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Titelthema :: Seite 42

variiert stark. Manche Schulen bieten keinerlei Zwi-

schenverpflegung an, so dass sich Schüler bzw. El-

tern kümmern müssen. Verbreitet sind Automaten,

Cafeteria oder ein Kiosk. Zuständig dafür sind ent-

weder externe Firmen (Automaten), Schüler, Eltern

oder der Hausmeister. Bestückt sind sie mit Obst,

Gemüse, belegten Broten, Süßigkeiten, Snacks und

Getränken.

Bei der Zwischenverpflegung, die sich die Grund-

schüler selbst kaufen, sind am beliebtesten: Brot/

Brötchen, Obst, Milchprodukte, Kuchen/Gebäck.

(siehe Grafik unten)

Zu einer gesunden Ernährung gehören auch Geträn-

ke. Bekommen die Kinder nichts von zu Hause mit,

können sich die meisten in der Schule versorgen:

Entweder das Getränk ist im Mittag inklusive, oder

es gibt einen Trinkwasserspender bzw. Trinkwas-

serbrunnen (32%) oder einen Getränkeautomaten

(18%). (

Quelle: Qualität der Schulverpflegung – bun-

desweite Erhebung, 2015)

Die 2015 und 2016 veröffentlichten Studienergebnis-

se haben die Aufmerksamkeit auf die Verpflegung

in Kita und Schule gelenkt und sie haben gezeigt,

dass noch manches im Argen liegt. Wenn sich an

der Qualität der Mittagsversorgung etwas ändern

soll, müssen viele Akteure an einen Tisch: Träger,

Einrichtungen, Pädagogen, Eltern, Politik und na-

türlich die Kinder selbst. In Deutschland kommt der

Föderalismus erschwerend hinzu, eine bundesweit

einheitliche Regelung zur Mittagsversorgung gibt es

bisher nicht.

Bezüglich der Kitas hat jedes Bundesland ein Kin-

derförderungsgesetz. Die wenigsten Länder weisen

darin auf die Notwendigkeit gesunder und voll-

wertiger Ernährung in den Kinderbetreuungsein-

richtungen hin, nur Mecklenburg-Vorpommern

verweist auf die DGE-Standards. Diese Gesetze aber

sind meist Grundlage für die Bildungspläne in den

Kitas. Die Folge: Verpflegung spielt in den Bildungs-

plänen keine oder nur eine untergeordnete Rolle.

Zum Schulessen gibt es in Deutschland ebenfalls

keine verbindlichen, flächendeckenden Regelun-

gen. Da Bildung Ländersache ist, kocht jedes Bun-

desland sein eigenes Süppchen. Einzig Berlin und

das Saarland verlangen bisher konkrete Standards.

Anbieter, die dort Schulen versorgen, sind verpflich-

tet, sich an die DGE-Standards zu halten. Das Land

Berlin brachte diese Regelung als Folge des Sodexo-

Skandals auf den Weg. In den übrigen Bundeslän-

dern gibt es zum Thema Schulessen entweder keine

oder nur schwammige Aussagen. Das Brandenbur-

gische Schulgesetz verlangt von den Trägern, „dass

die Schülerinnen und Schüler der allgemein bilden-

den Schulen … an einer warmen Mittagsmahlzeit

zu angemessenen Preisen teilnehmen können. …“.

Im Sächsischen Schulgesetz spielt die Mittagsver-

pflegung keine Rolle. Was also tatsächlich von den

Caterern verlangt wird, liegt im Ermessen des Schul-

trägers. Das sind in der Lausitz oft genug klamme

Kommunen oder Kreise, die eher aufs Stadtsäckel

als auf die Gesundheit der Kinder achten. Und auch

die Schulleiter kümmern sich eher um die Köpfe als

um die Bäuche der Kinder. Die Verpflegung steht

naturgemäß nicht ganz oben auf der Agenda.

bildung 25: Angebote der Zwischenverpflegung, in Prozent (n = 2.205, Mehrfachnennungen möglich)

Angebot der Zwischenverpflegung

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.