
Kitagebühren :: Seite 59
neue Kita-Gebührensatzung angedacht, die letzte
Änderung erfolgte 2015. Gleiches gilt für die Klein-
städte Burg und Vetschau.
Gebührenunterschiede zwischen Kommunen kom-
men auch durch sehr unterschiedliche Regelun-
gen der Höchstgrenze zustande. Auf Landesebene
reicht der Spagat hier von knapp über 30.000 Euro
Bruttojahreseinkommen einer Familie für den
Höchstsatz bis zu 150.000 Euro. Nachvollziehbar
ist da leider nichts.
Da jede Kommune ihre Mustertabelle sowie die
Staffelung selbst festlegt, gibt es auch große Un-
terschiede für Familien mit mehreren Kindern.
Meistens müssen Eltern mehrerer Kinder nur noch
einen anteiligen Beitrag für jedes Kind leisten, und
nicht die vollen 100 Prozent. Während in Senften-
berg eine Familie mit drei Kindern jeweils 80 Pro-
zent des Grundbeitrags für jedes Kind zahlen muss,
sind in der Seestadt Großräschen nur 70 Prozent
fällig. Lübbenauer Großfamilien erhalten dagegen
nur 15 Prozent Rabatt bei drei Sprösslingen. So
entstehen schnell große Differenzen, und das,
ge GmbH gegenüber den Initiatorinnen. Anhand
der aktuellen Mustertabellen haben wir einmal die
Gebühren verschiedener Kommunen in der Region
verglichen, mit teils enormen Differenzen.
(siehe In-
fokasten Seite 58)
Die Kosten, die eine Betreuung mit sich führt,
hängen von den Mieten, Öffnungszeiten, der Per-
sonalausstattung und besonderen Angeboten
(z.B. Sprachförderung) ab. Wie an den Jahres-
zahlen (beim Beispiel 1 in Klammern hinter den
Kommunen) zu sehen ist, wurden einige Gebüh-
rensatzungen seit vielen Jahren nicht verändert.
Senftenberg und Cottbus haben in diesem Jahr Ge-
bührenerhöhungen eingeführt – und weisen in un-
serem regionalen Preisspiegel auch mit die höchs-
ten Elternbeiträge auf. In Senftenberg wurden diese
zum Jahresbeginn teils kräftig angehoben, was laut
Amtsleiter Falk Peschel (Bildung, Kultur und Sozia-
les) unter anderem an den durch den Mindestlohn
gestiegenen Personalkosten lag. Zudem wurde in
Senftenberg viel Geld in die Neuerrichtung und den
Ausbau der Kitas investiert. Das nächste Mal steht
hier eine Prüfung der Gebühren im Jahr 2018 an.
Ganz anders sieht die Lage in Spremberg oder Peitz
aus. Hier müssen die Eltern im Vergleich zu Senften-
berg oder Cottbus in manchen Fällen nur die Hälfte
der Gebühren zahlen. In der Fischerstadt sind laut
Auskunft des zuständigen Amts auch in den kom-
menden Jahren keine Kita-Gebührensteigerungen
angedacht. Auf kleinere Gemeinden im Amt Peitz
könnten dagegen durchaus Beitragserhöhungen
zukommen, weil die letzte Aktualisierung einiger
Kita-Gebührensatzungen hier teilweise mehr als ein
Jahrzehnt zurückliegt. Das betrifft unter anderem
die Orte Heinersbrück und Drachhausen, in denen
sich die Eltern zum kommenden Jahreswechsel auf
neue Satzungen einstellen können. In Tauer und
Teichland wurde bereits in diesem Jahr an der Ge-
bührenschraube gedreht.
Auch in Guben könnten Gebührenerhöhungen auf
die Eltern zukommen, wie uns Stefan Müller aus
dem Fachbereich Schulen/Jugend/Sport/Sozia-
les mitteilte. Da es in Guben nur freie Träger gibt,
steuert die Stadtverwaltung die Beiträge zwar nicht
selbst. Bis zum Jahresende sei aber damit zu rech-
nen, dass die Träger die Elternbeiträge in Eigen-
regie erhöhen. Ebenso steht laut Amtsleiter Frank
Böttner in Calau gegen Jahresende eine moderate
Erhöhung der Gebühren an. In Lübbenau ist keine
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