUR
| Hoyerswerda: 197,60 EUR